Ein üppiger Garten mit schönen Bäumen, Büschen und einer Hecke ist immer eine Augenweide. Doch was, wenn die Bäume immer größer werden? Wenn die Hecke in den öffentlichen Gehweg ragt? Dann greift die Verkehrssicherungspflicht.
Ob privater Hausgarten in einer Wohnsiedlung oder Waldgrundstück außerhalb der Ortsgrenzen: Wenn das eigene Grundstück an eine öffentliche Straße, einen Rad- oder Gehweg grenzt, trägt der Eigentümer oder die Eigentümerin die sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Das heißt: Er oder sie muss dafür sorgen, dass von den Bäumen, Hecken und Büschen keine Gefahr für den Verkehr ausgeht. Die Pflicht zur Verkehrssicherung trifft jeden Grundstücksbesitzer, sowohl im bebauten Innenbereich bei Wohnhäusern, Gewerbeflächen oder Gartengrundstücken als auch bei Waldflächen entlang von Straßen.
Die Stadt Göppingen und die Energieversorgung Filstal (EVF) treiben derzeit den Glasfaserausbau in Jebenhausen und im Reusch zügig voran. Dabei fällt auf: Viele Hecken ragen zu weit in den öffentlichen Gehweg hinein. Die Verwaltung bittet daher alle Grundstücksbesitzer, ihre Bepflanzung zu prüfen und bis auf die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden. Ein Pflegerückschnitt, der die Verkehrssicherheit wieder herstellt, ist jederzeit erlaubt. Da die Bauarbeiten stramm durchgetaktet sind und die Gehwege für Leitungen sowie Asphaltierungen frei zugänglich sein müssen, bittet die Stadt um zügige Umsetzung – insbesondere, wenn Leitungen im hinteren Gehwegbereich nahe der privaten Grundstücksgrenze verlegt werden oder der Gehweg über die gesamte Breite neu asphaltiert wird. Sollte ein notwendiger Rückschnitt nach Aufforderung und Fristsetzung ausbleiben, muss die Stadt diesen im Interesse aller Anwohner kostenpflichtig veranlassen.
Die Regeln für den Pflegerückschnitt zur Verkehrssicherheit gelten auch bei Waldgrundstücken: Während Waldbesucher im Inneren des Waldes die Natur auf eigene Gefahr nutzen, gilt am Waldrand zu öffentlichen Straßen und Wegen eine strenge Kontroll- und Sicherungspflicht. Zwei Phänomene erfordern von Grundstücks- und Waldbesitzern derzeit besondere Aufmerksamkeit: der Trockenstress der Bäume und das Eschentriebsterben.
Fehlt über längere Zeit der Regen, geraten Bäume unter extremen Trockenstress. Dies kann zu Totholzbildung führen, so dass Kronenteile absterben und Äste bei Wind leicht herunterbrechen, sowie zu spontanem Grünastbruch.
Das Eschentriebsterben, eine durch einen hochinfektiösen Pilz verursachte Baumkrankheit, betrifft Eschenbestände in ganz Deutschland. Das Tückische daran: Der Pilz lässt nicht nur die Blätter und Zweige in der Krone absterben, sondern führt oft durch die Schwächung auch zu einem Befall von Stammfuß und Wurzeln mit verschiedenen holzzersetzenden Pilzen. Dies führt zu unsichtbarer Wurzelfäule. Befallene Eschen verlieren dadurch unbemerkt ihre Standsicherheit und können selbst bei Windstille völlig überraschend umstürzen.
Alle Eigentümer von Grundstücken tragen gemeinsam die Verantwortung für die Sicherheit auf den Straßen und Wegen. Folgende Maßnahmen schützen vor unvorhersehbaren Schäden:
Lichtraumprofil freihalten
Bäume und Sträucher dürfen den Verkehr nicht behindern. Sichtzeichen, Straßenschilder und die Straßenbeleuchtung müssen immer gut erkennbar sein. Für den Luftraum über Straßen und Gehwegen gelten feste Maße, die freigehalten werden müssen: Über Geh- und Radwegen müssen Äste und Zweige bis zu einer Höhe von mindestens 2,50 Metern entfernt werden. Über Fahrbahnen muss der Raum bis zu einer Höhe von mindestens 4,50 Metern komplett frei von Geäst sein, damit auch Rettungsfahrzeuge, Busse oder forstwirtschaftliche Maschinen problemlos durchfahren können.
Regelmäßige Sichtkontrollen
Grundstücksbesitzer sind verpflichtet, ihre Bäume regelmäßig vom Boden aus zu überprüfen. Das gilt für den Gartenbaum genauso wie für den gesamten Baumbestand entlang eines Waldrandes an einer Straße. Die Kontrolle sollte zweimal im Jahr stattfinden: einmal im belaubten Zustand im Sommer und einmal im unbelaubten Zustand im Winter. Bei der Kontrolle sollte man besonders auf abgestorbene Kronenteile, Dürrastbildung und Totholz achten. Welke oder auffällig ausgedünnte Kronen sind oft ein Anzeichen für Trockenschäden oder Eschentriebsterben. Zudem sollte man auf sichtbaren Pilzbefall am Stamm oder an den Wurzelanläufen, tiefe Risse im Stamm, Morschungen oder Spechthöhlen sowie eine plötzliche Schieflage des Baumes oder angehobene Erde im Wurzelbereich achten.
Gefahren umgehend beseitigen
Stellt man bei der Kontrolle fest, dass ein Ast herabzustürzen droht oder ein Baum etwa durch Trockenheit, Borkenkäfer oder vorangegangene Stürme nicht mehr standsicher ist, muss sofort gehandelt werden. Das bedeutet: Äste fachgerecht stutzen oder den Baum im Ernstfall fällen beziehungsweise durch einen Fachbetrieb absichern lassen.
Im Inneren des Waldes muss der Besitzer in der Regel keine Vorsorge gegen waldtypische Gefahren treffen. Sobald der Wald aber an eine öffentliche Straße grenzt, endet diese Privilegierung. Kippt ein kranker, ausgetrockneter oder vom Eschentriebsterben geschwächter Baum auf die Straße, haftet der Eigentümer für Personen- oder Sachschäden, wenn die regelmäßige Kontrolle vernachlässigt wurde.
Arten- und Naturschutz
Grundsätzlich gilt laut Bundesnaturschutzgesetz ein Fäll- und Rodungsverbot vom 1. März bis zum 30. September, um wildlebende Tiere und Pflanzen zu schützen (§ 39 Abs. 5). Form- und Pflegeschnitte wie etwa das Freischneiden des Lichtraumprofils sowie Maßnahmen zur akuten Gefahrenabwehr zum Beispiel wegen Eschentriebsterben, Trockenschäden oder nach Stürmen sind von diesem Verbot jedoch ausgenommen und jederzeit erlaubt. Die Verkehrssicherheit hat im Ernstfall immer Vorrang.
Die strengen artenschutzrechtlichen Verbote gelten ganzjährig
Wer einen nicht mehr standsicheren Baum auf seinem Grundstück nahe einer öffentlichen Fläche hat, muss diesen sichern oder sogar entfernen. Dabei muss jederzeit das Artenschutzrecht beachtet werden, damit streng geschützte Arten mit ihren Fortpflanzungs- und Ruhestätten so wenig wie möglich beeinträchtigt werden. Die Stadt Göppingen weist Grundstückseigentümer darauf hin, sich über die einschlägigen Verbote des Bundesnaturschutzgesetzes zu informieren und diese strikt einzuhalten.
Foto 1 (Stadt Göppingen): Eine Hecke in Jebenhausen ragt zu weit in den Gehweg hinein. Der Besitzer ist informiert und hat die Hecke inzwischen gekürzt.
Foto 2 (Stadt Göppingen): Diese Eiche hat durch die Trockenheit sehr gelitten.
PM Stadtverwaltung Göppingen