Deutschland kann den Nutri-Score auf nationaler Ebene verbindlich vorschreiben. Zu diesem Schluss kommt eine juristische Stellungnahme im Auftrag von foodwatch. Die Verbraucherorganisation forderte Bundesernährungsminister Alois Rainer auf, den Nutri-Score zur Pflicht zu machen. Dieser habe bisher immer auf die Zuständigkeit von Brüssel verwiesen. Die Stellungnahme zeigt: Es ist mit dem geltenden Lebensmittelrecht der Europäischen Union vereinbar, wenn Mitgliedsstaaten den Nutri-Score verbindlich einführen.
„Keine Ausreden mehr, Minister Rainer!“, sagte Luise Molling von foodwatch. „Der Nutri-Score zeigt auf einen Blick, wie ausgewogen oder unausgewogen ein Lebensmittel ist. In Zeiten hoher Adipositas-Raten ist der Nutri-Score ein wichtiger Baustein, um die Kostenexplosion im Gesundheitswesen einzudämmen und eine gesunde Ernährung für alle zu erleichtern. Verbraucher:innen wollen die Lebensmittelampel, genauso wie Ärzt:innen und Krankenkassen. Die foodwatch-Stellungnahme zeigt: Wo ein politischer Wille ist, ist auch ein Weg.“
Die von dem Rechtsexperten Dr. Nikhil Gokani verfasste Stellungnahme untersucht, ob nationale Rechtsvorschriften, die eine verbindliche Nutri-Score-Kennzeichnung vorschreiben, nach EU-Recht zulässig sind, insbesondere im Hinblick auf die Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV). Das Ergebnis: Da die Nährwertkennzeichnung auf der Vorderseite der Verpackung auf EU-Ebene nicht umfassend harmonisiert wurde, behalten die Mitgliedstaaten die rechtliche Befugnis, eigene verbindliche Anforderungen einzuführen – vorausgesetzt, diese Anforderungen erfüllen die in der LMIV und den einschlägigen Vertragsbestimmungen festgelegten Bedingungen.
Nutri-Score erfüllt die rechtlichen Anforderungen
Gemäß der LMIV muss jede nationale Maßnahme zutreffend, klar und für die Verbraucher:innen leicht verständlich sein. Zudem muss sie verhältnismäßig sein. Das trifft auf die verpflichtende Einführung des Nutri-Score zu: sie ist geeignet, ihr legitimes Ziel zu erreichen – insbesondere die Verbraucher:innen in die Lage zu versetzen, fundiertere Entscheidungen über Lebensmittel zu treffen. Mangels einer einheitlichen EU-weiten Nährwertkennzeichnung auf der Vorderseite der Verpackung ist sie überdies notwendig. Es besteht keine ebenso wirksame und zugleich weniger einschränkende Alternative zur verpflichtenden Nutri-Score-Kennzeichnung.
Zahlreiche wissenschaftliche Studien belegen, dass der Nutri-Score die verständlichste Form der Nährwertkennzeichnung ist und Verbraucher:innen zu gesünderen Produkten greifen lässt. Verbraucherverbände, medizinische Fachgesellschaften und Ärzt:innen setzen sich deshalb seit Jahren für die verpflichtende Einführung der Lebensmittelampel ein. Laut einer Befragung der Universität Göttingen im Auftrag von foodwatch wünscht sich eine Mehrheit (61 Prozent) der Verbraucher:innen, dass alle Produkte mit der Lebensmittelampel gekennzeichnet sind.
Die damalige Bundesernährungsministerin Julia Klöckner (CDU) hat den Nutri-Score im November 2020 offiziell in Deutschland eingeführt – jedoch nur auf freiwilliger Basis. Die EU-Kommission wollte im Rahmen der “Farm to Fork”-Strategie bis 2022 eine vereinfachte, verpflichtende Nährwertkennzeichnung auf der Vorderseite von Verpackungen vorschlagen. Das Vorhaben sei jedoch im Sande verlaufen – wohl aufgrund des intensiven Gegenwinds der Lebensmittelindustrie, kritisierte foodwatch.
Quellen und weiterführende Informationen:
- Rechtliche Stellungnahme von Dr. Nikhil Gokani im Auftrag von foodwatch (auf Englisch)
- foodwatch-PM (12/25): Mehrheit der Verbraucher:innen für verpflichtende Lebensmittelampel: Fünf Jahre Nutri-Score in Deutschland
- BMELH zur Frage, warum der Nutri-Score nicht verpflichtend in Deutschland eingeführt wurde
PM foodwatch e.V.