Corona-Krise IV: Lockerung der pandemiebedingten Schließung der Fahrschulen

Ab dem kommenden Montag gelten Erleichterungen für die oberen Jahrgänge von weiterführenden Schulen und Geschäften bis 800 qm Ladenfläche.
Der Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e. V. erwartet jetzt eine adäquate Regelung für Fahrschulen.

Wir vertreten die Auffassung, dass unter Einhaltung bestimmter Hygienevorschriften, namentlich entsprechender Abstandsregelungen und dem Tragen von einfachen Schutzmasken, theoretischer und praktischer Fahrschulunterricht erlaubt werden soll. Hierzu haben wir dem Bundesgesundheitsminister und dem Verkehrsministerium Baden-Württemberg detaillierte Vorschläge unterbreitet.

Eine alsbaldige schrittweise Öffnung, wenn auch unter Auflagen, ist für die Sicherung der Existenz der Fahrschulen dringlich.

Die verladende Wirtschaft sucht händeringend nach Fahrpersonal. Durch die – unbestritten richtige – Schließung der Fahrschulen Mitte März konnte eine namhafte Zahl angehender Lkw-Fahrer die Ausbildung nicht abschließen. Der so zusätzlich entstandene Mangel an Fahrern/-innen sollte nun rasch abgebaut werden.

Aber auch für alle anderen Fahrschüler/-innen wäre eine noch länger andauernde Unterbrechung der Ausbildung außerordentlich nachteilig.

Da es sich bei Fahrschülern/-innen meist um 16-jährige und ältere Personen handelt, ist aus unserer Sicht eine Gleichbehandlung mit Schülern der oberen Jahrgänge weiterbildender Schulen zwingend.

 

PM FAHRLEHRERVERBAND BADEN-WÜRTTEMBERG E.V.

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