Stadtverwaltung fährt Betrieb wieder hoch – Terminvereinbarung erforderlich

Die Stadtverwaltung wird ab Montag, 20. April, wieder ihren Betrieb hochfahren. Persönliche Vorsprachen werden künftig aber nur an vereinbarten Terminen möglich sein, um Gruppen wartender Bürger/-innen zu vermeiden.

Die Stadtverwaltung wird nach Beendigung der Osterferien, also ab Montag, 20. April, den Dienstbetrieb wieder schrittweise hochfahren. „Wir wollen, unter Wahrung der Belange des Gesundheitsschutzes, unsere Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger so weit wie möglich erbringen und damit einen Beitrag zur Normalisierung des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens leisten“, sieht Oberbürgermeister Guido Till darin auch ein „wichtiges Zeichen für die Stadtgesellschaft“. Bereits in den letzten Tagen wurden zahlreiche Schutzmaßnahmen in den einzelnen Büros auf den Weg gebracht. Außerdem wurde ein Info-Flyer mit den wesentlichen Schutzmaßnahmen und Tipps in kompakter und verständlicher Form an alle Mitarbeiter/-innen verteilt. Somit sieht sich die Stadtverwaltung gut ausgerüstet, den Dienstbetrieb, so weit von der Corona-Verordnung des Landes nicht ausgeschlossen, wieder aufzunehmen.

Damit gelten ab Montag wieder die regulären Sprechzeiten. Persönliche Vorsprachen sind aber künftig nur nach Terminvereinbarung möglich: Durch die Vergabe fester Termine sollen der Kundenstrom kanalisiert und eine Gruppe von wartenden Bürger/-innen vermieden werden. Auch der Zugang zu den städtischen Gebäuden ist grundsätzlich nur durch jeweils einen Eingang pro Gebäude möglich, um das Zusammentreffen mehrerer Personen auszuschließen. Damit soll die Infektionsgefahr so gering wie möglich gehalten werden – je weniger Menschen aufeinandertreffen, desto geringer ist die Gefahr der Ansteckung. Für das Rathaus erfolgt der Zugang weiterhin, nur nach Klingeln, von der Kirchstraße aus. OB Guido Till hofft weiterhin auf Verständnis der Bürgerschaft: „Wir stehen in der Verantwortung für unsere Stadt und für die Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger und unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.“

Die Regelung gilt nicht für die Schulen und Kindertagestätten, die laut Verordnung des Landes weiterhin, mit Ausnahme der Notbetreuung, geschlossen bleiben. Da zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Details zur – vom Land angekündigten – Wiederöffnung von Bibliotheken und Archiven vorliegen, kann der Betrieb in der Stadtbibliothek am Kornhausplatz voraussichtlich frühestens am Donnerstag wieder aufgenommen werden. Die Stadtverwaltung wird dazu gesondert informieren. Ebenso wird die Stadtverwaltung die für Freitagabend angekündigte Verordnung des Landes und ihre wesentlichen Auswirkungen auf das Leben in Göppingen am Samstagmittag auf der Homepage unter www.goeppingen.de sowie über Facebook unter www.facebook.com/stadt.goeppingen bekanntgeben.

 

PM Stadtverwaltung Göppingen

Permanentlink zu diesem Beitrag: https://filstalexpress.de/lokalnachrichten/107277/

Schreibe einen Kommentar

Deine Email-Adresse wird nicht veröffentlicht.