Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) zeigt sich fassungslos über ein laut Medienberichten in den Regierungsfraktionen und unter Länderverantwortlichen kursierendes Papier zur Streichung von Vorgaben bei der Besetzung und Finanzierung von Krankenhauspersonal. „Die darin enthaltenen Pläne gehen weit über alle bislang diskutierten Maßnahmen hinaus. Würden sie umgesetzt, hätte das dramatische Folgen für die Qualität der Patientenversorgung und die Arbeitsbedingungen im Krankenhaus“, erklärte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler. „Die Streichung von Personalvorgaben und die pauschalierte Finanzierung der Pflegepersonalkosten würden uns in die schlimmsten Zeiten des Pflegenotstands zurückkatapultieren. So gewinnt und hält man keine dringend benötigten Pflegekräfte, so treibt man sie förmlich aus dem Beruf.“
Als die letzte Große Koalition die „Konzertierte Aktion Pflege“ initiierte, auf die ein Teil der nun infrage gestellten Maßnahmen zurückzuführen sind, seien viele Beschäftigte skeptisch gewesen. Sonntagsreden hätten sie schon genug gehört. „Und jetzt droht die Politik, das zarte Pflänzchen Vertrauen gerade wieder zu verspielen.“
Die auf einer DIN-A4-Seite zusammengefassten Maßnahmen beinhalten unter anderem erstens die Auflösung des Pflegebudgets. Die Kosten für die Pflege am Bett sollen wieder im Rahmen des Fallpauschalensystems (DRG-System) vergütetet werden. „Der permanente Kostendruck des DRG-Systems hat in der Vergangenheit zu einem drastischen Abbau von Pflegepersonal und schlimmen Zuständen in den Krankenhäusern geführt. Aus gutem Grund hat man die Pflege diesem System entzogen“, sagte Bühler.
Zweitens soll das von ver.di, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und dem Deutschen Pflegerat entwickelte Instrument für eine bedarfsgerechte Personalbemessung in der Krankenhauspflege, die PPR 2.0, wieder zurückgenommen werden. „Verkauft wird das unter dem Stichwort Bürokratieabbau, tatsächlich wird damit aber das Ziel aufgegeben, genug Pflegekräfte für eine gute Versorgung einzusetzen.“
Drittens soll in der Zuweisung der Leistungsgruppen im Rahmen der Krankenhausreform sogar die Einhaltung der Pflegepersonaluntergrenzen als Kriterium entfallen. „Die Untergrenzen sollen eine Patientengefährdung verhindern“, erläuterte Bühler. „Wenn selbst diese nicht mehr eingehalten werden müssen, muss man sich große Sorgen um das Wohlergehen von Patientinnen und Patienten machen.“
Mit einem Federstrich würden sämtliche Errungenschaften zur Verbesserung der Krankenversorgung beseitigt, die die Beschäftigten mit ihrer Gewerkschaft ver.di über viele Jahre mit bundesweiten Aktionen und Tarifauseinandersetzungen durchgesetzt haben. „Die Beschäftigten in der Pflege sind selbstbewusst, kennen den Wert ihrer Arbeit und haben in den letzten Jahren viele erfolgreiche Kämpfe geführt. Wenn der Gesetzgeber versagt, haben wir als Gewerkschaft selbst ein Instrument an der Hand, um eine ausreichende Personalausstattung zu regeln: den Tarifvertrag“, sagte Bühler. „Diese Pläne habe eine enorme Sprengkraft und müssen sofort zurückgezogen werden. Sie legen die Lunte an unser Gesundheitswesen, auf das wir alle angewiesen sind. Die Bundestagsfraktionen, die Bundesländer und alle Akteure des Gesundheitswesens sind gefordert, ein klares Stoppsignal zu setzen.“