NABU: Eingeschränktes Lob für neues Klimaschutzgesetz – Mittel für Moorschutz fehlen

„Das neue Klimaschutzgesetz ist ein Meilenstein für die Klimapolitik des Landes. Es wurde vom NABU lange erwartet. Baden-Württemberg nimmt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts damit ernst und setzt es um. Der Gesetzentwurf enthält viele wichtige Punkte, beispielsweise Emissionsminderungsziele für die einzelnen Sektoren oder ein Klimaschutz-Berücksichtigungsgebot bei Planungen der öffentlichen Hand.

Das Gesetz allein wird allerdings nicht automatisch zu mehr Klimaschutz führen. Entscheidend ist die konsequente Umsetzung der konkreten Klimaschutz-Maßnahmen durch die Ministerien, Kommunen und Unternehmen. Die Einführung eines Klima-Maßnahmenregisters und des Monitorings für die einzelnen Sektoren ist dabei elementar. Nur so lassen sich Fortschritte überprüfen und schädliche Abweichungen korrigieren“, sagt der NABU-Landesvorsitzende Johannes Enssle.

Enssle mahnt an: „Die einzelnen Ressorts sind jetzt gefordert, schleunigst wirksame Maßnahmen einzuleiten. Wie schwierig das werden könnte, zeigt sich beim Moorschutz. Laut Gesetz sollen natürliche Kohlenstoffspeicher wie Moore besser geschützt, aktiviert und wiedervernässt werden, allerdings nur – so der Gesetzentwurf – ‚im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel‘. Und obwohl es laut Koalitionsvertrag eine Moorschutzstrategie für Baden-Württemberg gegeben soll, ist im aktuellen Vorschlag der Haushaltskommission kein einziger Euro für den Moorschutz eingeplant. Diese Diskrepanz stimmt mich traurig. Damit kann die Landesregierung dem Sachverständigenrat schon jetzt mitteilen, dass sie ihre Ziele beim Moorschutz voraussichtlich verfehlen wird.“

 

PM NABU (Naturschutzbund Deutschland), Landesverband Baden-Württemberg e. V.

Permanentlink zu diesem Beitrag: https://filstalexpress.de/politik/141479/

Schreibe einen Kommentar

Deine Email-Adresse wird nicht veröffentlicht.