Ein entscheidender Punkt bleibt aus Sicht des Handwerks allerdings ungelöst: die finanzielle Absicherung. Der Anspruch der Auszubildenden darf nicht davon abhängen, ob die vom Land bereitgestellten Haushaltsmittel am Ende tatsächlich ausreichen.
„Eine gute Verwaltungsvorschrift hilft nur dann, wenn sie auch vollständig finanziert ist. Es kann nicht sein, dass das finanzielle Risiko bei den Auszubildenden liegt. Wer die Voraussetzungen erfüllt und aufgrund des Blockunterrichts auswärts untergebracht werden muss, braucht Verlässlichkeit. Das Land muss deshalb jederzeit die notwendigen Mittel bereitstellen und sicherstellen, dass wirklich alle berechtigten Fälle tatsächlich abgedeckt werden“, so Haas. Dass ein Rechtsanspruch besteht, haben letztinstanzliche Urteile gegen das Land schon vor Jahren bestätigt.
Gerade für das Handwerk ist der Blockschulzuschuss von großer Bedeutung. In zahlreichen Ausbildungsberufen bestehen aufgrund kleinerer Schülerzahlen große Schuleinzugsgebiete. Für viele Auszubildende ist eine tägliche Rückkehr an den Wohn- oder Ausbildungsort deshalb nicht möglich. Der Zuschuss trägt dazu bei, die dadurch entstehenden zusätzlichen Belastungen abzufedern und Ausbildung auch über größere Entfernungen hinweg zu ermöglichen. Peter Haas sieht deshalb nun insbesondere das Land Baden-Württemberg in der Verantwortung: „Das Kultusministerium hat gemeinsam mit der Praxis seine Hausaufgaben gemacht und eine tragfähige Lösung erarbeitet. Jetzt muss das Land diese Lösung auch finanziell absichern. Eine Verwaltungsvorschrift darf keinen Rechtsanspruch formulieren, dessen Finanzierung am Ende nicht verlässlich gewährleistet ist. Berufliche Bildung braucht nicht nur gute Regeln, sondern auch die notwendigen Mittel, um diese umzusetzen.“
PM Baden-Württembergischer-Handwerkstag e.V.