Entlastungsprämie aus dem Koalitionsausschuss im Bund – BWIHK-Präsident: Beschluss hallt nach in Südwestwirtschaft – Bund flüchtet aus Verantwortung und verlagert Belastung auf Betriebe

Die Beschlüsse der Bundesregierung zur Einführung einer steuer- und abgabenfreien Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro stoßen bei vielen IHK-Betrieben auf deutliche Kritik. Dr. Jan Stefan Roell, Präsident des Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertages (BWIHK) betont: „Dieser Beschluss ist ein Paradebeispiel für eine gut gemeinte, aber in der konkreten Ausgestaltung untauglichen Maßnahme. Was als einfache Entlastung für Beschäftigte gedacht ist, wird in der Praxis zu einer zusätzlichen Belastung, die alleine auf die Unternehmen verlagert wird.“

Selten, so Roell, erreichten die IHK-Organisation so viele entrüstete Rückmeldungen aus Betrieben wie derzeit. Statt auf staatliche Hebel – etwa bei Steuern – zurückzugreifen, werde eine wenig durchdachte, schwer vermittelbare Lösung gewählt. „Auch wenn die Zahlung formal freiwillig ist, entsteht faktisch ein erheblicher Erwartungsdruck insbesondere auf kleine und mittlere Betriebe. Gleichzeitig fehlen vielerorts die wirtschaftlichen Spielräume, um solche zusätzlichen Leistungen zu erbringen. Gerade vor dem Hintergrund anhaltend hoher Energiepreise, steigender Lohnnebenkosten und überbordender regulatorischer Anforderungen. Das passt nicht zusammen.“

Klar ist für Roell: „Viele Unternehmen wollen ihre Beschäftigten unterstützen. Aber sie brauchen dafür die entsprechenden Freiräume – also eine gut laufende Konjunktur, für die politisch der passende Rahmen gesetzt werden muss. Statt kurzfristiger Einzelmaßnahmen und falscher Schwerpunktsetzung braucht es jetzt deshalb strukturelle Entlastungen bei Steuern, Abgaben und Regulierung. Nur so können Betriebe und Beschäftigte gleichermaßen nachhaltig gestärkt und Marktturbulenzen abgefedert werden.“

Der Baden-Württembergische Industrie- und Handelskammertag (BWIHK) ist eine Vereinigung der zwölf baden-württembergischen Industrie- und Handelskammern (IHK). In Baden-Württemberg vertreten die zwölf IHKs die Interessen von mehr als 650.000 Mitgliedsunternehmen. Zweck des BWIHK ist es, in allen die baden-württembergische Wirtschaft und die Mitgliedskammern insgesamt betreffenden Belangen gemeinsame Auffassungen zu erzielen und diese gegenüber der Landes-, Bundes- und Europapolitik sowie dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und anderen Institutionen zu vertreten.

 

PM Baden-Württembergischer Industrie- und Handelskammertag

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