Vergangene Woche ist die neue „Cybersicherheitsverordnung (CSVO)“ des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg in Kraft getreten. Ziel: die IT-Sicherheit bei Behörden und öffentlichen Stellen verbessern. Handwerk und Mittelstand hatten zunächst Sorge vor zusätzlichen bürokratischen Belastungen.
Der Spitzenverband Handwerk BW hatte sich schon im Februar zum Entwurf der Verordnung geäußert und eine Verhältnismäßigkeit mit Blick auf Handwerksorganisationen und -betriebe angemahnt. „Die gute Nachricht: Für Handwerkskammern bringt die Verordnung keine neuen Pflichten. Stattdessen greift sie auf bewährte Standards wie die ‚erforderlichen Maßnahmen nach dem Stand der Technik‘ und die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung zurück – das begrüßen wir ausdrücklich“, so Handwerk BW-Hauptgeschäftsführer Peter Haas.
Nur in wenigen Fällen könnte die Verordnung überhaupt eine Rolle fürs Handwerk spielen – nämlich dann, wenn Betriebe im Auftrag öffentlicher Stellen arbeiten. Aber auch hier gilt: Unternehmen werden nur dann zusätzliche Anforderungen erfüllen müssen, wenn ihre Tätigkeit ein konkretes IT-Sicherheitsrisiko darstellt, etwa bei IT-Dienstleistungen oder Wartung von IT-Systemen. Diese Klarstellung hat Handwerk BW nun gemeinsam mit dem Normenkontrollrat beim Innenministerium erreicht. Für die meisten Handwerksbetriebe bleibt alles beim Alten. Der Verband will die Umsetzung aber genau beobachten und sich weiterhin dafür einsetzen, dass der Mittelstand nicht durch überzogene Vorgaben belastet wird. Gleichzeitig wirbt Handwerk BW bei den Betrieben dafür, den kostenfreien „CyberSicherheitsCheck für KMU“ durchzuführen, der jetzt gemeinsam mit der Cybersicherheitsagentur, dem Landeskriminalamt und dem Innenministerium für interessierte Betriebe angeboten wird. Kontaktmöglichkeiten gibt es hier: Zum CyberSicherheitsCheck
PM Baden-Württembergischer-Handwerkstag e.V.