Corona-Krise: BWIHK fordert weitere Anpassung der Steuerregeln – Unterjähriger Verlustrücktrag kann Betriebe retten

Der Baden-Württembergische Industrie- und Handelskammertag (BWIHK) spricht sich für einen vorgezogenen Verlustrücktrag im laufenden Kalenderjahr aus, um Betriebe in dieser Krisensituation zu entlasten und zu retten. „Bund und Land haben zahlreiche Maßnahmen auf den Weg gebracht, um die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie abzumildern.

Aber es gibt noch Nachbesserungsbedarf, vor allem hinsichtlich der Hilfen für den Mittelstand“, sagt BWIHK-Vizepräsidentin Marjoke Breuning. Gerade Unternehmen, die über den Schwellenwerten der Soforthilfeprogramme liegen, bräuchten dringend Unterstützung. Neben den bereits getroffenen steuerpolitischen Maßnahmen, wie der Steuerstundung oder angepassten Steuervorauszahlungen, könnten Betriebe insbesondere durch Anpassungen bei der steuerlichen Berücksichtigung der aktuellen krisenbedingten Verluste entlastet werden. „Der sogenannte Verlustrücktrag muss so geändert werden, dass krisenbedingte Verluste des laufenden Jahres unverzüglich mit Gewinnen aus dem Vorjahr verrechnet werden. Das bringt schnell Liquidität“, so Breuning.

Dazu müssen die Regelungen zum Verlustrücktrag einmalig angepasst werden. Denn die bestehende Regelung sieht vor, dass Verluste erst mit Abgabe der Steuererklärung mit Gewinnen aus dem Vorjahr verrechnet werden können und damit faktisch erst im Jahr 2021. „Mit einem unterjährigen Verlustrücktrag dagegen würde den Betrieben sofort Liquidität verschafft, die ihnen im Folgejahr ohnehin als Rückerstattung des Finanzamts zusteht“, sagt die BWIHK-Vizepräsidentin. Die Anpassung würde zudem die durch die Krise dramatisch veränderte steuerliche Leistungsfähigkeit besser abbilden. Vor allem für die Vielzahl an mittelständischen Betrieben, die über den Schwellenwerten der Soforthilfeprogramme liegen, ist das eine wichtige Maßnahme, um den akuten Liquiditätsengpass auszugleichen.

PM Baden-Württembergischer Industrie- und Handelskammertag

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