BWIHK-Präsident: Vollkommen richtig, dass die Landesregierung eigene Sofortmaßnahmen für Betriebe im Land auf den Weg bringt – Lob für wirtschaftsorientierte wie pragmatische Kooperation

Einsatz für Lockerung von EU-Beihilferecht und -Bankenregulierung weiterer zeitgemäß notwendiger Schritt
Darauf hat die Südwestwirtschaft gewartet! Nachdem durch den notwendig gewordenen rechtlichen Erlass der Landesregierung zahlreiche Branchen mehr direkt durch Geschäftsverlust bei laufenden Kosten und unsicherer Perspektiven ob der weiteren wirtschaftlichen Tätigkeit erfasst worden sind, ist die Botschaft der Landesregierung, noch diese Woche eigene Hilfs- und Überbrückungsmaßnahmen anzubieten, ein absolut notwendiger wie begrüßenswerter Schritt für Wolfgang Grenke, Präsident des Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertags (BWIHK).

„Andere Länder haben ja schon vorgelegt und gerade für Baden-Württemberg, das genauso von Export wie auch den konsumnahen Branchen lebt, muss dies besser heute noch als morgen folgen. Zahlreiche Wirtschaftszweige stehen nicht erst seit gestern an der Nulllinie – null Geschäft bei voll weiterlaufenden Kosten. Die Bürgschaftsprogramme auf 80 Prozent in der Quote zu erhöhen und im Volumen zu verfünffachen ist gut – nur geht es mir als Unternehmer vor allem ja auch darum, dass schnelle Hilfe zur Verfügung steht, bevor die Folgen nicht mehr zu beherrschen sind. Wir brauchen also Soforthilfen, der Nothilfefonds muss kommen. Ob die politisch diskutierten fünf Milliarden Euro ausreichen, wird die weitere Entwicklung der Pandemie zeigen. Hier vertraue ich auf den Pragmatismus und die bislang gezeigte Offenheit der Landesregierung. Die IHK-Organisation unterstützt hier selbst nach Kräften und steht ihren Mitgliedsbetrieben zur Seite.“
In seiner Funktion als Vizepräsident bei Eurochambres bekräftigt Grenke die Landesregierung in ihrem Einsatz, das EU-Beihilferecht und die Bankenregulierung zu lockern: „Wir kämpfen schon lange gemeinsam mit der Politik dafür, die EU-Daumenschrauben bei Regulierung durch strengste Eigenkapitalvorschriften und Bilanzrichtlinien auch für die Banken des bei uns als Stabilitätsanker erwiesenen Hausbankprinzips zu lockern. Auch bei beispielsweise temporären Unterschreitungen der Säule zwei der Eigenkapitalanforderungen darf es jetzt nicht zu Sanktionen kommen, welche die EU automatisch vorgesehen hat. Weiter müssen Ermessensspielräume beim Bilanzstandard IFRS9 in dieser Krisenzeit maximal genutzt werden.“

PM Baden-Württembergischer Industrie- und Handelskammertag

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