Land weitet Förderung E-Fahrzeuge für Unternehmen aus

Baden-Württemberg ist Vorreiter in Sachen Elektromobilität und baut die Förderung weiter aus. So erweitert das Land die Zielgruppen für die E-Fahrzeugförderung. Unternehmen erhalten künftig unabhängig von Ihrer Rechtsform eine Landesförderung für E-Fahrzeuge, wie Verkehrsminister Winfried Hermann MdL heute (5. März) bekanntgegeben hat. Dies gilt ab dem 1. März 2020. Demnach können nun auch Einzelunternehmen, Freiberufler, Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) oder eingetragene Vereine Anträge für die E-Fahrzeugförderung des Landes, den sogenannten BW-e-Gutschein, stellen und in Kombination mit der Kaufprämie des Bundes für Elektroautos (sog. Umweltbonus) in Höhe von 6.000 Euro Unterstützung von bis zu 9.000 Euro pro Fahrzeug erhalten.

Kombination von Landes- und Bundesförderung ist möglich

Minister Hermann erklärte: „Durch erhöhte Haushaltsmittel im Jahr 2020 können wir unsere E-Fahrzeugförderung nun für alle Unternehmensformen öffnen und den Kreis der Berechtigten im Land nochmals deutlich erweitern.“ Auch die bisher antragsberechtigten Branchen wie Fahrschulen, Carsharing-Unternehmen oder Pflegedienste profitierten weiterhin von der Förderung in Höhe von 3.000 Euro, führte Hermann weiter aus. Einen großen Nachholbedarf hätten Taxiunternehmen, Kurier- und Lieferdienst. Zusammen mit der seit 19. Februar 2020 erhöhten Kaufprämie des Bundes für Elektroautos (sog. Umweltbonus) in Höhe von 6.000 Euro befände sich die Fördersumme auf dem höchsten Niveau seit Beginn der Landes- und Bundesaktivitäten, freute sich Hermann und sagte: „Ich rufe ausdrücklich dazu auf, auch den Umweltbonus des Bundes abzurufen. Zusammen mit dem BW-e-Gutschein können so E-Fahrzeuge mit bis 9.000 Euro gefördert werden. Dies ist ein weiterer Meilenstein für eine flächendeckende Elektromobilität. Für Bürgerinnen und Bürger wird klimafreundliche Mobilität nun auch finanziell noch attraktiver.“

Seit der Öffnung des Förderprogramms im November 2017 wurden bei der für die Bewilligung zuständigen L-Bank bereits rund 1.500 Anträge gestellt und bewilligt. Die bewilligte Gesamtfördersumme für den BW-e-Gutschein beträgt rund 5,6 Millionen Euro und hat dadurch insgesamt rund 43 Millionen Euro Gesamtinvestition in Elektrofahrzeuge (Nettolistenpreis) bewirkt.

Hintergrund

Mit dem BW-e-Gutschein fördert das Land Baden-Württemberg die Kosten für Betrieb, Unterhalt und Ladeinfrastruktur von neu angeschafften E-Fahrzeugen bis zu einem maximalen Nettolistenpreis von 60.000 Euro. Förderungen sind möglich für vollelektrische oder mit einer Brennstoffzelle ausgerüstete E-Fahrzeuge, für vierrädrige (Leicht-)Kraftfahrzeuge sowie leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen.

Der BW-e-Gutschein stellt einen Anreiz dar, sich für einen mit Elektroantrieb ausgestatteten PKW zu entscheiden.

Detaillierte Informationen zu den Förderkriterien sowie zur Antragstellung können unter www.elektromobilität-bw.de abgerufen werden.

 

PM Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg

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