Weniger Lärmbelastung durch Akku-Geräte

Schnelle Einsatzbereitschaft, niedriger Schalldruckpegel, weniger Vibrationen, keine Abgase – das sind die Hauptargumente für den Wechsel von Ottokraftstoffpower zu Hochleistungs-Lithium-Ionen.

AkkuschneiderGute Gründe für Akku betriebene Geräte

Der Saisonbetrieb in der Grünpflege stellt hohe Anforderungen an den Galabau, Friedhöfe oder die Kommunen. Zuverlässige und kostengünstige Einsatzbereitschaft von Heckenscheren, Rasenmähern, Freischneidern, Motorsägen und Blasgeräten ist hier unabdingbar. Dabei sind Belastungen der Beschäftigten durch professionelle Arbeitstechniken möglichst gering zu halten. Und das gelingt zunehmend mit Akku-Geräten, die neben den genannten Vorteilen auch bei den Energiekosten und beim Aufwand für die Motorwartung deutlich günstig abschneiden.

Nachfrage bei Akku-Geräten wächst seit 10 Jahren stetig

Es lohnt sich, beim Gerätekauf zu vergleichen. Hand-/Armvibrationen können um bis zu 80 Prozent reduziert werden, Lärmbelastungen teilweise um mehr als die Hälfte. Jeglicher Kontakt mit Benzol im Ottokraftstoff entfällt. Auch beim Starten bleibt dem Bediener das Hantieren mit Kraftstoffpumpe, Startklappe und Gashebel erspart, ebenso der Krafteinsatz am Anwerfseil. Und die Gerätegewichte beziehungsweise die Lastverteilung sind ein weiterer Aspekt!

Direkter Systemvergleich

Prüfen Sie die Angebotspalette der Hersteller entsprechend dem eigenen Gerätebedarf. Leistungsdaten, Lebensdauer und Robustheit, Sicherheitseinrichtungen, Schutzklasse, einheitliche Akkuschnittstelle, Ladegerät und Ladezeiten, Transportauflagen für Akku und Gerät  gilt es u. a. zu bedenken. Systeme mit Rückentrage-Akkus sind aus ergonomischer Sicht vorteilhaft, auch wenn ein Kabel das Endgerät mit dem Akku verbindet. Manche Händler bieten Leihgeräte für eine Testphase an. So können auch Mitarbeiter sinnvoll in den Beschaffungsprozess einbezogen werden.

Porträt der Gemeinde Künzell

Seit 2012 wird in der Gemeinde Künzell in Osthessen mit zehn Mitarbeitern in der Grünpflege sukzessive von benzinbetriebenen manuellen Grünpflegegeräten auf akkubetriebene umgestellt. Ziel mit der ersten Akkusäge war es, sich mit dem Start per Knopfdruck und ohne weitere Verkabelung Erleichterung bei der Baumpflege im Hubsteiger zu verschaffen. Für die Arbeiten mit dem Laubblasgerät und dem Freischneider wechselte man ergonomiebewusst auf ein System mit Akku-Rückentragegerät. Mit insgesamt sechs Einsatzgeräten, drei Ladegeräten und fünf Akkus werden im Sommer ca. 70 Prozent der Arbeiten mit Handmaschineneinsatz im Akkubetrieb durchgeführt.

Foto: Gehörschutztragepflicht hängt vom Schalldruckpegel der Geräte und  ihrer Expositionszeit für den Bediener ab. Ab 85 dB(A) besteht auch bei Akkugeräten Schutzpflicht.

PM

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