ver.di ist strikt für die Wiedereinführung der Vermögenssteuer

Martin Gross, stellvertretender ver.di Landesbezirksleiter: „Wer für die strikte Einhaltung der Schuldenbremse und strikt gegen die Einführung einer Vermögenssteuer ist, gefährdet den sozialen Zusammenhalt in diesem Land. Schon jetzt ist die notwendige Daseinsvorsorge nicht mehr ausreichend finanziert.

Am Ende dieses Kurses stehen noch vermögendere Reiche einer breiten Bevölkerungsmehrheit mit schmalen Einkommen gegenüber. Millionen werden dann dringend benötigte öffentliche Dienstleistungen wie Kinderbetreuung, Bildung oder Gesundheit nicht mehr ausreichend erhalten, nur damit die Vermögen von Millionären weiterhin so niedrig besteuert werden wie in keinem anderen großen Industriestaat. Nur Reiche können sich einen armen Staat leisten, alle anderen sind auf ein funktionierendes Gemeinwesen angewiesen.“

ver.di Position zur Vermögenssteuer:

Einkommen und Vermögen sind in Deutschland sehr ungleich verteilt. Eine gerechte Steuerpolitik kann diese Schieflage abmildern. Deshalb macht sich ver.di für eine dauerhaft jährlich zu zahlende Vermögenssteuer stark. Sie ist im Grundgesetz vorgesehen und wurde bis 1996 auch erhoben. ver.di schätzt die Einnahmen daraus auf jährlich 20 Milliarden Euro, die den Bundesländern zu Gute kommen würden.

Die ver.di-Vorschläge zur Vermögensteuer und Vermögensabgabe sehen einen Freibetrag von einer Million Euro pro Person vor. Das heißt: Weniger als ein Prozent der Bevölkerung wäre betroffen.

Nach dem ver.di-Modell sollen Geldvermögen aller Art, Geschäftsvermögen sowie Immobilien abzüglich der darauf liegenden Schulden mit 1,0 Prozent besteuert werden. Die Freibeträge sollen bei 1 Million Euro pro Erwachsenem und 200.000 Euro pro Kind liegen. Für Betriebsvermögen ist ein erhöhter Freibetrag vorgesehen. Aktiengesellschaften und GmbHs sollen bei der Körperschaft und den Eigentümern jeweils mit einem halben Satz besteuert werden.

Da das zu besteuernde Betriebsvermögen auf Grundlage der erzielten Erträge bewertet wird und der Steuersatz gering ist, kann die Steuer in aller Regel aus den Erträgen gezahlt werden. Bei Problemen sieht das ver.di-Modell Stundungsregelungen vor, damit keine Unternehmen in ihrem Bestand und auch keine Arbeitsplätze gefährdet sind.

PM

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