Rentner und Pensionäre gleich behandeln – Landesregierung sollte auf Empfehlungen der Rentenkommission zur Beamtenversorgung reagieren

Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg fordert die Landesregierung dazu auf, die Empfehlungen der Rentenkommission aufzugreifen und Änderungen in der Beamtenversorgung auf den Weg zu bringen.

Der BdSt-Landesvorsitzende Eike Möller sagt hierzu: „Die Rentenkommission hat sich klar für Änderungen in der Beamtenversorgung ausgesprochen. Über die Versorgung und die Entlohnung der Landesbeamten entscheidet der Landesgesetzgeber. Wenn er für Akzeptanz des Rentenpaketes sorgen möchte, muss er jetzt handeln“. Zudem spräche die Situation des Landeshaushaltes für Veränderungen. Dieser werde eingeengt, weil immer mehr Geld in die Versorgung nicht mehr aktiver Beamten fließe. „Es muss also ohnehin gegengesteuert werden und die Rentenkommission schlägt nun konkrete und wirksame Maßnahmen vor. Die neue Landesregierung sollte sich bei diesem jetzt Thema nicht wegducken“, so Möller weiter.

Konkret fordert die Rentenkommission zum einen, die Anzahl der Verbeamtungen zu verringern. Sie empfiehlt, nur noch im hoheitlichen Bereich zu verbeamten. Eine Empfehlung, die sich mit der Forderung des Steuerzahlerbundes deckt.  Zum anderen sollten sich laut Rentenkommission Bund und Länder verpflichten, ausreichende Rücklagen für die späteren Pensionen zu bilden. Sie begründet dies damit, dass so bestehende Fehlanreize bei Entscheidungen für Verbeamtungen vermieden werden. Dieser Gedanke ist nach Auffassung des Bundes der Steuerzahler wichtig.

„Immer wieder hört man das Argument, dass Beamte während der Beschäftigungsphase günstiger als Angestellte seien, da für sie keine Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden müssten. Aber mit dieser Argumentation gibt man sich einer gefährlichen Illusion hin. Denn bei den Beamten kommt das dicke Ende zum Schluss, wenn hohe Pensionszahlungen fällig werden, für die nicht ausreichend Rücklagen gebildet wurden. Im Gegenzug ist die Belastung während der Aktivphase eines Beamten unterzeichnet. Mit der Verpflichtung zu einer ausreichenden Rücklagenbildung würde diese Illusion beendet,“ macht Möller deutlich.

Als dritte Maßnahme wird die wirkungsgleiche Übertragung der erfolgten und künftigen Änderungen im Rentenrecht an die Beamtenversorgung gefordert. Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg sieht sich damit in seiner immer wieder getätigten Forderung nach Einführung eines Nachhaltigkeitsfaktors im Beamtenrecht bestätigt. Schließlich empfiehlt die Rentenkommission Rente und Versorgung weiter anzunähern. Die Zeitspanne, in der das letzte Amt ausgeführt wird, soll von zwei auf mindestens fünf Jahre verlängert werden, wenn es ruhegehaltsfähig sein soll. Auch dieser Vorschlag sollte nach Auffassung des Steuerzahlerbundes vom Land aufgegriffen werden.

Die Versorgung der Landesbeamten hat sich zu einer großen Herausforderung für den baden-württembergischen Landeshaushalt entwickelt. Ende 2023 musste das Land rund 151.000 pensionierte Beamte versorgen. Fünf Jahre zuvor waren es 135.500. Sie haben Anspruch auf eine vergleichsweise hohe Altersversorgung. Im Jahr 2024 musste das Land 6,5 Milliarden Euro für Versorgungsbezüge bereitstellen, hinzu kamen 1,31 Milliarden Euro für deren Beihilfen. Insgesamt mussten also 7,8 Milliarden Euro bereitgestellt werden. Die Gesamtausgaben des Landes beliefen sich auf 66,6 Milliarden Euro. Fast 12 Prozent der Ausgaben gingen also an die Versorgungsempfänger, deren Anzahl in den nächsten Jahren weiter steigen wird.

Das Land hat Rücklagen gebildet, um die Zahlungsverpflichtungen abzufedern, diese beliefen sich Ende 2023 auf 9,6 Milliarden Euro. Dem gegenüber stehen die Rückstellungen, die gebildet werden müssten, um den Barwert der Pensionsverpflichtungen auszuweisen. Diese beliefen sich auf 172 Milliarden Euro.

PM Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg

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