Anlässlich der vorläufigen Ergebnisse der Agrarministerkonferenz vom 26. bis 28. März in Baden-Baden kritisiert Sylvia Pilarsky-Grosch, Landesvorsitzende des BUND Baden-Württemberg, dass das Land dabei gefordert hatte, die EU-Wiederherstellungsverordnung aufzuheben:
„Wir verlieren bei der Wiederherstellung der Natur wertvolle Zeit, die uns längst davonläuft. Statt die Umsetzung des geltenden Rechts voranzutreiben, fordert die Landesregierung in Person des Landwirtschaftsministers Hauk nun sogar von der künftigen Bundesregierung, sich für die Aufhebung des europäischen Gesetzes zur Wiederherstellung der Natur einzusetzen. Doch die Verantwortung für die Natur und die kommenden Generationen lässt sich nicht einfach aufheben. Je länger wir warten, desto mehr zerstören wir unser Land. Bereits 2019 stellte die Landesregierung in ihrem Bericht zum Erhaltungszustand von Lebensräumen fest, dass Wiesen und andere Lebensräume im Offenland, wie Niedermoore, in einem desolaten Zustand sind. Nur 14 Prozent der untersuchten Lebensräume im Offenland entsprachen damals noch dem von der EU geforderten günstigen Erhaltungszustand. Mittlerweile dürften es noch weniger sein. Auch ein kürzlich gefälltes Urteil zu den FFH-Mähwiesen verdeutlicht, wie sehr Baden-Württemberg im Rückstand ist und wie lange bereits keine Maßnahmen ergriffen wurden. Intakte Lebensräume sichern unser Leben und Überleben durch sauberes Wasser, frische Luft, Nahrung. Hier ist keine Zeit für Machtspielchen: die grün-schwarze Landesregierung muss endlich handeln.“
Hintergrund:
Unter dem Vorsitz des baden-württembergischen Ministers für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, haben sich die Agrarminister*innen sowie Agrarsenator*innen der Länder und des Bundes vom 26. bis 28. März 2025 zur Agrarministerkonferenz (AMK) in Baden-Baden getroffen. Dabei erklärte Baden-Württemberg gemeinsam mit neun weiteren Ländern, die Bundesregierung solle sich bei der Europäischen Kommission für die Aufhebung der Wiederherstellungsverordnung einsetzen. Das europäische Gesetz zur Wiederherstellung der Natur (Nature Restoration Law) ist am 18. August 2024 in Kraft getreten und verpflichtet die Mitgliedstaaten Maßnahmen zu ergreifen, um geschädigte Lebensräume wie Moore, Wiesen, Wälder und Auen wieder in einen guten Zustand zu bringen.
PM Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Baden-Württemberg e.V