„Shrinkflation“ im Supermarkt: Frankreich führt Kennzeichnungspflicht ein – foodwatch fordert Gesetz auch für Deutschland

foodwatch-Petition: Versteckte Preis-Abzocke stoppen! https://www.foodwatch.org/de/mitmachen/versteckte-preisabzocke-stoppen

Kleinere Packung, aber gleicher Preis? Französische Supermärkte müssen solche Produkte zukünftig kennzeichnen. Die französische Regierung hat jetzt einen entsprechenden Erlass unterzeichnet. foodwatch fordert eine Kennzeichnungspflicht auch für Deutschland. Die so genannte Shrinkflation sei mittlerweile Alltag im Supermarkt, kritisierte die Verbraucherorganisation. Für Kund:innen sei dies eine ärgerliche Täuschung und eine finanzielle Mehrbelastung in Zeiten anhaltend hoher Lebensmittelkosten. Bereits mehr als 40.000 Menschen unterstützen eine foodwatch-Petition an Bundesumweltministerin Steffi Lemke und die Bundesregierung unter: https://www.foodwatch.org/de/mitmachen/versteckte-preisabzocke-stoppen

„Weniger Inhalt zum gleichen Preis – diese Preisabzocke ist für die meisten Verbraucher:innen nur schwer zu erkennen. Umweltministerin Steffi Lemke muss dem Bespiel Frankreichs folgen und Herstellern vorschreiben, versteckte Preiserhöhungen sichtbar zu machen“, sagte Laura Knauf von foodwatch.

Die von der französischen Regierung jüngst verabschiedete Kennzeichnungspflicht gilt ab Juli 2024. Dann müssen Produkte, deren Inhalt bei gleichbleibendem oder steigendem Preis geschrumpft sind, für mindestens zwei Monate nach Markteinführung einen entsprechenden Hinweis tragen. Ausgenommen von der Regelung sind kleinere Einzelhändler.

In Deutschland gibt es ein entsprechendes Gesetz bislang nicht. Das Bundesministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (BMUV) hatte im Herbst 2023 ein Eckpunktepapier für weniger Verpackungsmüll veröffentlicht. Demnach soll es verboten sein, den Inhalt von Produkten zu verringern, wenn dabei nicht auch die Verpackung schrumpft. Davon betroffen wären beispielsweise Produkte wie die Streichfette Rama und Sanella von Upfield: Die Füllmenge reduzierte sich bei diesen Beispielen um bis zu 20 Prozent – bei gleichbleibender Verpackungsgröße.

Eine verpflichtende Kennzeichnung der Mengenänderung für die Hersteller fehlt jedoch in diesem Vorschlag. Um Verbraucher:innen effektiv vor heimlichen Preiserhöhungen zu schützen, reicht der Vorstoß des BMUV daher laut foodwatch nicht aus. Zum Beispiel habe Danone sowohl Inhalt als auch Verpackung seiner Alpro-Joghurt-Alternative geschrumpft: Statt 500 werden nur noch 400 Gramm pro Becher verkauft. Der Preis sei dabei gleichgeblieben. Im Supermarkt-Regal sei dies jedoch kaum sichtbar, weil der Unterschied zu den 500-Gramm-Packungen nur minimal sei, so foodwatch.

Quellen und weiterführende Informationen:

 

PM foodwatch e.V.

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