pro familia begrüßt die Kommissionsempfehlung einer außerstrafrechtlichen Regelung des Schwangerschaftsabbruchs

Bundesregierung sollte Gestaltungspielräume für die Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs umfassend nutzen.

Der Spiegel hat vorab über die Empfehlungen der Kommission für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin berichtet. Dazu erklärt der pro familia Bundesverband:

Wir begrüßen, dass die Kommission der Bundesregierung eine außerstrafrechtliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs empfiehlt. Die Ampelkoalition hat diese Kommission eingesetzt, weil das geltende Gesetz äußerst problematische Konsequenzen hatfür betroffene Menschen, für die Berater*innen und für die Ärzt*innen, die sie unterstützen. Die Erfahrung eines Schwangerschaftsabbruchs, die Beratung und die medizinische Versorgung werden dadurch erschwert, es besteht dringender Handlungsbedarf. Deshalb muss die Regierung notwendige Gesetzesänderungen noch in dieser Wahlperiode konzipieren, konsultieren und beschließen lassen.

Nach den geleakten Informationen zeigt die Kommission der Regierung Gestaltungsspielräume für die Ausgestaltung einer Neuregelung auf. Diese muss die Regierung aus Sicht von pro familia bei der Gesetzesreform umfassend nutzen, so dass die neuen Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch nicht nur verfassungsrechtlichen, sondern auch menschenrechtlichen Vorgaben im Völker- und Europarecht so weit wie möglich gerecht werden. Es wurde wiederholt darauf hingewiesen, dass die geltende Regelung den internationalen Menschenrechtsnormen und den Richtlinien der WHO widerspricht.

In diesem Bestreben, das die Kommission laut Spiegel-Bericht der Regierung nahelegt, muss mit einer Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs

  • der Schwangerschaftsabbruch vollständig entkriminalisiert und der selbstbestimmte Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafrechts geregelt werden.
  • die Beratungspflicht und Wartezeit abgeschafft werden.
  • neben einem Rechtsanspruch auf Beratung zu allen Aspekten der sexuellen und reproduktiven Rechte auch ein Rechtsanspruch auf Zugang zum und Kostenübernahme für den Schwangerschaftsabbruch bundesgesetzlich verankert werden.
  • der Spielraum für eine Verlängerung der Frist genutzt werden. pro familia schließt sich der Positionierungen der WHO an und befürwortet die Abschaffung von Frist und Indikationen.

Insgesamt muss bei der Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs das Vertrauen in schwangere Menschen und in die Berater*innen und Ärzt*innen, die sie bei Bedarf professionell unterstützen, im Vordergrund stehen – nicht der Versuch, in sehr individuelle Entscheidungssituationen per Gesetz einzugreifen.

pro familia wird sich mit den Empfehlungen der Kommission detailliert auseinandersetzen und bietet den zuständigen Bundesministerien – wie auch zu anderen Gesetzen beispielsweise dem Gesetz zum Verbot von Gehsteigbelästigungen – seine fachliche Expertise im Prozess der Ausarbeitung einer fachlich fundierten Gesetzesreform an.

Hierbei muss sich die Regierung ein Herz fassen und dem historischen Moment gerecht werden: Mit der Neuregelung des Schwangerschaftsabbruch kann sie endlich ein Gesetz schaffen, das den Lebensrealitäten von Menschen hier und heute gerecht wird und eine gute Gesundheitsversorgung ermöglicht. Menschenrechte und effektiver Lebensschutz verlangen, Entscheidungsmöglichkeiten für Menschen, die schwanger werden können, und schwangere Menschen zu erweitern, nicht einzuschränken. Sie müssen sich in mit voller Unterstützung für oder gegen Schwangerschaft und Elternschaft entscheiden und ihrem Gewissen und ihrer Lebensplanung folgen können.

Die Positionierung von pro familia zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs kann hier abgerufen werden: https://www.profamilia.de/fileadmin/profamilia/verband/Stellungnahme__Kommission_Neuregelung_pro_familia_2023-10-10.pdf

pro familia ist der führende Verband für Sexualität und Partnerschaft in Deutschland. Der Bundesverband wird durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend finanziell gefördert.

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PM pro familia Bundesverband

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