Gemeinsamer Appell vor morgiger Bundesratssitzung des ver.di Landesbezirks Baden-Württemberg und des DBfK Südwest zu gesetzlicher Pflegepersonalbemessung in den Krankenhäusern

Am morgigen 10. April wird sich der Gesundheitsausschuss des Bundesrats mit der Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) befassen. Diese ist zentraler Bestandteil der gesetzlichen Personalvorgaben für Pflegepersonen in Krankenhäusern. Die Landesregierung Baden-Württemberg steht laut Aussage des zuständigen Ministers Lucha hinter bedarfsgerechten Personalvorgaben, zögert jedoch wie andere Bundesländer bei der Zustimmung zur Verordnung.

Der ver.di Landesbezirk Baden-Württemberg und der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe DBfK Regionalverband Südwest e.V. appellieren daher heute gemeinsam an die Landesregierung, die Einführung der verbindlichen Pflegepersonalbemessung in den Krankenhäusern nicht weiter hinauszuzögern.

Bestehende Kritik könne im Zuge der Weiterentwicklung des Instruments eingebracht werden. Schreiben an Ministerpräsident Kretschmann und Sozialminister Lucha: https://bawue.verdi.de/++edit++/++file++6614feced8027aa4f84b9ddb/download/Schreiben%20an%20MP%20Kretschmann%20verbindliche%20Einf%C3%BChrung%20der%20Pflegepersonalregelung%20PPR%202.0.pdf

Zum Hintergrund: ver.di hat die PPR 2.0 gemeinsam mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft und dem Deutschen Pflegerat 2019 entwickelt. Mit Hilfe des Instruments sollen für die Pflege am Bett erstmals gesetzliche Vorgaben zur Personalbesetzung gemacht werden, die sich am tatsächlichen Versorgungsbedarf orientieren. Die PPR 2.0 würde für alle circa 1.800 Krankenhäuser in Deutschland gleichermaßen gelten.

PM ver.di Landesbezirk Baden-Württemberg

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