16 Millionen Betroffene nicht mehr auf sich gestellt: Deutsche Umwelthilfe und Verkehrsclub Deutschland starten Mitmach-Aktion gegen krankmachenden Straßenverkehrslärm

  • Neue Zahlen belegen: 16 Millionen Menschen in Deutschland sind durch Straßenverkehrslärm auf gesundheitsschädlichem Niveau belastet
  • Kommunen sind verpflichtet, bis Juli 2024 Lärmaktionspläne fertigzustellen: DUH und VCD fordern Tempo 30 innerorts sowie massiven Ausbau von öffentlichem Verkehr, Fuß- und Radwegen
  • Bürgerinnen und Bürger können sich ab sofort gegen krankmachenden Verkehrslärm zu Wehr setzen und unter www.duh.de/projekte/weniger-laerm Maßnahmen einfordern

 

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der ökologische Verkehrsclub (VCD) rufen alle Bürgerinnen und Bürger auf, sich gegen Verkehrslärm zu wehren und in ihren Kommunen wirksame Maßnahmen zu beantragen. Laut neuen Zahlen des Umweltbundesamtes sind deutschlandweit 16 Millionen Menschen in gesundheitsschädlichem Maße von Straßenverkehrslärm betroffen. Weitaus mehr fühlen sich belästigt – besonders durch hohe Verkehrsdichte, extrem laute Sportwagen und Motorräder.

Die zuständigen Behörden müssen nach EU-Richtlinie bis zum 18. Juli 2024 turnusmäßig neue Lärmaktionspläne vorlegen, um die Belastung zu verringern. Mit einem neuen Mitmach-Tool erhöhen DUH und VCD schon jetzt den Handlungsdruck: Unter www.duh.de/projekte/weniger-laerm können Bürgerinnen und Bürger ihre Betroffenheit sichtbarmachen. Mit wenigen Klicks können sie den Behörden aufzeigen, wo Maßnahmen dringend notwendig sind und welche sie sich konkret vor Ort zur Lärmreduzierung wünschen von Tempo 30 bis hin zum Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs sowie von Fuß- und Radwegen.

Dorothee Saar, DUH-Leiterin für Verkehr und Luftreinhaltung: „Lärm macht physisch und psychisch krank. Trotzdem wird das Thema von Politik und Verwaltung enorm vernachlässigt. Wir dürfen den Kommunen und zuständigen Behörden nicht länger durchgehen lassen, die Gesundheit von rund 16 Millionen Menschen aufs Spiel zu setzen. Deshalb geben wir Betroffenen jetzt die Möglichkeit, sich endlich zu wehren. Mit unserem Lärm-Tool können alle Bürgerinnen und Bürger wirksame Lärmschutzmaßnahmen beantragen und damit den Druck auf die Kommunen erhöhen. Nachdem eine Reform des Straßenverkehrsgesetzes im Bundesrat gescheitert ist, sind die Lärmaktionspläne die beste Möglichkeit, um wirksame Maßnahmen wie Tempo 30 auf Hauptstraßen zu realisieren und die Menschen vor gesundheitsschädlichem Straßenverkehrslärm zu schützen.“

Nach der Luftverschmutzung ist Lärm die zweitgrößte umweltbedingte Ursache für Gesundheitsprobleme. Studien zufolge wird die Reduzierung von Tempo 50 auf Tempo 30 akustisch wie eine Halbierung der Verkehrsmenge wahrgenommen. Ein von der DUH in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten zeigt, dass die zuständigen Behörden mit der Lärmaktionsplanung eine rechtssichere Möglichkeit haben, weitreichend Tempo 30 anzuordnen und dadurch die Lärmbelastung aus dem Straßenverkehr zu reduzieren.

Michael Müller-Görnert, verkehrspolitischer Sprecher des VCD: „Der Straßenverkehr ist im Alltag die größte Lärmquelle überhaupt: Drei Viertel der Menschen in Deutschland fühlen sich durch Straßenverkehrslärm gestört oder sogar belästigt. Für nachhaltigen Lärmschutz müssen wir die Ursachen angehen, statt nur die Symptome zu behandeln. Das bedeutet, den motorisierten Individualverkehr zu verringern und gleichzeitig den öffentlichen Verkehr und den Fuß- und Radverkehr massiv auszubauen. Dadurch werden unsere Städte nicht nur leiser, sondern auch sauberer und sicherer. Das erhöht die Lebens- und Aufenthaltsqualität enorm.“

Hintergrund:

Behörden sind auf Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie dazu verpflichtet, alle fünf Jahre die Belastung der Bevölkerung durch Umgebungslärm zu ermitteln und in Lärmkarten darzustellen. Auf dieser Basis werden Lärmaktionspläne mit konkreten Minderungsvorhaben erstellt. In den meisten Bundesländern sind die Kommunen dafür zuständig. In Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz werden Lärmaktionspläne größtenteils zentralisiert erstellt. Die Lärmkartierung ist für Ballungsräume, Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen jeweils ab bestimmten Größenordnungen verpflichtend.

Links:

PM Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH)

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