BUND: „Die Landesregierung verschleppt den Klimaschutz um ein weiteres Jahr“

Der BUND Bundesverband hat heute (24.1.) Klage gegen die Bundesregierung eingereicht, um die Vorlage gesetzlich geregelter Klimaschutz-Sofortprogramme zu erzwingen. Parallel findet im baden-württembergischen Landtag eine Anhörung zur Novelle des Landesklimaschutzgesetzes statt, bei der Sylvia Pilarsky-Grosch, Landesvorsitzende des BUND Baden-Württemberg, Rede und Antwort stehen wird.

„Die BUND-Klage gegen die Bundesregierung ist extrem wichtig, um auch im Land Baden-Württemberg beim Klimaschutz voranzukommen. Gerade die Forderungen unserer Bundesebene zu Sofortprogrammen zu Gebäuden und Verkehr sind bedeutend, da den Bundesländern hier in vielen Details die Hände gebunden sind“, erklärt Sylvia Pilarsky-Grosch, Landesvorsitzende des BUND Baden-Württemberg. „Obwohl auch die baden-württembergische Landesregierung selbst handeln kann, unterlässt sie es sowohl beim Bereich Wärme als auch bei der Mobilität weitgehend. Bei letzterem verweist die Landesregierung auf ein eventuell dieses Jahr kommendes Landesmobilitätsgesetz und verschleppt damit den Klimaschutz um ein weiteres Jahr. Zentral fürs Vorankommen wäre hier ein Moratorium für Straßenneu- und Straßenausbauten.“

BUND-Forderungen auf Landesebene in der Mobilität:

Vorrangiger Regelungsbedarf:

Straßenbaumoratorium mit einer umgehenden Einstellung aller Straßenneu- und Straßenausbauten im Außenbereich auf Landes-, Kreis- und Gemeindeebene
Verbesserung von ÖPNV und Umweltverbund; Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur Umsetzung der Mobilitätsgarantie
Weitere Bereiche:

Verkehrsvermeidung, Forcierung der Antriebswende mit kleineren, leichteren, effizienteren Fahrzeugen, Verpflichtende Erstellung von Klimamobilitätsplänen, Mobilitätspass, Ausdehnung der Lkw-Maut auf Landesstraßen, Wegfall der Stellplatzpflicht in der Landesbauordnung., Förderprogramme an verbindlichen Klimaschutzzielen orientieren

Hintergrund:

Der BUND Bundesverband verklagt die Bundesregierung wegen Nichteinhaltung der im Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) festgeschriebenen Treibhausgas-Sektorziele für Verkehr und Gebäude (Im Verkehrssektor wurden die für 2021 erlaubten Emissionsmengen um 3,1 Millionen Tonnen Treibhausgasemissionen, im Gebäudesektor um 2,5 Millionen Tonnen überschritten. Für 2022 ist eine erneute Überschreitung zu erwarten). Der Umweltverband verlangt in seiner beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingereichten Klage den Beschluss von Sofortprogrammen, wie sie das KSG vorsieht (Paragraf 8). Diese Sofortprogramme müssen Maßnahmen zur Einhaltung der jährlichen Sektor-Ziele beinhalten. Eine vorherige Aufforderung des Verbandes, ein wirksames Sofortprogramm vorzulegen, ließ die Bundesregierung ungenutzt verstreichen.

PM Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Baden-Württemberg

Permanentlink zu diesem Beitrag: https://filstalexpress.de/politik/146814/

Schreibe einen Kommentar