Gemeinsame Finanzkommission verständigt sich auf Finanzhilfen für die Kommunen in Baden-Württemberg in Höhe von insgesamt rund 4,27 Milliarden Euro

Land und Kommunen in Baden-Württemberg wollen einen kommunalen Stabilitäts- und Zukunftspakt abschließen. Darauf haben sich Vertreterinnen und Vertreter von Landesregierung und Kommunalen Landesverbänden am Montag (20. Juli) in der Gemeinsamen Finanzkommission (GFK) verständigt. Mit insgesamt rund 4,27 Milliarden Euro sollen coronabedingte Einnahmerückgänge und Mehraufwendungen im Jahr 2020 weitgehend kompensiert, Zuweisungen erhöht und wichtige öffentliche Aufgaben der Kommunen unterstützt werden. 2,88 Milliarden Euro davon trägt das Land, mit gut 1,39 Milliarden Euro beteiligt sich der Bund.

Die Corona-Pandemie wirkt sich erheblich auf die finanzielle Situation von Bund, Ländern und Kommunen aus. Die Steuerschätzung vom Mai hat für alle Ebenen einen Rückgang der Steuereinnahmen prognostiziert – allein für die Kommunen im Land um 3,6 Milliarden Euro im Jahr 2020. Hinzu kommen Ausfälle bei Gebühren und Beiträgen sowie zusätzlich notwendige Ausgaben.

„Das gute Miteinander von Land und Kommunen hat Baden-Württemberg stets stark gemacht. In der Corona-Pandemie ist dieses Miteinander ganz besonders gefragt“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann am Dienstag (21. Juli). „Wir stehen an der Seite  unserer Kommunen. Der Stabilitäts- und Zukunftspakt, auf den sich die Gemeinsame Finanzkommission geeinigt hat, ist ein klarer Beleg dafür.“

Finanzministerin Edith Sitzmann betonte: „Die Herausforderungen der Corona-Pandemie sind erheblich – gerade auch in finanzieller Hinsicht. Wir lassen unsere Kommunen damit nicht allein. Wir unterstützen sie mit einem großen Kraftakt und geben ihnen Stabilität und Planungssicherheit. Das ist in Zeiten, in denen die Entwicklung weiter so volatil ist, ganz besonders wichtig.“ Das Land wird hierfür notwendige Kredite aufnehmen.

Der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl erklärte: „Baden-Württemberg, das ist ein starkes Land mit starken Kommunen. Wir haben jetzt schnelle Hilfe vereinbart, und schnelle Hilfe ist doppelte Hilfe. Unsere Kommunen können jetzt im ganzen Land Kraft entfalten, jede für sich als Konjunkturmotor. Das hilft der lokalen, der regionalen Wirtschaft, dem Mittelstand, dem Handwerk, den Familienbetrieben.“

Roger Kehle, Präsident des Gemeindetags Baden-Württemberg, sagte: „Das Ergebnis der Finanzverhandlungen wird in unseren Städten und Gemeinden für großes Aufatmen sorgen. Die in den meisten Kommunen befürchteten Haushaltssperren können damit zum Glück gerade noch rechtzeitig abgewendet werden. Es war uns deshalb besonders wichtig, noch vor der Sommerpause eine Einigung zu erzielen. Unsere Städte und Gemeinden haben nun die dringend notwendige Planungssicherheit, um Investitionsvorhaben umzusetzen und im Herbst mit den Haushaltsberatungen zu starten. Mit der tatkräftigen Unterstützung unseres Landes Baden-Württemberg haben wir ein Verhandlungsergebnis ausgehandelt, das ein starkes Signal für die Zukunftsfähigkeit unserer Städte und Gemeinden ist. Dennoch werden die Kommunen noch erhebliche Einnahmeausfälle verzeichnen, sodass vor Ort nicht jeder Wunsch erfüllbar sein wird.“

Dr. Peter Kurz, Präsident des Städtetags Baden-Württemberg, betonte: „Das Ergebnis der Finanzverhandlungen ist ein starkes Signal zur richtigen Zeit. Uns war es wichtig, noch vor der Sommerpause Klarheit und Verbindlichkeit für die ganz großen Positionen zu bekommen – Stabilisierung der Schlüsselzuweisungen, Kompensation der Gewerbesteuerausfälle, Erstattung der Kita-Gebühren, Stärkung der Gesundheitsämter, Beteiligung des Landes an den Krankenhaus- und Pandemiekosten, ÖPNV-Rettungsschirm. Das nun vereinbarte Paket versetzt die Kommunen in die Lage, ihre Haushalte zu vollziehen. Flächendeckende Haushaltssperren im Land können so vermieden werden, die Kommunen können ihre Rolle als Motor der lokalen Wirtschaft erfüllen. Im Ergebnis kommen wir so zu einer fairen und gerechten Lastenteilung zwischen Land, Bund und Kommunen. Denn auch die Städte, Gemeinden und Landkreise haben noch ein ganz ordentliches Päckchen an den Corona-Folgekostenvertrag zu tragen.“

Joachim Walter, Präsident des Landkreistages Baden-Württemberg, stellte fest: „Das vereinbarte Finanzpaket hält nicht nur den kommunalen Konjunkturmotor am Laufen und stärkt dadurch die regionalen Wirtschaftskreisläufe. Mit dem vorgesehenen Personalzuwachs bei den Gesundheitsämtern und der finanziellen Unterstützung der Krankenhäuser wird zugleich vorausschauend auf eine mögliche zweite Corona-Welle im Herbst reagiert. Mit ihrer Verständigung demonstrieren Land und Kommunen, dass der Staat in der Krise handlungsfähig ist.“

Der kommunale Stabilitäts- und Zukunftspakt im Überblick:

  • Mit mehr als 1 Milliarde Euro gleicht das Land die mit der Mai-Steuerschätzung prognostizierten Verluste im kommunalen Finanzausgleich für 2020 aus. Nachdem das Land für die ersten drei Quartale bereits erhöhte Zuweisungen ausgezahlt hat, werden diese nun verstetigt. In der Regel berechnen sich die Zuweisungen nach der aktuellen Steuerschätzung und hätten entsprechend abgesenkt werden müssen. Die erhöhten Zahlungen verbleiben den Kommunen dauerhaft und stehen ihnen ohne Rückzahlung voll zur Verfügung.

 

  • Mit gut 1 Milliarde Euro kompensiert das Land den Rückgang der Gewerbesteuereinnahmen der Kommunen. Die weiteren Ausfälle gleicht der Bund im Rahmen des kommunalen Solidarpakts 2020 aus. Nach der Mai-Steuerschätzung müssen die Kommunen in Baden-Württemberg 2020 gegenüber der Steuerschätzung vom Oktober 2019 mit einem Rückgang der Gewerbesteuereinnahmen um 1,88 Milliarden Euro rechnen.

 

  • Die bereits geleisteten Soforthilfen von insgesamt 200 Millionen Euro stockt das Land um 50 Millionen Euro auf. Im Rahmen dieser zusätzlichen Mittel unterstützt das Land kommunale, kirchliche und freie Träger beim Verzicht auf Elternbeiträge und Gebühren für geschlossene Kindertagesstätten, Kindergärten und weitere Betreuungseinrichtungen sowie in der Kindertagepflege während des Lockdowns,  ebenso werden Einnahmeverluste von Volkshochschulen, Jugendkunst- und Musikschulen teilweise ausgeglichen.

 

  • Zum Ausgleich der aufgrund der Pandemie erhöhten Aufwendungen der Krankenhäuser in kommunaler Trägerschaft, die nicht durch die Hilfen des Bundes ausgeglichen werden, zahlt das Land zwischen 125 und 135 Millionen Euro.

 

  • Das Land stärkt  die Gesundheitsämter der Stadt- und Landkreise mit 205 zusätzlichen Stellen und Finanzzuweisungen im Umfang von 17 Millionen Euro jährlich.

 

  • Während der Akutphase der Pandemie mussten rasch Beatmungsgeräte und Schutzausrüstungen beschafft werden. Das Land hat den Kommunen Ausstattung im Wert von 81 Millionen Euro überlassen.

 

  • In der Pandemie sind in den Kommunen zusätzliche Ausgaben etwa für Infektionsschutzmaßnahmen an Schulen oder Ämtern mit Publikumsverkehr angefallen. Das Land beteiligt sich an diesen Kosten der Kommunen mit 47 Millionen Euro.

 

  • Bereits entschieden ist, dass Einnahmeausfälle im öffentlichen Personennahverkehr und Elternanteile für nicht genutzte Schülertickets mit insgesamt rund 437 Millionen Euro ausgeglichen werden; knapp 237 Millionen Euro davon trägt das Land, 200 Millionen Euro der Bund.

 

  • Ebenfalls beschlossen ist, dass das Land die Mittel des Bundes für die Ausstattung von Schulen mit digitalen Endgeräten um 65 Millionen Euro auf insgesamt 130 Millionen Euro verdoppelt.

 

  • Die Zusage des Bundes, seine Beteiligung an den Kosten der Unterkunft dauerhaft um 25 Prozentpunkte zu erhöhen, bringt den Kommunen in Baden-Württemberg eine dauerhafte Entlastung. Für das Jahr 2020 wird von rund 280 Millionen Euro ausgegangen.

 

Weitere Informationen:

Mit rund 40 Prozent stammt der größte Teil der kommunalen Einnahmen aus Steuern. Dazu gehören eigene Steuern wie die Gewerbe- und die Grundsteuer, hinzu kommen Gemeinschaftssteuern wie die Einkommensteuer. Knapp 40 Prozent der Einnahmen fließen als Finanzzuweisungen vor allem nach dem Finanzausgleichsgesetz. Etwa 20 Prozent kommen etwa aus Gebühren und Beiträgen.

 

In der Gemeinsamen Finanzkommission berät das Land unter Federführung des Finanzministeriums und mit Staatsministerium sowie Innenministerium mit den Kommunalen Landesverbänden über die Finanzbeziehungen.

 

PM Staatsministerium Baden-Württemberg

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