Bericht aus der Lenkungsgruppe „SARS-CoV-2 (Coronavirus)“ vom 8. Juli 2020

10 Millionen Euro für Atemschutzmasken – Das Land sorgt vor:
Die Landesbehörden halten bereits Atemschutzmasken als Vorrat vor, die im Falle von Beschaffungsengpässen für einen Zeitraum von mindestens acht Wochen reichen würden. Davon sollen nun auch die Bedarfsträger im Gesundheitswesen – also alle Akteure, die Leistungen für die Krankenkassen erbringen wie Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen oder die Rettungsdienste – profitieren. Das Land wird den Bedarfsträgern die Erstausstattung im Wert von 10 Millionen Euro kostenfrei aus dem Vorrat des Landes zur Verfügung stellen.

Beherbergungsverbot – Ausnahmen möglich:

Im Bedarfsfall kann Gästen die Übernachtung im Land verboten werden, wenn sie aus einem Land-, Stadtkreis oder einer kreisfreien Stadt mit erhöhtem Infektionsrisiko kommen. Eine Ausnahme von diesem Beherbergungsverbot ist möglich, wenn der Gast nachweisen oder glaubhaft machen kann, dass er/sie sich in den letzten sieben Tage vor der Anreise nicht in einem solchen Gebiet aufgehalten hat. Ebenso kann eine Ausnahme gemacht werden, wenn der Gast nachweislich keine Anzeichen einer Corona-Infektion aufweist.

Werkstätten für Menschen mit Behinderungen – Weitere Erleichterungen:

Die Corona-Verordnung für den Bereich der Beschäftigung und Betreuung von behinderten Menschen wird neu gefasst und bis zum September verlängert. Alle Angebote sind unter Auflagen grundsätzlich zulässig. In den Werkstätten sollen die Beschäftigten wenn möglich weiterhin in Kleingruppen arbeiten. Bei den Angeboten der Eingliederungshilfen werden die Gruppengrößen nicht mehr begrenzt. Die Abstands- und Hygienepflichten sind weiterhin zu beachten.
PM Staatsministerium Baden-Württemberg

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