Landesregierung verstärkt Klimaschutzziele für landeseigene Liegenschaften für 2030 bis 2050

Die in Landesgebäuden verursachten CO2-Emissionen sollen bis 2030 um mindestens 65 Prozent und bis 2040 um mindestens 80 Prozent reduziert werden (gegenüber dem Basisjahr 1990). Bis 2050 ist eine Absenkung um mindestens 90 Prozent vorgesehen. Das ist ein wesentlicher Beitrag zum Ziel der Landesregierung, die Verwaltung Baden-Württembergs bis 2040 weitgehend klimaneutral organisiert zu haben. Um das zu erreichen, hat die Landesregierung das Energie- und Klimaschutzkonzept für landeseigene Liegenschaften für die Jahre 2020 bis 2050 fortgeschrieben. Denn mit mehr als 80 Prozent haben Gebäude etwa für Hochschulen, Polizei, Justiz und Steuerverwaltung den Hauptanteil an der Treibhausgas-Bilanz der Landesverwaltung.

„Die Klimakrise ist die elementare Herausforderung unserer Zeit“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann an diesem Dienstag (18. Februar 2020). „Wenn wir mehr gegen die Erderwärmung tun wollen, müssen wir die Herausforderung hier und heute mit aller Kraft angehen. Das tun wir bei unseren Liegenschaften: Wir setzen konsequent um, was realistisch und machbar ist. Das haben wir auch wissenschaftlich begleiten lassen. Gleichzeitig arbeiten wir an guten Ideen und Innovationen, um höhere Ziele erreichen zu können.“

Die CO2-Emissionen landeseigener Liegenschaften sollen weiter gesenkt werden: durch eine Reduzierung des Energieverbrauchs einerseits und den schrittweisen Ersatz fossiler Energieträger durch erneuerbare Energien andererseits. „Die Zwischenziele aus dem bisherigen Energie- und Klimaschutzkonzept haben wir vorzeitig erreicht“, stellte Finanzministerin Edith Sitzmann fest. „Aktuell verursachen wir nur noch 50 Prozent der CO2-Emissionen im Vergleich zum Basisjahr 1990. Eine Reduzierung um 40 Prozent hatten wir uns vorgenommen. Wir sind besser als der Plan. Was wir mit dem neuen Energie- und Klimaschutzkonzept anstreben, ist ambitioniert. Aber wir werden uns anstrengen. Wir tun bei unseren Liegenschaften alles, was möglich ist, um die Klimaerhitzung einzudämmen.“

Das Konzept Energie- und Klimaschutz enthält nicht nur Ziele, sondern auch konkrete Maßnahmen. So gilt für Neubauten des Landes, dass die Gebäudehülle in energetischer Hinsicht der Qualität eines Passivhauses entsprechen muss. Auch bei umfassenden baulichen und technischen Modernisierungen bestehender Gebäude werden die Vorgaben zum Energiestandard über die gesetzlichen Vorschriften hinaus verschärft. Um CO2-Emissionen während des Gebäudebetriebs systematisch erfassen und steuern zu können, werden diese bereits in der Planung berechnet. Künftig schaffen Niedertemperatur-Heizsysteme die notwendige Voraussetzung, um erneuerbare Energien noch stärker für die Wärmeerzeugung nutzen zu können. In Neubauten kommt Heizöl als fossiler Energieträger für die Wärmeerzeugung grundsätzlich nicht mehr zum Einsatz. In bestehenden Liegenschaften werden Heizölanlagen bis 2030 schrittweise durch Anlagen mit erneuerbaren Energieträgern und hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung ersetzt. Bis 2025 sollen zehn weitere Blockheizkraftwerke in Betrieb gehen.

Die Photovoltaik (PV)-Flächen auf landeseigenen Liegenschaften werden weiter ausgebaut. Die bis 2019 installierten Flächen von mehr als 100.000 Quadratmetern sollen bis 2025 auf mindestens 130.000 Quadratmeter wachsen, bis 2030 auf mindestens 175.000 Quadratmeter. Der erzeugte Strom wird in erster Linie in den Gebäuden selbst genutzt, das ist wirtschaftlich und entlastet das Leitungsnetz. In Pilotprojekten wird mit Batteriespeichern auf eine vollständige Eigennutzung hingearbeitet. Der externe Strombezug erfolgt weiterhin mit zertifiziertem Ökostrom.

Die landeseigenen Gebäude werden in der Regel dann energetisch optimiert, wenn ohnehin Instandhaltungs-, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen erfolgen. Hinzu kommen energetische Sonderprogramme zum Beispiel für den Ausbau von PV-Flächen. Für das Jahr 2020 sind im Landeshaushalt rund 75 Millionen Euro für energetische Maßnahmen bereitgestellt, für 2021 sind es rund 80 Millionen Euro.

 

Weitere Informationen:

Bei der Weiterentwicklung des Energie- und Klimaschutzkonzepts hatten das Ministerium für Finanzen und die Staatliche Vermögens- und Hochbauverwaltung wissenschaftliche Unterstützung durch das Fraunhofer Institut für Bauphysik. Gemeinsam wurde zunächst der Energieverbrauch aller knapp 8.000 landeseigenen Gebäude analysiert. Berücksichtigt wurden auch Vorgaben, die sich beispielsweise durch den Denkmalschutz ergeben.

Das Energie- und Klimaschutzkonzept 2020 bis 2050 setzt am Konzept aus dem Jahr 2012 an. Dieses hatte bis 2020 eine Absenkung der CO2-Emissionen um 40 Prozent gegenüber dem Basisjahr 1990 vorgegeben. Mit rund 300.000 Tonnen CO2-Emissionen war bereits 2018 und damit vorzeitig eine Reduzierung um rund 50 Prozent erreicht – und das trotz einer Zunahme der Gebäudeflächen. In den Jahren 2012 bis 2018 wurden rund 1.000 energetische Maßnahmen in einem Gesamtumfang von etwa 360 Millionen Euro realisiert. Damit werden pro Jahr etwa 185.000 Megawattstunden thermische Energie und 77.500 Megawattstunden elektrische Energie eingespart. Gleichzeitig erfolgte der Ausbau von PV-Flächen auf landeseigenen Liegenschaften. Im Jahr 2019 wurde die Zielmarke von 104.000 Quadratmetern erreicht – und damit ein Jahr früher als im bisherigen Energie- und Klimaschutzkonzept verlangt. Seit 2017 sind PV-Anlagen fester Bestandteil von Neubauten des Landes.

Anlage zu 23 PM MP Energie- und Klimaschutzkonzept für landeseigene Liegenschaften 2020 bis 2050

 

PM Staatsministerium Baden-Württemberg

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