Verkehrseinschränkungen auf B 297: Ersatzneubau der Schlierbachbrücke bei Schlierbach

Mit der Sammelausschreibung des Landes werden im Regierungsbezirk Stuttgart 15 Brücken neu gebaut – darunter auch die Schlierbachbrücke im Zuge der B 297. Hier stehen am 13. sowie am 14. August 2026 Schadstoffuntersuchungen auf der Brücke an. Es kann zeitweise zu verkehrlichen Einschränkungen kommen.

Die Schlierbachbrücke, ein Bauwerk aus dem Jahr 1957, das in Spannbetonbauweise errichtet wurde, muss neu gebaut werden. Die Planung des Neubaus wird mit einer Sammelausschreibung des Landes durchgeführt.

Als Grundlage für die weiteren Planungs- und Rückbauschritte finden am Donnerstag, 13. August, und am Freitag, 14. August 2026, Schadstoffuntersuchungen auf der Schlierbachbrücke bei Schlierbach statt. Bei der Untersuchung werden am Bauwerk Bohrproben entnommen und auf mögliche Schadstoffe untersucht. Bei geplanten Ersatzneubauten ist dies der Regelfall. Dabei wird unter anderem geprüft, ob möglicherweise Asbest im Brückenbauwerk vorhanden ist. Mit Schadstoffen belastete Bauteile müssten dann nach dem Rückbau der Schlierbachbrücke gesondert entsorgt werden. Die verkehrsrelevanten Arbeiten finden am Donnerstag, 13. August 2026, statt. Die hierfür erforderlichen Verkehrssicherungsmaßnahmen werden außerhalb der Hauptverkehrszeiten eingerichtet. Während der Untersuchungen wird der Verkehr auf der B 297 mithilfe einer temporären Ampelanlage geregelt. Dennoch kann es zeitweise zu verkehrlichen Einschränkungen kommen.

Die ARGE und das RPS bitten alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die Beeinträchtigungen während der Schadstoffuntersuchung.

Aktuelle Informationen über Straßenbaustellen im Land können Interessierte auf der Internetseite der Straßenverkehrszentrale des Landes Baden-Württemberg unter www.verkehrsinfo-bw.de abrufen.

Hintergrundinformationen

Das Land hat über die Sammelausschreibung für 15 Brücken im Stuttgarter Regierungsbezirk eine Arbeitsgemeinschaft beauftragt, die aus vier Ingenieurbüros besteht. Neben der Entwurfsplanung für die Ersatzneubauten erbringt und koordiniert die ARGE auch die erforderlichen Fachplanungen. Dazu gehören beispielsweise Straßenplanung, Baugrundgutachten und naturschutzfachliche Untersuchungen. Diese müssen zudem durch die ARGE mit betroffenen Stellen wie den beteiligten Behörden abgestimmt werden.

 

PM Regierungspräsidium Stuttgart

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