Der Gemeinderat hat beschlossen, die Satzung für den Kostenersatz bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr Göppingen anzupassen. Die bisherige Satzung stammt aus dem Jahr 2020 und wird nun ab 1. Juli 2026 an aktuelle rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen angepasst.
Eine wichtige Änderung betrifft die Umsatzsteuer. Seit Anfang 2023 gelten neue steuerliche Regelungen für Städte und Gemeinden. Deshalb müssen bestimmte Leistungen der Feuerwehr künftig mit Umsatzsteuer abgerechnet werden. Die Satzung wird entsprechend ergänzt.
Außerdem werden die Stundensätze sowohl für hauptamtliche als auch ehrenamtliche Feuerwehrkräfte neu berechnet. Die Kosten für hauptamtliche Einsatzkräfte orientieren sich künftig an den tatsächlichen Personalkosten und dem tatsächlich eingesetzten Personal der Jahre 2023 bis 2025. Dabei wird nur der Anteil berücksichtigt, der auf Feuerwehreinsätze entfällt. Die Anpassung der Stundensätze für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige orientieren sich einerseits weiterhin an den Entschädigungen für die ehrenamtliche Tätigkeit sowie andererseits an weiteren tatsächlich angefallene Kosten der Jahre 2023 bis 2025.
Neu ist außerdem, dass die Kosten für die Erstellung von Kostenersatzbescheiden künftig als Verwaltungsgebühr separat ausgewiesen und abgerechnet werden. Diese Gebühr wird ab dem 1. Juli 2026 gesondert auf den Bescheiden aufgeführt.
Darüber hinaus werden die Stundensätze für Feuerwehrfahrzeuge an die landesweit geltenden Vorgaben angepasst. Zusätzlich wurden für weitere Fahrzeuge und Ausstattungen, darunter ein Strom- und Lichtanhänger sowie drei Abrollbehälter, neue Kostensätze berechnet.
Die nächste Überprüfung und Aktualisierung der Feuerwehrkostenersatzsatzung ist für das Jahr 2029 vorgesehen.
PM Stadtverwaltung Göppingen