DRK-Kreisverband Göppingen: Sparmaßnahmen zulasten tariftreuer Verbände

„Existenzgefährdend“ – das sind Pläne der Bundesregierung, um die Krankenkassenbeiträge stabil zu halten. Betroffen wäre auch das Rote Kreuz.

Alexander Sparhuber findet deutliche Worte: „Würde der vorliegende Gesetzentwurf eins zu eins umgesetzt, wäre das für uns auf Dauer existenzgefährdend.“ Der Kreisgeschäftsführer des DRK-Kreisverbandes kritisiert den Entwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes, das eine Deckelung der Leistungsentgelte losgelöst von der tatsächlichen Kostenentwicklung vorsieht.

Das hätte insbesondere für den sehr personalintensiven Bereich des Rettungsdienstes auf Dauer gravierende Folgen. Wenn tarifvertragliche vereinbarte Lohnsteigerungen nicht mehr in vollem Umfang refinanziert werden, so führt das zu einem Abmangel, der von Jahr zu Jahr weiter ansteigt. „Da die Vorhaltezeiten der Rettungsfahrzeuge fest vorgegeben sind, kann das Rote Kreuz auf die verminderten Einnahmen nicht durch einen reduzierten Personaleinsatz reagieren – das würde die rettungsdienstliche Versorgung gefährden“, sagt Sparhuber.

„Was auf den ersten Blick wie solide Finanzpolitik wirkt, hat gravierende Nebenwirkungen: Zentrale Bereiche der Versorgung werden zum Zuschussgeschäft.“ Er wie zahlreiche weitere Vertreter des Roten Kreuzes, die die grundlegenden Strukturen des Gesundheitswesens gefährdet sehen, fordern deshalb die Bundesregierung auf, bei den Planungen die besonderen Anforderungen der Daseinsvorsorge stärker zu berücksichtigen. „Rettungsdienst, Pflege und Hausnotruf sind keine frei skalierbaren Marktleistungen, sondern zentrale Säulen der Versorgung.“

Pflegeanbieter müssen sich seit dem Herbst 2022 einem Tarifvertrag anschließen, damit sie ihre Leistungen über Kranken- und Pflegekassen abrechnen können. „Mit der geplanten gesetzlichen Neuregelung, wird diese Verpflichtung ad absurdum geführt. Wie soll ein Pflegeanbieter“, fragt Sparhuber, „seine tariflichen Lohnsteigerungen refinanzieren, wenn diese nicht voll erstattet werden?“

Die aktuellen Planungen bedeuten also, dass ein Abmangel in der Notfallrettung, der Pflege und beim Hausnotruf geradezu zwangsweise entstehen muss. Zentrale Leistungen der gesundheitlichen Daseinsvorsorge in Baden-Württemberg drohen zum Zuschussgeschäft zu werden. Alexander Sparhuber warnt: „Was nicht mehr refinanziert wird, fällt am Ende weg.“

Denn als Zuschussgeschäft kann das DRK weder den Rettungsdienst noch die Pflege dauerhaft betreiben. „Gemeinnützige Träger haben weder die Möglichkeit noch den Auftrag, strukturelle Defizite auszugleichen“, so der DRK-Kreisgeschäftsführer. Darüber hinaus sabotiere der Gesetzentwurf „die notwendigen strukturellen Konsequenzen, die sich aus dem neuen Rettungsdienstgesetz in Baden-Württemberg ergeben. „Dieser Widerspruch geht zu Lasten der Hilfsorganisationen als Vertragspartner des Landes.“

PM DRK Kreisverband Göppingen

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