Zur aktuellen Diskussion um die Kürzung der Schulsozialarbeit an den Schulen der Stadt Göppingen nimmt eine Pressesprecherin des Landratsamts im Auftrag des Landrats Markus Möller wie folgt Stellung:
„Im Zuge der dringend notwendigen Haushaltskonsolidierung im vergangenen Jahr haben wir alle Freiwilligkeitsleistungen auf den Prüfstand gestellt. Bei der Bezuschussung der Schulsozialarbeit handelt es sich nicht um eine gesetzliche Aufgabe des Landkreises, sondern um eine klassische Freiwilligkeitsleistung. Wir orientieren uns an den gesetzlichen Verpflichtungen und klassischen Zuständigkeiten einer Landkreisverwaltung und befolgen damit das Subsidiaritätsprinzip. Durch die stringenten Konsolidierungsmaßnahmen war es für den Haushalt 2026 möglich, den bisherigen Kreisumlagehebesatz beizubehalten. Damit haben die Kommunen mehr Spielraum für die Bewältigung der Herausforderungen vor Ort. Damit geht aber auch einher, dass jede Gebietskörperschaft eigenverantwortlich entscheiden muss, was ihr wichtig ist. Wir lassen uns nicht den Schwarzen Peter zuschieben.
Der Landkreis Göppingen wird seiner Verantwortung für die kreiseigenen Schulen in der Form gerecht, als dass dort keine Kürzungen im Bereich der Schulsozialarbeit vorgenommen werden.“
Darüber hinaus weist der Landrat darauf hin, dass die sogenannte Drittel-Finanzierung – also die Aufteilung der Kosten zu gleichen Teilen zwischen Land, Kommune und Landkreis – längst nicht mehr umgesetzt wird. Seit Jahren hat das Land seinen Finanzierungsanteil für die Schulsozialarbeit in den Kommunen bei je 16.700 € pro Vollzeitstelle eingefroren.
PM Landratsamt Göppingen