Die Lärmschutzbeauftragte für den Flughafen Stuttgart, Kathrin Frank, hat den Jahresbericht 2025 vorgestellt. Der Bericht zeigt: Das Beschwerdeaufkommen rund um den Flughafen hat deutlich abgenommen. Zudem sorgen weniger Nachtflüge für Entlastung.
Kathrin Frank vom Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) hat am Flughafen Stuttgart als Lärmschutzbeauftragte eine wichtige Rolle als neutrale Ansprechpartnerin für Bürgerinnen und Bürger bei Fragen in Bezug auf Fluglärm.
„Als unabhängige Ansprechpartnerin für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger kommt der Lärmschutzbeauftragten des Flughafens eine besondere Verantwortung zu. Ein moderner Flughafen braucht nicht nur leistungsfähige Infrastruktur, sondern konsequenten Lärmschutz. Transparenz, Dialog und verlässliche Maßnahmen sind der Schlüssel, um die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern und Mobilität in Einklang zu bringen. Der Lärmschutz am Flughafen ist daher ein fortlaufender Prozess, der Engagement und Augenmaß verlangt. Unser Ziel ist es, die Belastungen spürbar zu reduzieren und gleichzeitig durch transparente Kommunikation den Dialog mit der Bevölkerung zu verbessern“, sagte Regierungspräsidentin Susanne Bay anlässlich der Veröffentlichung des Lärmschutzberichts 2025.
Immer wieder kommt es zu Lärmbeschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, auch in Situationen innerhalb der geltenden Grenzwerte. Die Lärmschutzbeauftragte hat dabei die vermittelnde Aufgabe, den Bürgerinnen und Bürgern zu erklären, wieso der wahrgenommene Lärm in der Regel gesetzeskonform ist. Wird gegen Vorgaben verstoßen, ist es Aufgabe der Lärmschutzbeauftragten, einzuschreiten und den Grund zu ermitteln. In diesem Fall verfolgt sie das Fehlverhalten der Fluglinien und sorgt so für Lärmverbesserungen im Flugverkehr. Im Jahr 2025 gab es keine Notwendigkeit, Fluglinien wegen ihres Fehlverhaltens zu verfolgen.
Rückgang der Fluglärmbeschwerden im Jahr 2025 um knapp 40 Prozent
Im Jahr 2025 sind insgesamt 9.093 zuordenbare Beschwerden bei der Lärmschutzbeauftragten eingegangen. Beschwerden, die mangels erforderlicher Angaben nicht zugeordnet werden können oder Mehrfachbeschwerden Einzelner zu gleichen Sachverhalten können nicht berücksichtigt werden. Vier Vielfachbeschwerende haben 39 Prozent der Gesamtbeschwerden vorgelegt. Vielfachbeschwerende sind Personen, deren Anzahl an vorgelegten Beschwerden fünf Prozent oder mehr der Gesamtanzahl an Beschwerden beträgt. Diese Beschwerden werden erfasst, jedoch aus der flächenhaften Verteilung der Beschwerden herausgerechnet, um ein räumliches Verzerren des Beschwerdeaufkommens zu vermeiden. Im Jahr 2025 kam es zu einem Anstieg der Flugbewegungen auf 95.765. Die Anzahl von Nachtflügen hat im selben Zeitraum abgenommen. Dies stellt eine signifikante Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger dar.
Über 40 Prozent weniger Beschwerden bei unveränderter Nutzung des Abflugverfahrens TEDGO_neu
Ein räumlicher Vergleich des Beschwerdeaufkommens zeigt, dass etwa 85 Prozent aller Lärmbeschwerden aus Orten stammen, die einen räumlichen Bezug zum Abflugverfahren TEDGO_neu haben, über die im Jahr 2025 weniger als ein Prozent der Flugbewegungen abgewickelt wurden. Trotz der nahezu gleichbleibenden Nutzung dieser als „TEDGO_neu“ bezeichneten Abflugroute reduzierte sich das Beschwerdeaufkommen aus diesen Orten um 43 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
Den vollständigen Jahresbericht 2025 sowie Informationen zur Rolle und Arbeit der Lärmschutzbeauftragten für den Flughafen Stuttgart sind auf der Internetseite des RPS sind auf dem gemeinsamen Themenportal der Regierungspräsidien Baden-Württemberg unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/ > Verkehr und Infrastruktur > Luftverkehr > Lärmschutzbeauftragte abrufbar.
Hintergrundinformationen:
Angesiedelt ist die Lärmschutzbeauftragte Kathrin Frank im Referat 46.2 Luftverkehr, Flugplätze und Flugbetrieb. Sie ist für Bürgerinnen und Bürger unter der Telefonnummer 0711/904 14646 oder per E-Mail an lsb@rps.bwl.de zu erreichen.
Das Referat 46.2 im Regierungspräsidium Stuttgart ist landesweit für Luftverkehr, Luftfahrtpersonal und Luftaufsichtspersonal sowie für Flugplätze und Flugbetrieb zuständig:
Pilotinnen und Piloten
In diesem Bereich ist das Referat zuständig für über 15.000 Lizenzen – sogenannte „Pilotenscheine“ – für Privatpilotinnen und -piloten und hält jährlich über 500 theoretische Luftfahrerprüfungen für neue Pilotinnen und Piloten ab.
Flugschulen
Zudem hat das Referat die Aufsicht über 40 Flugschulen beziehungsweise Ausbildungsbetriebe (ATO/DTO). ATO und DTO sind Bezeichnungen für Flugschulen, die in der Luftfahrt genutzt werden. ATO steht für Approved Training Organisation (zugelassene Ausbildungsorganisation) und DTO für Declared Training Organisation (erklärte Ausbildungsorganisation)
Flugplätze
An den Flugplätzen in Baden-Württemberg unterhält das Referat 46.2 ein Netz aus rund 100 Beauftragten für Luftaufsicht, die als sogenanntes hoheitlich beliehenes Luftaufsichtspersonal – sprich es wurden hoheitliche Aufgaben übertragen – die Belange der Behörde vertreten.
Sieben Luftfahrtunternehmen sowie elf Unternehmen mit gewerblich spezialisiertem Flugbetrieb (SPO) fallen in die Zuständigkeit des Referates 46.2. Deren Betrieb wird durch das Referat genehmigt und beaufsichtigt.
Im Geschäftsbereich Flugplätze ist das Referat für 231 genehmigte Flugplätze in Baden-Württemberg in verschiedenen Ausprägungen zuständig. Dabei geht es um die Genehmigung, Genehmigungsänderung sowie alles, was den Betrieb dieser Flugplätze beeinträchtigt. So wurden in 2024 rund 860 Zustimmungen zu Genehmigungen von Bauwerken und sonstigen Luftfahrthindernissen erteilt. Außerdem gibt das Referat eine Stellungnahme bei allen Windenergieanlagen ab. Das ist im Rahmen der Energiewende eine immense Aufgabe, um sowohl den Ausbau der erneuerbaren Energie als auch den Flugbetrieb parallel zu ermöglichen. Für die Ausstattung von Windenergieanlagen mit einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK) wurden in 2024 über 50 Genehmigungen erteilt.
Im Geschäftsbereich Flugbetrieb fallen jährlich außerdem etwa 40 Luftfahrtveranstaltungen zur Genehmigung an. Bei diesen öffentlichen Flugplatzfesten mit Show-Veranstaltungen sorgt das Referat für einen sicheren Betrieb.
Landungen außerhalb genehmigter Flugplätze oder außerhalb des Genehmigungsumfangs der Flugplätze werden vom Referat jährlich etwa 270-mal genehmigt – hinzu kommen die Ausnahmen zur Nachtflugbeschränkung, die das Referat nach Abwägung des öffentlichen Interesses trifft.
Fluglärm
Die Lärmschutzbeauftragte des RPS ist als behördliche Kontrollstelle Ansprechpartnerin für Bürgerinnen und Bürger in Sachen Fluglärm am Flughafen Stuttgart. Sie nimmt Beschwerden an und prüft dabei, ob sich Pilotinnen und Piloten abweichend zur geltenden Genehmigung verhalten haben.
Drohnen und Modellflug
Für unbemannte Luftfahrtsysteme – sogenannte Drohnen – wurden in 2024 fast 50 Betriebsgenehmigungen nach EU-Recht und weit über 300 Allgemeinerlaubnisse für geografische Gebiete nach nationalem Recht erteilt. Außerdem waren in 31 Fällen Entscheidungen zu Modellfluggeländen und -veranstaltungen und in 75 Fällen zur sonstigen verbotenen oder erlaubnisbedürftigen Nutzung des Luftraums – beispielsweise durch Kinderballone, Lasergeräte, Feuerwerkskörper – zu treffen.
Anlage:
- Lärmschutzbericht 2025 (PDF)
PM Regierungspräsidium Stuttgart