Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 18. März 2024

Der Vorsitzende konnte zur Sitzung die anwesenden Mitglieder des Gemeinderats sowie die Kämmerin des Gemeindeverwaltungsverbandes „Oberes Filstal“ Frau Magdalena Pehl begrüßen. Zu Tagesordnungspunkt 2 ist Herr Rechtsanwalt Rauscher von der Rechtsanwaltskanzlei Mahring und Kollegen anwesend. Herr Heinz Pöhler vom Steinbeis-Kompetenzzentrum KNE war zum Tagesordnungspunkt 3 geladen.

TOP 01 – Bekanntgabe der Sitzungsniederschrift zur letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 26.02.2024
Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 26. Februar 2024 wurde bekanntgegeben und vom Gremium bestätigt.

TOP 02 – Erlass von Vorkaufrechtssatzungen – Beratung und Satzungsbeschlüsse
Bürgermeister Bernd Schaefer begrüßte Herrn Rechtsanwalt Rauscher und führt in die grundlegende Thematik ein.
Kann das Wohl der Allgemeinheit gerechtfertigt werden, steht Gemeinden ein Vorkaufsrecht zu. Dieses Vorkaufsrecht findet seine Legitimation u.a. im Landeswaldgesetz, Naturschutzgesetz, Wassergesetz, Städtebaufördergesetz, aber insbesondere auch im Baugesetzbuch (BauGB). Dieses, nach BauGB definierte
Vorkaufsrecht, ist in den §§ 24 bis 28 Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Der Zweck liegt in der Sicherung einer Bauleitplanung, aber insbesondere zur Sicherung von städtebaulichen Maßnahmen.
Das Vorkaufsrecht der Gemeinde besagt allgemein, dass Kaufverträge von Grundstücken und Häusern selbst nach der Unterzeichnung von Käufer und Verkäufer noch durch die Gemeinde als nachträglich einspringende Käufer geändert werden dürfen. Der ursprüngliche Käufer verliert dadurch sein Objekt. Bisher prüft die  Gemeinde stets im Einzelfall, ob von einem Vorkaufsrecht Gebrauchgemacht werden
soll oder nicht. Ggf. bescheinigt die Gemeinde gegenüber dem Notariat, dass vielleicht ein Vorkaufsrecht vorliegt, dieses aber nicht ausgeübt wird.
Für Käufer und Verkäufer ist es aber nicht immer einfach zu überblicken, wie die Gemeinde möglicherweise handeln könnte. Es besteht innerhalb gesetzlicher Fristen dann immer ein gewisses Risiko, ob die Gemeinde das Vorkaufsrecht ausübt oder nicht. Allerdings kommt dies sehr selten vor. Nun beschreitet die Gemeinde für die Sicherung von aktuellen und zukünftig anstehenden städtebaulichen Entwicklungen und Erhaltungszielen einen neuen Weg. Es werden transparent Entwicklungs- und Erhaltungsbereiche definiert. Innerhalb dieser Bereiche erklärt die Gemeinde vorab das Interesse, ggf. vom Vorkaufsrecht Gebrauch machen zu wollen und erklärt auch damit das allgemeine Wohl an dieser Entwicklung. Verkäufer und Käufer von Grundstücken und Immobilien haben damit die Möglichkeit, schon vorab Klarheit in Mühlhausen i. T. – Kurzbericht der Verwaltung zur Gemeinderatssitzung vom 18.03.2024 dieser Fragestellung zu erhalten.
Deshalb wurden für die Entwicklungsbereiche „GE Sänder II“, ,,Industriestraße“, „Kohl hau 11″, ,,Sommerberg“ sowie „Krautgärten“ jeweils separate Vorkaufsrechtssatzungen vorgeschlagen, welche vom Gemeinderat intensiv besprochen wurden. Herr Rechtsanwalt Rauscher vom der Kanzlei „Mahring & Kollegen“ aus Stuttgart hatte bei der Entwurfsfassung bereits mitgewirkt und stand zu dieser Sitzung für Fragen zur Verfügung. Der Gemeinderat beschloss die jeweiligen Satzungen gemäß Entwurfsvorlage. Die öffentliche Bekanntmachung der einzelnen Vorkaufrechtssatzungen erfolgt an anderer Stelle im Mitteilungsblatt.

TOP 03 – Wärme- und Energiekonzept für das Rathaus, Schule, Bürgersaal und Feuerwehrmagazin
Im weiteren Fortgang der Überlegungen zur Nutzung von PV-Energie bei kommunalen Gebäuden wurde das „Steinbeis-Kompetenzzentrum Nachhaltige Energie – KNE“ beauftragt, die Leistungsdaten und Kennwerte zu berechnen sowie einen Vorschlag zur Umsetzung auszuarbeiten. Hierzu durfte Bürgermeister Bernd Schaefer Herrn Heinz Pöhler recht herzlich begrüßen.
Der Vorsitzende ergänzte, dass Anfang Dezember einer der beiden Heizkessel im Keller des Rathauses überraschend ausfiel. Aufgrund des Alters sind aktuell keine Ersatzteile mehr verfügbar, der Kessel ist nach Aussage unseres Heizungstechnikers nicht mehr reparabel. Aktuell wird die Wärmeversorgung der kommunalen Gebäude über den zweiten Heizkessel gewährleistet, welcher nun aber „über Last“ fährt und dies keine dauerhafte Lösung sein kann. Deshalb wurde der Ersatz der Heizung kurzfristig in die Überlegungen einbezogen um daraus ein Gesamtkonzept zu entwickeln. Auch mit Blick auf die gesetzlichen Vorschriften, wäre ein 1-zu-1-Tausch gar nicht möglich.
Herr Heinz Pöhler stellte die Ergebnisse seiner Untersuchung vor. Nach ausführlicher Diskussion wurde die Gemeindeverwaltung beauftragt, die Belegung der Gemeindehalle, des Bürgersaals und des Feuerwehrmagazins mit PV-Anlagen zu planen und eine Ausschreibung vorzubereiten.
Zudem wurde die Gemeindeverwaltung beauftragt, die Heizungsanlage auszutauschen und hierfür den Ersatz mit einer Pellet-Anlage vorzubereiten. Die dementsprechenden Planungen wird Herr H. Pöhler vom Steinbeis-Kompetenzzentrum KNE auch weiterhin begleiten.

TOP 04 – Anschaffung einer neuen Lautsprecheranlage in der Gemeindehalle
In Anlehnung an bisherige Gespräche ist für dieses Haushaltsjahr die Anschaffung einer neuen Lautsprecheranlage in der Gemeindehalle vorgesehen. Der Gemeinderat konnte sich bereits in Bild über ein für die Gemeindehalle geeignetes Soundsystem machen. Angeboten ist eine Anlage der Fa. Seeburg acuostic line aus Senden bei Neu-Ulm.
Die Hoch- und Mitteltöner sind dabei in ihrer Ausführung als Hochleistungs-Linienstrahler vorgesehen. Benötigt werden zwei dieser Linienstrahler, die links und rechts neben der Bühne angebracht werden. Diese Linienstrahler eignen sich insbesondere für Vorträge oder sprachliche Aufführungen wie z.B. Theater.
Die Tieftöner werden hauptsächlich bei musikalischen Veranstaltungen (z.B. Auftritte der Garde, Maskentaufe etc.) eingesetzt. Deshalb sind die Tieftöner (Bassboxen) als mobile Elemente angeboten. Man kann die Bassboxen dementsprechend je nach Veranstaltung mit einbinden oder eben ganz weglassen.
Durch zwei Endstufen (Verstärker) lassen sich die Hoch- und Mitteltöner von den Bassboxen getrennt ansteuern um damit dann ein optimales Klangbild zu erzeugen. Nach Beratung, ob zwei 15″-Bassboxen mit Blick auf die Nutzung der Gemeindehalle ausreichen könnten, oder ob im Sinne eines optimalen Klangerlebnisses bei musikalischen Veranstaltungen eventuell doch eine höhere Bassleistung notwendig wäre, beschloss der Gemeinderat mehrheitlich, das Angebot mit zwei linearen Hoch- und Mitteltönern sowie 2-Doppel-Bassboxen zu einem Angebotspreis in Höhe von 16.652, 17 € netto anzunehmen und die Firma GÜNTHERakustik damit zu beauftragen.

TOP 05 – Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2024 – Beratung und Satzungsbeschluss
Der Haushaltsausgleich im NKHR bezieht sich auf den Ausgleich von ordentlichen Erträgen und ordentlichen Aufwendungen. Der Gesamtergebnishaushalt 2024 in Mühlhausen i. T. ergibt ordentliche Erträge von 3.003. 760 € und ordentliche Aufwendungen von 3.694.015 €. Somit können die Aufwendungen nicht durch die Erträge gedeckt werden und es ergibt sich ein veranschlagtes ordentliches Ergebnis von – 690.255 € (ordentliches Ergebnis 2023: -149.625 €).
Grund für das negative Ergebnis sind vor allem gestiegene Umlagen und weniger Zuweisungen, zusätzlich muss aufgrund der Haushaltssystematik jedes Jahr der Saldo aus Abschreibungen und Auflösungen von Sonderposten in Höhe von 164.970 € erwirtschaftet werden. Auch der Austausch der Heizungsanlage im Verwaltungsgebäude verursacht Aufwendungen von rund 200.000 € und die damit verbundene Errichtung einer PV Anlage stellt eine weitere Investition i.H.v. rund 160.000 € dar. Aufgrund der unsicheren wirtschaftlichen Lage wurde der Ansatz für die Gewerbesteuererträge im Jahr 2023 mit 670.000 € vorsichtig angesetzt. Das Ergebnis der Gewerbesteuer 2023 liegt mit ca. 697.525 € etwas über dem Planansatz.
Der Ansatz für das Jahr 2024 wird aufgrund der weiterhin unsicheren wirtschaftlichen Lage (u.a. hohe Inflation, Ukraine-Krieg) etwas niedriger mit 650.000 € fortgeschrieben. Die Erträge aus weiteren Gemeindesteuern (Grundsteuer, Vergnügungssteuer, Hundesteuer) wurden im Haushaltsentwurf im Vergleich zum Vorjahr gleichbleibend fortgeschrieben.
Als Basis für die Berechnung der zu leistenden Umlagen (Kreisumlage, Finanzausgleichsumlage) wird die Steuerkraftsumme der Gemeinde herangezogen.
Für deren Berechnung sind die tatsächlichen Einzahlungen des zweitvorangegangenen Jahres maßgeblich. Aufgrund sehr hohen Gewerbesteuereinnahmen und der hohen Schlüsselzuweisungen im Jahr 2022 ist die Steuerkraftsumme im Jahr 2024 so hoch wie noch nie. Deshalb sind auch die zu bezahlenden Umlagen (Finanzausgleichsumlage, Kreisumlage) gestiegen.
Gleichzeitig sinken die Schlüsselzuweisungen. Zwar steigen die Kopfbeträge bei der Bedarfsmesszahl und der Kommunalen Investitionspauschale an, jedoch steigt die Steuerkraft aufgrund der Steuereinnahmen 2022 verhältnismäßig mehr an, sodass die Zuweisungen insgesamt weniger werden.
Für das Jahr 2024 wurden neue Schlüsselzahlen für die Einkommens- und Umsatzsteuer festgelegt. Der Anteil aus der Einkommenssteuer erhöht sich etwas, der Anteil aus der Umsatzsteuer sinkt um rund 80.000 €, da im Referenzjahr durch die Ummeldung eines Betriebs viele Mitarbeiter abgewandert sind.
Durch die genannten Entwicklungen fällt das ordentliche Ergebnis beim Produkt 61.10.0000 (Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen) um ca. 260.000 € geringer aus als im Vorjahr. Gleichzeitig ergibt sich im Finanzhaushalt aus der laufenden Verwaltungstätigkeit des Ergebnishaushalts ein Zahlungsmittelbedarf von – 525.285 € (frühere Zuführungsrate, Vorjahr: + 19.14 7).
Die Investitionen fallen im Vergleich zum Vorjahr etwas geringer aus. Den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit in Höhe von 510.100 € stehen Einnahmen aus Investitionszuwendungen und Grundstückserlösen in Höhe von 90.100 € gegenüber.
Dadurch ergibt sich zusammen mit dem Zahlungsmittelbedarf aus dem Ergebnishaushalt insgesamt ein Finanzierungsmittelbedarf von 945.285 €.
Zum jetzigen Zeitpunkt fehlt es der Gemeinde nicht an Liquidität, sodass aktuell kein Kassenkredit benötigt wird. Auch der geplante Kredit für Investitionen im Jahr 2023 i.H.v. 339.000 € wird aus Liquiditätssicht im Jahr 2023 voraussichtlich nicht benötigt.
Zum Jahresbeginn 2024 ergibt sich ein Stand an Liquiden Mitteln von rund 980.000 €. Um den durch die Investitionen geplanten Finanzierungsmittelbedarf von rund 420.000 € abzudecken, wird im Jahr 2024 jedoch eine Kreditaufnahme in gleicher Höhe miteingeplant. Mit Hinzurechnung der zu leistenden Tilgungen wird mit einer Entnahme aus den Liquiden Mitteln i.H.v. rund 592.085 € gerechnet.
Der Gemeinderat tauschte sich intensiv über das Planwerk aus. Insbesondere das negative Ergebnis scheint dieses Jahr unausweichlich. Trotzdem entschieden sich die Gemeinderäte dafür, alle eingeplanten Projekte und Maßnahmen umzusetzen. Dies bedeutet dann im Ergebnis, dass hierzu ein Teil der Rücklage entnommen oder ein Kredit aufgenommen werden muss.
Kämmerin Magdalena Pehl betont jedoch, dass im Haushalt zwar ein Teil Rücklagenentnahme sowie auch eine teilweise Kreditfinanzierung vorgesehen hat, welche Variante und insbesondere in welcher Höhe dies dann nach sich zieht, ist erst mit Abschluss der Haushaltsführung 2024 absehbar. Das heißt, erst zum
Rechnungsabschluss 2024 wird sich der Gemeinderat wieder damit beschäftigen, wie der Haushalt dann ausgeglichen werden soll.
Die Haushaltsplanung und die Haushaltssatzung 2024 wurden einstimmig beschlossen.

TOP 06 – Ersatzwahl für die 2. Stellvertretung des Bürgermeisters
Die Anzahl der stellvertretenden Bürgermeister steht für die Gemeinde Mühlhausen im Täle nicht in der Hauptsatzung festgeschrieben. Gesetzlich notwendig ist nur ein Stellvertreter. Sollten mehr Stellvertreter gewünscht sein, so muss die Anzahl der Stellvertreter aufgrund fehlender Vorgaben in der Hauptsatzung bei jeder Gemeinderatswahl separat beschlossen werden.
In der Gemeinderatssitzung vom 15. Juli 2019 wurde beschlossen, dass zwei Stellvertreter zu wählen sind. Als 2. Stellvertretende Bürgermeisterin wurde damals Evelin Baumann gewählt. Durch den überraschenden Tod von GRin Evelin Baumann ist die Funktion der 2. Stellvertretenden Bürgermeisterin aktuell nicht mehr besetzt.
Der Gemeinderat hatte nach kurzer Beratung beschlossen, dass für die restliche Amtszeit noch ein 2. Stellvertreter oder eine 2. Stellvertreterin zu wählen sei. Im Anschluss wurde Gemeinderat Ulrich Schweizer bis zum Ende der aktuellen Amtsperiode zum 2. Stellvertretenden Bürgermeister gewählt.

TOP 07 – Bekanntgaben
• 07.1 – Beginn der Kanal- und Wasserleitungsarbeiten Wiesensteiger Straße/Albsteige
Zwischen der Wiesensteiger Straße und der Albsteige wird die gemeindliche Wasserleitung saniert und ein Abwasserkanal neu hergestellt. Die Albwasserversorgungsgruppe II wird im Zuge dieser Baumaßnahme ebenfalls eine Wasserleitung neu herstellen.
Bürgermeister Bernd Schaefer berichtet, dass ein Ausführungsbeginn in der KW 14 (ab 02.04.) geplant sei. Die planmäßige Bauzeit sollte 3 Wochen nicht überschreiten.
Während der Bauzeit ist mit wechselnder einseitiger Straßensperrung der L 1200 zu rechnen. In diesem Zeitraum wird die Einfahrt in die Wiesensteiger Straße von der L 1200 gesperrt sein.

TOP 08 – Bürgerfragen
Es wurden keine Fragen aus der Zuhörerschaft gestellt.

TOP 09 – Sonstiges / Anfragen
Es gab keine Anfragen aus dem Gremium.

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