Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 11. Dezember 2023

Der Vorsitzende konnte zur Sitzung die anwesenden Mitglieder des Gemeinderats, die Geschäftsführerin des Gemeindeverwaltungsverbandes „Oberes Filstal“ Frau Magdalena Pehl, den Stadtplaner Manfred Mezger vom Büro mquadrat, Herrn Heisele von der Geislinger Zeitung sowie die Schriftführerin Jana Horlacher-Schulze begrüßen. Zuhörer gab es keine.

TOP 01 – Bekanntgabe der Sitzungsniederschrift zur letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 23.10.2023

Die Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 20. November 2023 wurde bekanntgegeben und vom Gremium bestätigt.

TOP 02 – Bebauungsplan „Kreuzäcker II, 3. Änderung“

Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan

– Entwurfsbeschluss

– Beschluss über die öffentliche Auslegung

Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 25. Oktober 2004 den Beschluss zur Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Kreuzäcker II“ gefasst. Diese sollte den Namen „Kreuzäcker II, 3. Änderung und Erweiterung“ tragen. Anschließend wurden verschiedene Gespräche mit den betroffenen Eigentümern im Plangebiet geführt sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

Aus verschiedenen Gründen wurde das Verfahren zum damaligen Zeitpunkt jedoch nicht fortgeführt. Erst im Jahr 2018 sollte ein neuer Anlauf gestartet werden, um für das Gebiet verbindliches Planungsrecht zu erhalten. Der ursprüngliche Aufstellungsbeschluss aus dem Jahr 2004 wurde aus diesem Grund aufgehoben und ein neuer Aufstellungsbeschluss gefasst.

Aufgrund der Komplexität des Verfahrens wurden in einem weiteren Schritt Teile des Plangebietes in separate Bebauungsplanverfahren überführt („Kreuzäcker II, 4. Änderung“ sowie „Kreuzäcker II – Erweiterung“). Diese Verfahren konnten zwischenzeitlich abgeschlossen werden.

Parallel dazu wurde auch für das verbleibende Gebiet „Kreuzäcker II, 3. Änderung“ ein Bebauungsplanentwurf erstellt. Die Festsetzungen, welche sich an der bestehenden Bebauung des Gebietes orientieren, wurden in der Sitzung von Herrn Mezger ausführlich erläutert.

Die Verwaltung schlug vor, den vom Büro mquadrat erarbeiteten Entwurf zum Bebauungsplan „Kreuzäcker II, 3. Änderung“ i. d. F. vom 11.12.2023 mit den örtlichen Bauvorschriften zu beschließen. Dem folgte das Gremium und beschloss mehrheitlich:

  1. Der Entwurf des Bebauungsplans „Kreuzäcker II, 3. Änderung“ und der zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan in der Fassung vom 11.12.2023 werden gebilligt.
  2. Zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird aufgrund § 3 Abs. 2 BauGB eine Beteiligung der Öffentlichkeit und aufgrund § 4 Abs. 2 BauGB eine Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.
  3. Die Beschlüsse des Gemeinderates sind gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen.

 

Im Anschluss daran wird der Bebauungsplan für die Dauer eines Monats veröffentlicht. Dabei erhält die Öffentlichkeit die Möglichkeit, Stellung zu beziehen und Anregungen vorzubringen. Gleichzeitig werden die Behörden beteiligt. Die Ergebnisse werden dem Gemeinderat zum nächsten Verfahrensschritt vorgestellt.

TOP 03 – Änderung der Anlage zu § 5 Abs. 1 der Feuerwehrkostenersatz-satzung

Die Gemeinde erhebt für Feuerwehreinsätze gem. § 34 Abs. 1 Satz 2 sowie Abs. 2 des Feuerwehrgesetzes BW (FwG) einen Kostenersatz. Die zu erhebenden Stundensätze sind in der gemeindlichen Feuerwehrkostenersatzsatzung geregelt.

In der Anlage zu § 5 Nr. 2 der genannten Satzung wird auch der Kostenersatz für Fahrzeuge dargestellt. Für genormte Fahrzeuge wird allerdings der festgesetzte Stundensatz gemäß der Verordnung des Innenministeriums über den Kostenersatz für Einsätze der Feuerwehr (Verordnung Kostenersatz Feuerwehr (VOKeFw) erhoben.

In der gemeindlichen Kostenersatzsatzung war das außer Dienst gestellte LF 16/TS (GP-M 203) herauszunehmen und der neue Gerätewagen GW-L2 (GP GW 112) aufzunehmen.

Für das neue FW-Fahrzeug wird gemäß § 1 Abs. 1. Nummer 24 VOKeFw zukünftig 54,- € je Stunde erhoben.

Der Gemeinderat hat die 2. Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Mühlhausen im Täle (Feuerwehrkostenersatzsatzung – FwKS) einstimmig beschlossen.

Die öffentliche Bekanntmachung dazu lesen sie bitte an anderer Stelle des Mitteilungsblattes „Oberer-Fils-Bote“.

TOP 04 – Abschluss eines Gasliefervertrags ab 01.01.2024

Zum 31. Dezember 2023 läuft der Gasliefervertrag der Gemeinde Mühlhausen im Täle mit der Energieversorgung Filstal (EVF) für die kommunalen Gebäude aus.

Die Gemeindeverwaltung hat zum Zwecke eines Neuabschlusses für einen Gasliefervertrag bei der Energieversorgung Filstal (EVF) und Weiteren ein Angebot angefragt. Nur die EVF hat zur Sitzung ein tagesaktuelles Angebot für 2024 und 2025 vorlegt.

Die Verwaltung ist von einem Verbrauch von ca. 350.000 kw/h im Jahr ausgegangen. Mit dem angebotenen Energiepreis von 4,6526 ct/kWh für das Jahr 2024 kommt man auf einen voraussichtlichen Netto-Gesamtpreis von rund 20.000 €/a. Im Vergleich zum laufenden Jahr bedeutet dies Mehrkosten von ca. 8.000 €. Der angebotene Energiepreis für das Jahr 2025 liegt bei 4,8281 ct/kWh netto.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, das tagesaktuelle Angebot der Energieversorgung Filstal für 2024 mit einem Energiepreis von 4,6526 Cent/KWh netto anzunehmen und sich vorerst nur auf 1 Jahr zu binden.

TOP 05 – Bekanntgaben

5.1. Trennung der Abbiegespuren Einfahrt „Warmen“ und Zufahrt „Industrie- und Businesspark“

Die Zufahrt zum Wohngebiet „Warmen“ ist von Staulagen aus Richtung Gruibingen kommend dahingehend betroffen, dass die Linksabbiegespur durch Verkehr, der auf die Autobahn abbiegen möchte, einfach zugestellt wird, bzw. wurde.

Versuchsweise wurden die Abbiegespuren für einen Zeitraum von zwei Wochen durch Leitbarken getrennt. Dies brachte erhebliche Verbesserungen. Die Rückmeldungen aus der Bürgerschaft zu dieser Lösung waren durchweg positiv.

Die Gemeinde setzte sich dafür ein, dass diese Lösung dauerhaft eingerichtet werden kann. Dem stimmte die zuständige Behörde nach Beteiligung von Regierungspräsidium Stuttgart und dem Polizeipräsidium Ulm zu.

In der Zwischenzeit sind „kleine“ Warnmarken dauerhaft angebracht!

5.2. Haus- und Straßensammlung Kriegsgräberfürsorge 2023 – Ergebnis

Durch Sammlungen des Heimatvereins und der Mühlenhexen Mühlhausen konnte dieses Jahr insgesamt der stattliche Betrag in Höhe von 622,49 EUR zu Gunsten des Volksbundes gesammelt werden.

Ganz besonders bedanken sich der „Volksbund“ und die Gemeinde Mühlhausen i.T. bei den Sammlerinnen und Sammlern für dieses erfolgreiche, ehrenamtliche Engagement sowie bei den Spendern für dieses tolle Ergebnis.

5.3. Flexibel unterwegs mit dem VVS-Rider

Mit dem diesjährigen Fahrplanwechsel startete auch ein neues Angebot im Bereich des ÖPNV. Für den Mittelbereich Geislingen, und damit auch für das Obere Filstal, entfallen die klassischen „Rufbusse“. Dafür kann das Angebot von On-Demand- Bussen genutzt werden, dem sogenannten „VVS-Rider“. Damit ist ein Busverkehr gemeint, der auf Abruf im Oberen Filstal bis nach Böhmenkirch verkehrt und zudem auch eine Linie an die Klinik „zum Eichert“ anbietet. Dabei können Abfahrts- oder Ankunftszeiten individuell gewählt und gebucht werden. Dies zudem unabhängig bestehender Haltestellen, denn der VVS-Rider fährt von virtuellen Haltestellen aus, also sozusagen von fast jedem beliebigen Ort aus. Zu buchen sind die Angebote über die VVS-Rider App oder per Telefon. Dementsprechende Flyer sind auch auf den Rathäusern erhältlich. Die Regellinien bleiben erhalten.

https://www.vvs.de/presse/detailansicht-pressemitteilung/noch-flexibler-mit-dem-vvs-rider-neues-angebot-im-mittelbereich-geislingen

PM Gemeindeverwaltung Mühlhaisen im Täle

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