Windenergietestfeld: Verwaltungsgerichtshof in Mannheim bestätigt immissionsschutzrechtliche Genehmigung des Landratsamts Göppingen

Bereits im Juni 2020 schien alles in trockenen Tüchern da hatte das Landratsamt Göppingen dem Zentrum für Sonnenenergie und WasserstoffForschung BadenWürttemberg (ZSW) die immissionsschutzrechtliche Genehmigung erteilt, auf den Gemarkungen GeislingenStötten und Donzdorf das weltweit erste Forschungstestfeld für Windenergieanlagen in bergigem Umfeld zu errichten.

Mit dem vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sowie vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BadenWürttemberg geförderten Vorhaben sollen verschiedene
technische Fragestellungen der Windenergienutzung untersucht werden
. Ergänzend hierzu soll eine umfangreiche Naturschutzbegleitforschung erfolgen, um wichtige Erkenntnisse für einen möglichst naturverträglichen Betrieb von Windenergieanlagen zu gewinnen.

Für alle Beteiligten kam es daher überraschend, dass eine im Westerwald ansässige anerkannte Umweltvereinigung, die im Genehmigungsverfahren nicht in Erscheinung getreten war, gegen die Entscheidung des Landratsamts vorging und dazu vor den Verwaltungsgerichtshof BadenWürttemberg zog.

Dieser hat mit Urteil vom 05.10.2022, das nun seit vergangenen Freitag rechtskräftig ist, die Klage vollumfänglich abgewiesen und damit die Arbeit des Landratsamts Göppingen bestätigt. Der Errichtung bzw. dem Betrieb des Forschungstestfeldes steht damit nichts mehr entgegen. Das Urteil des Gerichts
(Aktenzeichen 10 S 1485/21) kann auf folgender Seite unter Angabe des Aktenzeichens
abgerufen werden: http://lrbw.juris.de/cgibin/laender_rechtsprechung/list.py?Gericht=bw&Art=enGerichtAuswahl=VGH+BadenW%FCrttemberg

PM Landratsamt Göppingen Umweltschutzamt

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