Bereits im Juni 2020 schien alles in trockenen Tüchern – da hatte das Landratsamt Göppingen dem Zentrum für Sonnenenergie– und Wasserstoff–Forschung Baden–Württemberg (ZSW) die immissionsschutzrechtliche Genehmigung erteilt, auf den Gemarkungen Geislingen–Stötten und Donzdorf das weltweit erste Forschungstestfeld für Windenergieanlagen in bergigem Umfeld zu errichten.
Mit dem vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sowie vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden–Württemberg geförderten Vorhaben sollen verschiedene
technische Fragestellungen der Windenergienutzung untersucht werden. Ergänzend hierzu soll eine umfangreiche Naturschutzbegleitforschung erfolgen, um wichtige Erkenntnisse für einen möglichst naturverträglichen Betrieb von Windenergieanlagen zu gewinnen.
Für alle Beteiligten kam es daher überraschend, dass eine im Westerwald ansässige anerkannte Umweltvereinigung, die im Genehmigungsverfahren nicht in Erscheinung getreten war, gegen die Entscheidung des Landratsamts vorging und dazu vor den Verwaltungsgerichtshof Baden–Württemberg zog.
Dieser hat mit Urteil vom 05.10.2022, das nun seit vergangenen Freitag rechtskräftig ist, die Klage vollumfänglich abgewiesen und damit die Arbeit des Landratsamts Göppingen bestätigt. Der Errichtung bzw. dem Betrieb des Forschungstestfeldes steht damit nichts mehr entgegen. Das Urteil des Gerichts
(Aktenzeichen 10 S 1485/21) kann auf folgender Seite unter Angabe des Aktenzeichens abgerufen werden: http://lrbw.juris.de/cgi–bin/laender_rechtsprechung/list.py?Gericht=bw&Art=enGerichtAuswahl=VGH+Baden–W%FCrttemberg
PM Landratsamt Göppingen Umweltschutzamt