Errichtung und Betrieb von zwei Windenergieanlagen auf Gemarkung Ebersbach an der Fils genehmigt – Stärkung des Klimaschutzes durch jährlich bis zu 23.700.000 kWh elektrischer Energie durch die Anlagen

Das Landratsamt Göppingen teilt mit, dass für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen auf Gemarkung Ebersbach an der Fils die immissionsschutzrechtliche Genehmigung am 31.08.2022 erteilt wurde.

Die Durchführung des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens hat ergeben, dass die Voraussetzungen von § 6 des BundesImmissionsschutzgesetzes für das in Rede stehende Vorhaben vorliegen und die Antragstellerin damit einen Rechtsanspruch auf Erteilung der Genehmigung hat.

Damit sind die rechtlichen Voraussetzungen für den Bau der zwei Anlagen mit einer Nennleistung von 4.500 kW je Anlage und einer Gesamthöhe von 238,60 Metern im künftigen regionalplanerischen Vorranggebiet “ES02 Sümpflesberg” auf Gemarkung Ebersbach an der Fils geschaffen. Die Anlagen sollen pro Jahr bis zu 23.700.000 kWh elektrische Energie produzieren. Damit können ca. 4.800 VierPersonenHaushalte mit klimafreundlich erzeugtem Strom versorgt werden. Die beiden Anlagen leisten außerdem einen Beitrag zur jährlichen CO2Einsparung von ca. 9.740 Tonnen.

PM Landratsamt Göppingen Umweltschutzamt

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