Graupapagei aus tierschutzwidriger Einzelhaltung in Salach befreit

Tierschutz – Am Vormittag des 10.09.2021 hat das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landratsamtes Göppingen mit der Unterstützung des Polizeireviers Eislingen/Fils eine tierschutzwidrige Papageienhaltung aufgelöst.

Die Tierhaltung war schon im Jahr 2019 auffällig. Papageien sind sehr soziale Tiere, die in der Natur im Schwarm leben und daher auch in menschlicher Obhut einen Artgenossen benötigen. Einzeltierhaltungen verursachen entsprechende Leiden für die Tiere und drohende Verhaltensstörungen. Bereits 2019 war beanstandet worden, dass der Papagei in einem zu kleinen Käfig sowie ohne Artgenossen gehalten worden war. Daneben waren die Lichtverhältnisse unzureichend. Ferner wurde der Vogel artwidrig in den Räumlichkeiten einer Rauchergaststätte gehalten. Ein Bußgeldverfahren war eingeleitet worden und zudem wurden artgerechte Haltungsbedingungen angeordnet. Damals hat der Tierhalter schließlich behauptet, dass die Vogelhaltung durch eine Abgabe an Dritte aufgelöst worden sei und der Vogel war zwischenzeitlich auch nicht mehr vor Ort.

Infolge eines Hinweises wurde die Papageienhaltung in einer Bar am 07.09.2021 erneut überprüft. Dort wurde der Papagei erneut in einem zu kleinen Käfig und ohne Artgenossen allein in dem Lokal vorgefunden. Amtstierärzte und Vollstreckungsbeamte des Veterinäramtes haben den Papagei mit der Unterstützung der Polizei am 10.09.2021 auf der Grundlage einer Fortnahmeanordnung und eines Vollstreckungsauftrags weggenommen. Zudem wurde gegenüber dem Halter eine Vogelhaltungsuntersagung verfügt. Ferner hat er mit einem Strafverfahren zu rechnen. Der Papagei wird in eine tierschutzgerechte Haltung zu Artgenossen verbracht.

 

PM Landratsamt Göppingen Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz

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