In erster Instanz hat das Verwaltungsgericht Stuttgart die Klage der Umlandkommunen im Verfahren um eine finanzielle Beteiligung an der Generalsanierung der Daniel-Straub-Realschule abgewiesen.
Damit hat der Feststellungsbescheid des Kultusministeriums aus dem Jahr 2019 nach wie vor Bestand und verpflichtet die Umlandkommunen zur Verhandlung über die finanzielle Unterstützung.
Da das Verwaltungsgericht Stuttgart die Berufung gegen das Urteil zugelassen hat, bleibt abzuwarten, ob die Umlandkommunen den weiteren Rechtsweg beschreiten werden.
Hintergrund:
Da sich die Umlandkommunen, die Schüler*innen an die Daniel-Straub-Realschule entsenden (Amstetten, Bad Überkingen, Böhmenkirch, Gingen an der Fils, Kuchen, Lonsee), nicht freiwillig an den Kosten der Generalsanierung der Daniel-Straub-Realschule beteiligen wollten, stellte die Stadtverwaltung Geislingen an der Steige bereits im Jahr 2013 einen Antrag beim Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg (Kultusministerium), woraufhin das Ministerium entschied, dass sich die Umlandkommunen an den Kosten beteiligen müssen. Diese Entscheidung wurde vom Kultusministerium auch in seinem zweiten Feststellungsbescheid aus dem Jahr 2019 aufrechterhalten.
PM Stadt Geislingen an der Steige