Rechtmäßigkeit der Beschlussfassung in der Kreistagssitzung am 21.05.2021 durch das Regierungspräsidium Stuttgart bestätigt

Mit Schreiben vom 22.06.2021 hat sich das Aktionsbündnis “Erhalt der Helfensteinklinik” an das Regierungspräsidium Stuttgart mit der Bitte um umgehende Prüfung der Kreistagssitzung vom 21.05.2021 auf ordnungsgemäßen Verlauf gewandt. Das Landratsamt Göppingen wurde daraufhin vom Regierungspräsidium um Stellungnahme gebeten, welche am 30. Juni 2021 erfolgte.

Wie das Regierungspräsidium Stuttgart in einem Schreiben vom 07.07.2021 erläutert, ist die Prüfung abgeschlossen. Diese hat ergeben, dass die Beschlüsse des Kreistags des Landkreises Göppingen in der Sitzung am 21.05.2021 rechtmäßig zustande gekommen sind und aus Sicht des Regierungspräsidiums (RP) als Rechtsaufsichtsbehörde nicht zu beanstanden sind.

Zu den vom Aktionsbündnis vorgebrachten Punkten stellte das RP insbesondere fest, dass bei der Kreisrätin, deren Ehemann als Oberarzt in der Klinik am Eichert in Göppingen beschäftigt ist, keine Befangenheit vorlag und es daher nicht zu beanstanden ist, dass diese beratend und entscheidend an der Beschlussfassung mitgewirkt hat.

Die verschiedenen Rollen von Herrn Landrat Wolff ergeben sich, so die Feststellung des RP, allesamt aus den gesetzlichen Vorgaben der Landkreisordnung und dem Gesellschaftsvertrag der Alb Fils Kliniken GmbH. Die Sitzungsleitung durch Herrn Landrat Wolff, so das RP weiter, entsprach somit den gesetzlichen Vorgaben und ist daher aus kommunalrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden.

Auch hinsichtlich des Abstimmungsverfahrens und der Formulierung der Anträge stellt das RP fest, dass hierzu nichts zu beanstanden ist. “Es ist gut, dass das schnell geklärt wurde. Damit wurde die Rechtsauffassung des Landratsamtes vom Regierungspräsidium bestätigt.”, so Landrat Edgar Wolff.

 

PM Landratsamt Göppingen

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