Corona: aktuelle Zahlen und Öffnungsperspektiven im Landkreis Göppingen

Am heutigen Mittwoch (12.05.2021) hat das Gesundheitsamt keinen weiteren Todesfall im Zusammenhang mit dem Coronavirus zu vermelden. Die Anzahl der Todesfälle seit Beginn der Pandemie liegt bei 209. Damit sind innerhalb der letzten Woche (seit 05.05.2021) im Landkreis Göppingen drei Personen verstorben, die zuvor positiv auf das Coronavirus getestet wurden. Dabei handelt es sich um drei Männer. Zwei der Verstorbenen waren über 70 und ein Mann war über 80 Jahre alt. Einer der Todesfälle steht im Zusammenhang mit einer Pflegeeinrichtung im Landkreis. Der verstorbene Pflegeheimbewohner war nicht geimpft.

Aktuell wurde das Coronavirus in drei Pflegeeinrichtungen im Landkreis bei Bewohner*innen oder Mitarbeiter*innen nachgewiesen. Nach heutigem Stand sind insgesamt 13 Bewohner*innen und Pflegekräfte positiv auf das Corona-Virus getestet. Nach jetzigem Stand gibt es in neun Firmen im Landkreis Göppingen Ausbruchsgeschehen mit mehreren betroffenen Mitarbeiter*innen.

Das Gesundheitsamt meldet am heutigen Mittwoch, 12.05.2021, im Landkreis Göppingen 56 neue Corona-Fälle. Insgesamt wurden damit seit Beginn der Pandemie 11.741 Personen positiv auf das Coronavirus getestet. Die Anzahl der Genesenen kann heute aufgrund einer Umstellung im IT-Bereich nicht gemeldet werden. Sobald die Umstellung vollständig abgeschlossen ist, werden die Zahlen auf dem Dashboard des Landkreises entsprechend korrigiert.

Das Gesundheitsamt beobachtet einen Rückgang der täglichen Fallzahlen innerhalb der letzten Woche. Trotzdem ist es wichtig, dass die Bevölkerung des Landkreises die Maskenpflicht sowie die Hygiene- und Abstandsregeln weiterhin konsequent einhält, um den leicht rückläufigen Trend der Fallzahlen im Landkreis nicht zu gefährden.

Alle Personen, die in den vergangenen sechs Monaten bereits positiv mittels PCR-Test getestet wurden, gelten als genesene Personen. Weitere Hinweise dazu gibt es auf der Webseite des Landkreises https://www.landkreis-goeppingen.de/start/_Aktuelles/coronavirus.html unter der Rubrik „Genesenenbescheinigung“.

Mit 12.798 Impfungen in einer Woche konnte im Landkreis Göppingen in der vergangenen Woche ein neuer Impfrekord erzielt werden. Dazu beigetragen haben das Kreisimpfzentrum, die Ärzteschaft sowie die Mobilen Impfteams aus Ulm mit ihren sogenannten Pop-Up-Impfungen in Kommunen des Landkreises.

Stand 11.05.2021 wurden 47915 Impfungen durch das Kreisimpfzentrum (KIZ), die Mobilen Impfteams des KIZ Göppingen sowie des Zentralen Impfzentrums (ZIZ) Ulm im Landkreis Göppingen durchgeführt.

Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis geht in den letzten Tagen erfreulicherweise zurück. Aktuell beträgt sie 168,1 (Stand: 12.05.2021). Relevant für erste Öffnungsschritte, wenn die Inzidenz weiter sinkt, sind die Angaben des Robert-Koch-Instituts, welches seine Zahlen immer morgens veröffentlicht.

Für die Öffnung der Schulen und Kindertageseinrichtungen ist eine stabile Unterschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 165 Neuinfektionen erforderlich. Derzeit bewegen sich im Landkreis Göppingen die Infektionszahlen in diesem Bereich.

Nach dem vom Robert Koch-Institut veröffentlichten Inzidenzwert lag die Sieben-Tage Inzidenz im Landkreis Göppingen am 11.05.2021 mit 162,3 seit längerer Zeit erstmals wieder unter 165 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner. Allerdings wurde diese Grenze bereits am 12.05.2021 mit 168,1 wieder überschritten.

Wird der Schwellenwert von 165 an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterschritten, dann ist die Rückkehr der Schulen in den Wechselbetrieb sowie die Öffnung der Kindertagesstätten nach den Regelungen der bundeseinheitlichen Notbremse (§ 28b Abs. 2 und 3 IfSG) am übernächsten Tag zulässig. Bei der Zählung dieser Tage gelten Samstage als Werktage. Sonn- und Feiertage werden nicht mitgezählt (§ 28b Abs. 2 und 3 IfSG).

Selbst, wenn im Landkreis Göppingen die Sieben-Tage-Inzidenz von 165 ab dem 13.05.2021 dauerhaft unterschritten wäre, so könnte frühestens ab dem 21.05.2021 die Untersagung des Präsenzunterrichts sowie des Betriebs der Kindertagesstätten entfallen. Allerdings erst nach einer amtlichen Feststellung durch das Gesundheitsamt.

Das Kultusministerium hat in der Vergangenheit den Schulen eine Übergangsfrist bis zu 3 Tagen eingeräumt, um organisatorische Vorbereitungen für eine Öffnung vornehmen zu können. Es ist deshalb davon auszugehen, dass die Rückkeher in den Wechselunterricht frühestens nach den Pfingstferien erfolgen wird, sofern die Inzidenzzahlen dauerhaft stabil unter 165 bleiben.

Das Gesundheitsamt Landkreis Göppingen macht den Tag, an dem der Schwellenwert von 165 an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterschritten wird und den Tag, ab dem die bisherige Untersagung des Präsenzunterrichts und des Betriebes der Kindertagesstätten und vergleichbaren Einrichtungen außer Kraft tritt, amtlich bekannt und wird zusätzlich hierüber informieren.

PM Landratsamt Göppingen

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