Die Stadt Göppingen plant, den freien KiTa-Trägern die Betreuungsgebühren – ohne Verpflegungsanteil – für angefallene Schließtage im zweiten Lockdown zu ersetzen. Erste Bürgermeisterin Almut Cobet sieht darin „einen wichtigen Beitrag, um Familien in dieser insgesamt schwierigen Situation finanziell zu entlasten“. Durch Beschluss der Landesregierung wurden die Schulen und Kindertageseinrichtungen in Baden-Württemberg am 16. Dezember pandemiebedingt erneut geschlossen. Für die Kitas der Stadt und der Stiftung Kinderheim Wieseneck besteht für diese außerplanmäßigen Schließtage ein Erstattungsanspruch der Eltern. Eine vergleichbare Regelung gibt es bei den freien Trägern hingegen nicht. „Wie schon im Lockdown im Frühjahr 2020 möchten wir deshalb den freien Trägern die Betreuungsgebühr ohne Verpflegungsanteil für die angeordneten Schließtage erstatten und so alle betroffenen Familien gleich behandeln“, erklärt Oberbürgermeister Alex Maier. „Eine entsprechende Vorlage sollte in der nächsten VFA-Sitzung am 4. Februar dem Gremium zum Beschluss vorgelegt werden. Da diese Sitzung aber pandemiebedingt als ‚Hybridsitzung‘ durchgeführt wird, muss der Beschluss in die nächste Gemeinderatssitzung am 11. Februar verschoben werden.“ Da in den Schließungszeitraum 16. bis 31. Dezember die reguläre Weihnachts-Schließzeit der Kitas fällt, schlägt die Verwaltung die Erstattung eines Monatsbetrages für den Zeitraum vom 1. Dezember 2020 bis 31. Januar 2021 vor. Damit entspricht die Gebührenerstattung der Anzahl der pandemiebedingt ausgefallenen Betreuungstage. Die Ferien- und Schließzeiten sind in der Gebührenkalkulation bereits berücksichtigt und können daher nicht zusätzlich erstattet werden. Sollte es in Baden-Württemberg aufgrund einer landesrechtlichen Regelung zur Verlängerung der Schließung bis 15. Februar kommen, soll zudem die Hälfte eines Betreuungsbetrags erstattet werden. Anders als beim Lockdown im Frühjahr 2020 hat das Land bisher noch keine Kompensation von Gebührenerstattungen avisiert. Die Freiwilligkeitsleistungen gehen daher aktuell voll zu Lasten des städtischen Haushalts.

Die Stadt Göppingen plant, den freien KiTa-Trägern die Betreuungsgebühren – ohne Verpflegungsanteil – für angefallene Schließtage im zweiten Lockdown zu ersetzen. Erste Bürgermeisterin Almut Cobet sieht darin „einen wichtigen Beitrag, um Familien in dieser insgesamt schwierigen Situation finanziell zu entlasten“.

Durch Beschluss der Landesregierung wurden die Schulen und Kindertageseinrichtungen in Baden-Württemberg am 16. Dezember pandemiebedingt erneut geschlossen. Für die Kitas der Stadt und der Stiftung Kinderheim Wieseneck besteht für diese außerplanmäßigen Schließtage ein Erstattungsanspruch der Eltern. Eine vergleichbare Regelung gibt es bei den freien Trägern hingegen nicht. „Wie schon im Lockdown im Frühjahr 2020 möchten wir deshalb den freien Trägern die Betreuungsgebühr ohne Verpflegungsanteil für die angeordneten Schließtage erstatten und so alle betroffenen Familien gleich behandeln“, erklärt Oberbürgermeister Alex Maier. „Eine entsprechende Vorlage sollte in der nächsten VFA-Sitzung am 4. Februar dem Gremium zum Beschluss vorgelegt werden. Da diese Sitzung aber pandemiebedingt als ‚Hybridsitzung‘ durchgeführt wird, muss der Beschluss in die nächste Gemeinderatssitzung am 11. Februar verschoben werden.“

Da in den Schließungszeitraum 16. bis 31. Dezember die reguläre Weihnachts-Schließzeit der Kitas fällt, schlägt die Verwaltung die Erstattung eines Monatsbetrages für den Zeitraum vom 1. Dezember 2020 bis 31. Januar 2021 vor. Damit entspricht die Gebührenerstattung der Anzahl der pandemiebedingt ausgefallenen Betreuungstage. Die Ferien- und Schließzeiten sind in der Gebührenkalkulation bereits berücksichtigt und können daher nicht zusätzlich erstattet werden. Sollte es in Baden-Württemberg aufgrund einer landesrechtlichen Regelung zur Verlängerung der Schließung bis 15. Februar kommen, soll zudem die Hälfte eines Betreuungsbetrags erstattet werden.

Anders als beim Lockdown im Frühjahr 2020 hat das Land bisher noch keine Kompensation von Gebührenerstattungen avisiert. Die Freiwilligkeitsleistungen gehen daher aktuell voll zu Lasten des städtischen Haushalts.

 

PM Stadtverwaltung Göppingen

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