Erlass einer Allgemeinverfügung über die Beschränkung von privaten Veranstaltung in öffentlichen oder angemieteten Räumen

Im Landkreis Göppingen sind die Infektionszahlen mit dem Coronavirus so stark angestiegen, dass die 7-Tages-Inzidenz von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner derzeit überschritten wurde. Die Stadt Süßen hat daher nach § 38 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) eine Allgemeinverfügung als Notbekanntmachung erlassen und u.a. auf der Homepage www.suessen.de bekannt gegeben. 

Ergänzend zu der Allgemeinverfügung empfiehlt die  Stadtverwaltung dringend, private Veranstaltungen in privaten Räumen auf 25 Personen zu begrenzen.

Die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz von Mittwochabend sind noch nicht im Erlass des Sozialministeriums Baden-Württemberg eingearbeitet und können somit auch noch nicht Bestandteil der erlassenen Allgemeinverfügungen sein.

 

PM Stadtverwaltung Süßen

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