Herr Bürgermeister Bernd Schaefer begrüßte die vollzählig anwesenden Mitglieder des Gemeinderats und die Geschäftsführerin des Gemeindeverwaltungsverbands „Oberes Filstal“ Frau Maike Flinspach Es waren auch Bürger anwesend, welche ebenfalls herzlich willkommen waren.
Die Gemeinderatssitzung fand zwar wie gewohnt im Bürgersaal statt, jedoch mussten die Hygiene- und Abstandsregeln aufgrund der gegebenen Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie berücksichtigt werden. Die Sitzordnung war deshalb großzügiger angeordnet.
TOP 01 – Bekanntgabe der Niederschrift zur öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 18. Mai 2020
Die Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 18. Mai 2020 wurde bekanntgegeben und vom Gremium bestätigt.
TOP 02- Einbringung des Haushaltsplans 2020
Bürgermeister Bernd Schaefer erläuterte die allgemeine aktuelle Haushaltssituation und ging dabei auch auf die konjunkturelle Lage ein.
Die Planungen zum Haushalt der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2020 waren seit längerem in der Vorbereitung. Innerhalb der Verwaltung sowie durch Gespräche und Beschlussfassungen durch den Gemeinderat fand eine kontinuierliche Abstimmung statt. Die meisten investiven Positionen sowie laufende Maßnahmen für dieses und die folgenden Jahre wurden bereits mit dem Gemeinderat im Vorfeld abgestimmt und Prioritäten gesetzt. Die Sanierung der Prallschutzwand und die Sanierung der Brücke über den Hohlbach sind die zwei wichtigsten Projekt in diesem Jahr. Die dementsprechenden Aufträge sind vergeben, die Arbeiten hierzu sind bereits in vollem Gange bzw. abgeschlossen.
Die finale Haushaltsplanung erfolgt satzungsgemäß durch den Gemeindeverwaltungsverband „Oberes Filstal“. Dort konnten strukturbedingt nicht alle Haushaltsplanungen der Mitgliedsgemeinden und Verbände gleichzeitig vorbereitet werden. Aufgrund dringlicher Angelegenheiten mussten dieses Jahr die Planungen der anderen Gemeinden vorgezogen werden. Auch Corona bedingte Verzögerungen führten schlussendlich dazu, dass der Haushalt der Gemeinde Mühlhausen im Täle erst jetzt eingebracht werden kann.
Könnte man der zeitlichen Verzögerung noch wenigstens etwas Positives abgewinnen, so allerdings nur dem Umstand, dass der kommunale Haushalt mit aktuellen Finanzzahlen dargestellt werden kann – dies insbesondere mit dem Blick auf eine negative Finanzentwicklung aufgrund fehlender Einnahmen in fast allen kommunalen Bereichen.
Die Auswirkungen der erfolgten Einschränkungen aufgrund der Coronapandemie zeigen sich in der diesjährigen Planung sehr schonungslos und sehr deutlich.
Insbesondere sind nachfolgende Eckpunkte für den Haushalt der Gemeinde Mühlhausen i.T. ausschlaggebend:
• Im Zuge der Corona-Thematik gerieten Gewerbetreibende teilweise in eine wirtschaftliche Situation, die auch die Existenz der Betriebe gefährden könnte. Neben dem Rettungspaket des Bundes nutzten die Gewerbetreibende auch die Möglichkeit, die Vorauszahlungen auf die Gewerbesteuer beim Finanzamt zu reduzieren oder ganz auf „Null“ setzen zu lassen. Damit werden die Einnahmen im Bereich der Gewerbesteuer deutlich minimiert. Auch wenn die „Abrechnung“ für 2020 dann im folgenden Jahr erfolgt, fehlt dieser Betrag im laufenden Haushaltsjahr.
• Zudem stellten einige Gewerbetreibende und Privatpersonen Anträge auf Stundung der kommunalen Abgaben, wie z.B. Abschläge für Wasser und Abwasser oder auch auf die Grundsteuer. Die Beträge bleiben hierbei zwar im „Soll“ aber in der Kasse fehlen diese Einnahmen bis zum Zeitpunkt nach der Stundung.
• Durch Konsumeinbruch und durch Kurzarbeit ist in diesem Jahr mit Mindereinnahmen bei den Zuweisungen des Landes für die kommunalen Anteile an der Einkommenssteuer sowie an der Umsatzsteuer zu rechnen.
• Insbesondere die Vergnügungsstätten (hier der Betrieb von Glückspielgeräten) waren von einer vollständigen Schließung betroffen. Das bedeutet, dass in dieser Zeit in Vergnügungsstätten überhaupt kein Umsatz generiert werden konnte. Dementsprechend entfällt in Mühlhausen i.T. für diesen Zeitraum der Anteil an der „Vergnügungssteuer“. Die Gesamteinnahmen aus der Vergnügungssteuer werden also deutlich geringer ausfallen.
• Durch die Schließung der Gemeindehalle wird es für diese Zeit keine Einnahmen bei den Nutzungsgebühren geben. Die Einnahmen hierzu werden sich in etwa halbieren.
• Alles in allem fehlt es der Gemeinde an tatsächlicher Liquidität. Das kann momentan mit einem Kassenkredit auffangen werden (ähnlich eines Dispo- Kredits).
• Durch die zeitweise Schließung des Kindergartens „Pusteblume“ wurden auch die Elternbeiträge für einen gewissen Zeitraum nicht erhoben. Das bedeutet, dass der Abmangel in der Jahresabrechnung 2020 um diesen Betrag höher ausfallen wird.
• Zum Ausgleich der finanziellen Nachteile im Zuge dieser Krise hatte das Land BW insgesamt 200 Mio. Euro als Finanzzuweisungen für Kommunen beschlossen. Hierzu gab es einen Verteilungsschlüssel innerhalb der Behörden und Organisationen in Baden-Württemberg. Die Gemeinde Mühlhausen im Täle konnte dabei einen Betrag in Höhe von ca. 11.300 Euro vereinnahmen.
• Zu den Einnahmeausfällen kommen noch unausweichliche Mehrausgaben hinzu. Durch die hohen Steuereinnahmen 2018 steigt u.a. die Kreisumlage trotz niedrigerem Hebesatz.
• Aufgrund der Haushaltssystematik gilt es auch dieses Jahr wieder, den Saldo aus Abschreibungen und Auflösungen von Sonderposten in Höhe von 142.655 € zu erwirtschaften. Dies gilt für alle Bereiche der Gemeinde und in der Verwaltung.
• Welche Finanzmittel die Gemeinde Mühlhausen i.T. als Zuweisungen durch Bund oder Land noch zukünftig aus dem angekündigten Millionen schweren Rettungspaket erwarten darf, bleibt abzuwarten. Diese möglichen Einnahmen sind im Haushaltsentwurf jedoch noch nicht berücksichtigt.
Kämmerin Maike Flinspach erläuterte in der Sitzung den Inhalt des Haushaltsentwurfs und beantwortete zugleich die Fragen der Gemeinderatsmitglieder die sich aus den einzelnen Ansätzen ergaben.
Der Haushaltsausgleich im neuen Kassen- und Haushaltsrechnungswesen (NKHR) bezieht sich auf den Ausgleich von ordentlichen Erträgen und ordentlichen Aufwendungen. Der Gesamtergebnishaushalt 2020 in Mühlhausen i. T. ergibt ordentliche Erträge von 2.715.647 Euro und ordentliche Aufwendungen von 3.101. 701 Euro. Die Aufwendungen können durch die Erträge nicht gedeckt werden. Das veranschlagte ordentliche Ergebnis beträgt damit -386.054 Euro.
Dieses negative Ergebnis ergibt sich vor allem aus den Veränderungen im Produkt 61.10.000 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen.
Durch die Corona-Krise musste der Ansatz für die Einnahmen aus der Gewerbesteuer auf 550.000 Euro reduziert werden (Ansatz 2019: 630.000 Euro). Durch die Mai-Steuerschätzung mussten auch die positiven Annahmen in Bezug auf die anderen Steuereinnahmen und Zuweisungen (u.a. Einkommenssteuer, Umsatzsteuer und Familienleistungsausgleich) nach unten korrigiert werden. Da für die Berechnung der Umlagen (Kreisumlage, Finanzausgleichsumlage) die Steuerkraft des zweitvorangegangenen Jahres (2018) maßgebend ist und diese sehr hoch war, muss die Gemeinde Mühlhausen i.T. zusätzlich deutlich höhere Umlagen bezahlen. Unterm Strich hat die Gemeinde Mühlhausen i.T. aus dem Bereich der Steuern, allgemeinen Zuweisungen und allgemeinen Umlagen rund 304.000 Euro weniger zur Verfügung als noch 2019.
Außerdem ist die Abgrenzung zwischen Unterhaltungsaufwand und Investition schärfer vorzunehmen als bisher gehandhabt. So sind Sanierungsmaßnahmen, wie z.B. die Maßnahmen zur Erhaltung des Brückenbauwerks 50 (Schönbach, 75.000 Euro) und die Sanierung des Prallschutzes in der Sporthalle (85.000 Euro) nicht mehr wie bisher als Investition zu veranschlagen, sondern im Ergebnishaushalt zu buchen. Damit müssen sie im laufenden Haushaltsjahr voll erwirtschaftet werden. Diese Aufwendungen beeinflussen das veranschlagte ordentliche Ergebnis zusätzlich negativ. Im Finanzhaushalt ergibt sich aus dem negativen ordentlichen Ergebnis des Ergebnishaushalts ein Zahlungsmittelbedarf des Ergebnishaushalts von 243.399 Euro. Aufgrund der geplanten Grundstückserlöse im Sänder, übersteigen die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit die Auszahlungen für Investitionen um 407.800 Euro, da die Grundstückserlöse jedoch nicht wie ursprünglich geplant bereits im Haushaltsjahr 2019 erwirtschaftet wurden, fehlt es der Gemeinde Mühlhausen trotzdem an Liquidität. Neben der Umschuldung des bestehenden Kredits in Höhe von 190.000 Euro, ist daher eine weitere Kreditaufnahme in Höhe von 150.000 Euro notwendig.
TOP 03 – Bestellung einer weiteren Standesbeamtin
Im Verbandsgebiet des GW „Oberes Filstal“ haben sich die Mitgliedsgemeinden darauf verständigt, die Standesbeamtinnen der jeweils anderen Gemeinde auch in der eigenen Gemeinde zu bestellen. Dies insbesondere mit dem Grund der zu gewährleistenden gegenseitigen Vertretung bei Urlaub, Krankheit und anderen unabsehbaren Fällen.
Als weitere Standesbeamtin im Bereich des Gemeindeverwaltungsverbands „Oberes Filstal“ hat sich in der Zwischenzeit Frau Andrea Maute qualifiziert. Deshalb beschloss der Gemeinderat, einstimmig auch Frau Andrea Maute zur Standesbeamtin des Standesamtsbezirks Mühlhausen im Täle zu bestellen.
TOP 04 – Wahl des Stellvertretenden Feuerwehrkommandanten – Übertragung der Aufgaben als kommissarische Stallvertretung wegen Entfall der Hauptversammlung
Aufgrund der teilweise erheblichen Einschränkungen aufgrund der Corona bedingten Versammlungsverbote und Abstands- sowie Hygieneregeln musste die für ursprünglich Freitag, 20. März 2020 vorgesehene Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Mühlhausen i. T. – wie andere Versammlungen ebenfalls – abgesagt werden. In dieser o. g. Hauptversammlung hätte der Stellvertretende Feuerwehrkommandant nach Ablauf der fünfjährigen Amtszeit ordnungsgemäß gewählt werden müssen. Dieses Amt führt aktuell Feuerwehrkamerad Markus Herrlinger seit seiner Bestellung durch den Bürgermeister mit Wirkung zum 22. Juni 2015.
Dadurch, dass die Hauptversammlung und damit die Durchführung der Wahl zum Stellvertretenden Kommandanten bis heute nicht stattfanden, ist dieses Amt nach dem förmlichen Ablauf der Amtszeit aktuell „unbesetzt“.
Nach Rücksprache mit Feuerwehrkommandant S. Farion ist auch nicht mit einem zeitnahen Ersatztermin für die entfallene Hauptversammlung zu rechnen. Auf wann dann schlussendlich eine Hauptversammlung angesetzt werden kann, steht aktuell noch nicht fest, zumindest wird vor Ablauf der Sommerferien keine mehr stattfinden.
Die wichtige Funktion, die der Feuerwehrkommandant und sein Stellvertreter in der Gemeindefeuerwehr einnehmen, lässt es nicht zu, diese Funktion längere Zeit unbesetzt zu lassen. Kommt binnen drei Monate nach „Freiwerden“ der Stelle keine Neuwahl zustande, verpflichtet § 8 Abs. 2 des Feuerwehrgesetzes BW den Gemeinderat dazu, einen „kommissarischen“ stellvertretenden Kommandanten zu wählen. Auch die kommissarisch zu Bestellenden müssen die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen für das Amt besitzen. Der bisherige Stellvertretende Feuerwehrkommandant Markus Herrlinger hatte sich schon mit Blick auf die ursprünglich vorgesehene Wahl bereit erklärt, als Stv. Feuerwehrkommandant wieder zur Wahl zu stehen und er dieses Amt gerne weiterhin ausüben möchte.
Da Markus Herrlinger dieses Amt bisher sehr gut führte und für eine weitere Amtszeit sowieso zu Verfügung stehen würde, lag es nahe, ihn bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr als „kommissarischem Feuerwehrkommandant“ durch den Gemeinderat zu bestimmen. Die Bestellung in kommissarischer Funktion gilt längstens bis zur ordentlichen Wahl bei der nächsten Hauptversammlung der Feuerwehr.
TOP 05 – Annahme einer Spende für die Freiwillige Feuerwehr
Die Firma Liqui Moly hat unter dem Motto ,,Mit vollen Einsatz für alle, die sich mit ganzer Kraft einsetzen! – hält alle Corona- Helfer der Rettungsdienste, Feuerwehren, Polizeistationen, des Technisches Hilfswerk und mobile Pflegedienste sicher mobil“ den genannten Organisationen Waren aus ihrem Sortiment gespendet. Die Feuerwehr Mühlhausen i. T. erhielt hieraus Produkte im Wert von 198,21 € als Sachspende. Da der Warenwert der Sachspende über dem Wert von 100 EUR liegt, war durch den Gemeinderat direkt über die Annahme zu entscheiden. Die Annahme erfolgte durch einstimmigen Beschluss. Für die Spende ein recht herzliches „Danke“.
TOP 06- Bauantrag-Anbau für Baderweiterung, Buchstraße 24, FSt. 175
Der Gemeinderat hatte über vorliegenden Bauantrag zu entscheiden. Gleich zwei Gemeinderäte waren gemäß den Vorschriften der Gemeindeordnung befangen und nahmen an der Beratung und der Beschlussfassung nicht teil. Der Vorsitzende erläuterte den Bauantrag inhaltlich. Es ist beabsichtigt, das Haus im Bereich eines Gebäuderücksprunges auf der Nordseite zu begradigen. Dadurch wird unter anderem das Bad im Erdgeschoss größer und durch den Anbau die Dachgaube um 25 cm angehoben. Für den Bereich der Buchstraße 24 gibt es keinen rechtsverbindlichen Bebauungsplan, aber eine Baulinienfestsetzung aus dem Jahre 1939. Diese spielt aber bei der Beurteilung des Bauvorhabens keine Rolle, weil diese an der östlichen Hausfront verläuft. Das Vorhaben beurteilt sich somit nach § 34 BauGB und ist zulässig, wenn „es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.“ Das ist in diesem Fall gegeben und die angrenzenden Nachbarn haben dem Vorhaben bereits schriftlich zugestimmt. Der Gemeinderat erteilte einstimmig das Einvernehmen.
TOP 07 – Gemeinsamer Gutachterausschuss – Änderung des § 5 (Gutachterbestellung) der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
Erst in der letzten Sitzung des Gemeinderats der Gemeinde Mühlhausen i.T. vom 18. Mai 2020 wurde gemeinsam mit der Stadt Geislingen die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der Aufgaben des Gutachterausschusses förmlich beschlossen. Am 28.05.2020 stimmte der Gemeinderat der Stadt Geislingen a.d.Stg. der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ebenfalls zu. Diese Vereinbarung wurde zwischenzeitlich von allen Gemeinden des gemeinsamen Gutachterausschusses unterzeichnet.
Bürgermeister Bernd Schaefer erläuterte den Grund dieses Tagesordnungspunktes und ging auf die hieraus notwendige Änderung ein. Bedauerlicher Weise fiel erst nach der Unterzeichnung der Gemeinden auf, dass ein Datumsfehler in § 5 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (ÖrV) unterlaufen ist, der noch auf den Vorentwurf aus dem Jahr 2018 zurückzuführen ist. Seinerzeit ging man noch davon aus, die Umsetzung 2019 abschließen zu können. Da die Gutachterausschüsse immer für 4 Jahre einberufen werden, würde rechtlich gesehen dieser klein erscheinende Lapsus das Nichtzustandekommen des gemeinsamen Gutachterausschusses bedeuten! Eine Verlängerung für ein Jahr ist nicht vorgesehen. Daher bedarf es einer nachträglichen Korrektur der Laufzeit unserer gemeinsamen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung.
Deshalb musste die öffentliche-rechtliche Vereinbarung des § 5 Gutachterbestellung öffentlich-rechtliche Vereinbarung hinsichtlich der Bestellung des Vorsitzenden und seiner Stellvertreter sowie für die Bestellung der Gutachter geändert werden. Die Laufzeit wird nun bis zum 30. Juni 2023 festgesetzt. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dieser Änderung zuzustimmen.
TOP 08 – Bekanntgaben
• Aus ITEOS wird Komm.ONE – mit Wirkung zum 01. Juli 2020 Wie bereits berichtet, war eine Namensänderung des kommunalen Rechenzentrum ITEOS notwendig. Zukünftig wird der Zweckverband ,,Komm.ONE“ heißen. Die Namensänderung tritt zum 01, Juli 2020 in Kraft.
• Jahresbericht 2019 des Tagesmüttervereins Landkreis Göppingen Der Verwaltung liegt der Jahresbericht des Tagesmüttervereins Landkreis Göppingen vor. Bei Wunsch kann der Bericht im Rathaus eingesehen werden.
TOP 09 – Bürgerfragen
Die anwesenden Bürger hatten keine Fragen.
TOP 10 – Sonstiges,
• Senkung der Umsatzsteuer ab 01. Juli 2020 Der Vorsitzende berichtete über die nun beschlossene Senkung der Umsatzsteuer für den Zeitraum vom 01. Juli bis zum 31. Dezember 2020. Diese Thematik betrifft auch die Gemeindeverwaltung, da die Gemeinde zum einen als Rechnungsempfängerin sowie zum anderen auch als Rechnungserstellerin betroffen ist. Die Gemeinde Mühlhausen i.T. ist hauptsächlich im Bereich ihrer Betriebe gewerblicher Art (BGA) umsatzsteuerpflichtig und deshalb verpflichtet auf ihren Rechnungen die korrekte Umsatzsteuer auszuweisen. Hierunter fällt insbesondere die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Gemeindehalle sowie für die Gebühren der Wasserversorgung. Außerdem ist die Gemeinde auch im Bereich der Ratsschreibergebühren umsatzsteuerpflichtig. Nähere Informationen werden an anderer Stelle im „Gemeinsamen amtlichen Teil“ des Mitteilungsblattes abgedruckt. Der Gemeinderat nimmt von den Ausführungen zur Kenntnis.
• Informationen über die Regelungen zum geöffneten Schulbetrieb an der Felix- Nabor-Schule seit 29. Juni 2020 Bürgermeister Bernd Schaefer und GRin Evelin Baumann berichteten in der Sitzung über die Regelungen zum Schulbetrieb. Nach der erfolgten Schulschließung ab 17. März 2020 und der daraufhin durchgeführten „Notbetreuung“ wurde nun zum Mo. 29. Juni 2020 der Schulbetrieb wieder geöffnet. Die Schülerinnen und Schüler haben nun alle wieder Regelunterricht. Für jedes Kind musste allerdings aufgrund geltender Vorschriften eine Gesundheitsbestätigung vorgelegt werden.
Die Kinder erhalten vier Unterrichtsstunden pro Tag. Damit nicht alle Kinder gleichzeitig zur Schule kommen, gibt es versetzte Unterrichtszeiten, ebenfalls versetzte Pausen und einen versetzten Schulschluss. In den Pausen erhalten die Kinder wieder Obst aus dem Schulfruchtprogramm – dieses wird nach den geltenden Hygienevorschriften zubereitet und in der Pause ausgegeben. Nach Schulschluss können die Schülerinnen und Schüler auch an der Betreuung durch die Gemeinde teilnehmen. Hier wird nun wieder ein Mittagessen angeboten, welches nach geltenden Hygieneregeln ausgeteilt wird. Im Anschluss können die Kinder bis 14.00 Uhr noch ihre Hausaufgaben erledigen.
Innerhalb des Schulbetriebs und in der Nachmittagsbetreuung gibt es keine Abstandsregelung unter den Kindern mehr. Die Kinder müssen eine Maske tragen wenn sie durch den Bereich des Rathauses laufen d.h. wenn sie morgens kommen, in die Pause oder auf die Toilette gehen. Der Beginn und das Ende des Unterrichts müssen zeitversetzt sein, ebenso die Pausen. Es gibt keinen Gruppenteiler mehr. In den Klassenräumen gibt es wieder eine normale Sitzordnung. Die Fächer Musik und Sport dürfen (noch) nicht unterrichtet werden. Der Schwerpunkt liegt auf den Hauptfächern. Es gibt keinen Pausenverkauf, nur das Obst aus dem Schulobstprogramm.
Grundlage ist ein von der Schule ausgearbeitetes Hygienekonzept welches mit dem Schulträger abgestimmt ist. Diese Vorgaben sind zwingend einzuhalten.
Gründliche Händehygiene ist Voraussetzung. Die Schülerinnen und Schüler müssen sich regelmäßig die Hände waschen oder die Einrichtung der Händedesinfektion nutzen. Dies gilt beim Betreten des Gebäudes, nach dem WC-Gang und auch nach dem Naseputzen. Das Verhalten bei Husten und Niesen muss eingehalten werden. Die Flächen und Gegenstände werden entsprechend des Hygienekonzepts mehrmals täglich durch unsere Reinigungskräfte desinfiziert.
Der Gemeinderat nahm von diesen Ausführungen Kenntnis.
PM Gemeindeverwaltung Mühlhausen/Täle