Was ist wieder erlaubt, was noch unterbunden? Die Meldungen zu den Lockerungen in der Corona-Krise überschlagen sich und verunsichern Wirtschaft wie Verbraucher gleichermaßen. „Dass es auch anders gehen kann beweist die Wirtschaftsförderung der Stadt Geislingen“, so Lothar Lehner, Vorsitzender des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft (BVMW) im Kreis Göppingen, und lobt die Kommunikationspolitik von Wirtschaftsförderin Michaela Wiedmann-Misch.
„Sie hat in den vergangenen Wochen aktuell und unaufgeregt an die Unternehmen das kommuniziert, was in Geislingen künftig gilt und hat das oftmals verwirrende Behördendeutsch in allgemeinverständlich Sätze gegossen“, lobt Lehner die städtische Mitarbeiterin. Wiedmann-Misch habe in ihren Mails an die betroffenen Betriebe stets auch deutlich gemacht, was noch nicht oder nur zum Teil in den erlassenen Verordnungen des Landes geregelt ist. Mit diesem Service habe sie Unternehmern viel Zeit erspart, sich selbst aus den schwierig zu lesenden Texten der Bürokraten einen Reim zu machen.
Als ein Beispiel für die klare Kommunikation der Wirtschaftsförderin führt Lehner die Mitteilung zur erneuten Änderung der Corona-Verordnung für den Einzelhandel an. Hier schrieb Wiedmann-Misch am 9. Juni: „Die CoronaVerordnung Einzelhandel wurde heute nochmals angepasst und es wurde konkretisiert in § 3 Abs. 3 Corona VO Einzelhandel, welche Abstände in Ladengeschäften gelten. Nunmehr wurden pro Person 10 qm festgelegt und in Läden unter 20 qm wurde die Zahl auf zwei Personen begrenzt, diese Verordnung gilt bereits ab heute.“ Lehner: „Solche knappen und klar formulierten Aussagen sind den Mittelständlern in dieser schwierigen Zeit eine echte Hilfe. Ich würde sie mir von anderen Stellen auch wünschen.“
PM Lothar Lehner Selbständiger Repräsentant des BVMW e. V.