Weltkatzentag: Mehr Schutz für Haus- und Wildkatzen – BUND und Tierschutzbund fordern eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen

  • Unkastrierte Hauskatzen können sich mit Wildkatzen verpaaren
  • Kastration von Freigängerkatzen verringert Katzenleid und schützt Wildkatzen
  • Bundesweite Kastrationspflicht entlastet Tierheime und Kommunen

Anlässlich des Weltkatzentages am 8. August macht der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) darauf aufmerksam, dass auch die Europäische Wildkatze besonderen Schutz braucht. Durch Kastration ihrer Hauskatzen können Menschen zum Schutz von Wildkatzen beitragen. Das hilft nicht nur der streng geschützten Wildtierart, sondern auch dabei, das Leid verwilderter Hauskatzen zu verringern und Tierheime zu entlasten.

In deutschen Haushalten leben schätzungsweise 15,7 Millionen Hauskatzen. Viele davon dürfen draußen frei umherstreifen, leider auch unkastriert. So können sich die Tiere unkontrolliert vermehren und die Zahl verwilderter Hauskatzen ohne festes Zuhause steigt. Diese leben oft unter elenden Umständen. Zudem stellen unkastrierte Hauskatzen mit Freigang und verwilderte Streunerkatzen eine Gefahr für die streng geschützte Europäische Wildkatze dar. Daher fordert der BUND gemeinsam mit dem Deutschen Tierschutzbund eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen. Die Landesverbände in Baden-Württemberg unterstützen diese Forderung und erwarten dabei auch mehr Einsatz im Land.

Dominic Hahn, Projektkoordinator „Wildkatzenwälder von morgen“ des BUND Baden-Württemberg: „Unsere Hauskatze und die Europäische Wildkatze sind zwei eigenständige Arten. Doch wenn beide aufeinandertreffen, können sie gemeinsam fruchtbare Nachkommen, sogenannte Hybride, zeugen. Durch die Verpaarung gehen den Wildkatzen aber typische Anpassungen für das Leben als echtes Wildtier im Wald verloren – etwa ein dichtes Fell oder die Scheu vor Menschen.“

Baden-Württemberg besonders betroffen

Besonders betroffen sind Regionen mit niedrigen Wildkatzenzahlen. In Baden-Württemberg gibt es schätzungsweise nur einige hundert Wildkatzen. Da ist es wahrscheinlicher, dass eine Wildkatze Kontakt zu einer Hauskatze hat, anstatt zu ihren Artgenossen. Bei seinem jährlichen Monitoring konnte der BUND auch in diesem Jahr wieder Hybride nachweisen.

Hahn: „Rein rechnerisch kommen auf eine Wildkatze im Land rund 4.000 Hauskatzen. Der Anteil der Vermischung zwischen beiden Arten ist hier besonders hoch. Laut Untersuchungen des Senckenberg Zentrums für Wildtiergenetik und der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) liegt er durchschnittlich bei fast 60 Prozent und erreicht in einigen Regionen sogar über 80 Prozent. Dadurch besteht die Gefahr, dass die Wildkatze in Baden-Württemberg als eigenständige Art verloren geht.“

Außerdem können von Hauskatzen Krankheiten übertragen werden. Diese können vor allem kleine Wildkatzenpopulationen wie in Baden-Württemberg schwächen und langfristig den Fortbestand der Europäischen Wildkatze gefährden. Eine Impfung von Freigänger-Hauskatzen gegen Katzenschnupfen, Katzenseuche und Katzenleukose hilft, auch Wildkatzen vor den ihnen fremden Erregern zu schützen und sollte für Katzenhaltende selbstverständlich sein.

Dr. Dalia Zohni, Fachreferentin für Heimtiere beim Deutschen Tierschutzbund: „In Deutschland leiden Millionen Straßenkatzen im Verborgenen – sie hungern, sind krank und kämpfen täglich ums Überleben. Da sie ursprünglich von unkastrierten Freigängerkatzen abstammen, braucht es endlich eine bundesweite Kastrationspflicht, um dieses Leid zu verringern.“

Eine solche Kastrationspflicht kann auch Wildkatzen effektiv schützen. Wenn Menschen ihre Freigängerkatzen konsequent kastrieren, können diese keinen Nachwuchs mehr mit Wildkatzen zeugen und auch nicht mehr zur unkontrollierten Vermehrung von Streunerkatzen beitragen.

Flächendeckender Katzenschutz notwendig

Bisher haben in Deutschland nur vereinzelte Kommunen sowie Schleswig-Holstein landesweit eine Kastrationspflicht für Freigängerkatzen eingeführt. In Baden-Württemberg haben nach Informationen des Landestierschutzverbandes rund 20 Prozent der Kommunen in den letzten Jahren Katzenschutzverordnungen erlassen. Diese regeln, dass Menschen ihre Hauskatzen mit Freigang dort nicht nur kastrieren, sondern auch kennzeichnen und registrieren müssen.
Auch wenn diese Entwicklung erfreulich ist: Hauskatzen mit Freigang und verwilderte Streunerkatzen halten sich nicht an Gemeindegrenzen. Notwendig ist vielmehr eine flächendeckende Regelung für ganz Baden-Württemberg. Das könnte auch die völlig überfüllten Tierheime nachhaltig entlasten, deren Lage sich zur Ferienzeit erfahrungsgemäß noch verschärft.

Der BUND unterstützt bereits vielfach engagierte Tierschützer*innen darin, dass lokale Katzenschutzverordnungen verabschiedet werden. Zudem setzt das BUND-Projekt „Wildkatzenwälder von morgen“ darauf, die Lebensräume der Wildkatze zu erweitern. Große, zusammenhängende und ungestörte Lebensräume ermöglichen der Wildkatze die Ausbreitung und die Paarung mit ihren eigentlichen Artgenossen.

Hintergrund: 

Die Europäische Wildkatze ist laut Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt und gilt laut Roter Liste der gefährdeten Arten bundesweit als „gefährdet“. Unsere domestizierten Hauskatzen stammen nicht von der Wildkatze ab, sondern von der Afrikanischen Falbkatze. Hauskatzen wurden von den Römern nach Mitteleuropa gebracht. Hybride aus Haus- und Wildkatze weisen veränderte genetische Merkmale auf und die ursprünglichen Anpassungen an den Lebensraum der Wildkatze können verloren gehen. Bisher tritt Hybridisierung vor allem in Baden-Württemberg auf, aber auch in anderen Teilen Deutschlands werden Hybridkatzen vereinzelt genetisch nachgewiesen. Sie sind optisch meistens nicht als solche zu erkennen und können gleichermaßen wie Haus- oder Wildkatzen aussehen. Klarheit liefert nur ein Gentest.

In einer Katzenschutzverordnung beschließt eine Kommune oder Landkreis eine Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hauskatzen mit unkontrolliertem Freigang. Wenn Freigänger konsequent kastriert werden, können sie mit Wildkatzen keine Jungtiere mehr hervorbringen und tragen auch nicht zur Vermehrung von verwilderten Hauskatzen bei. Die Kennzeichnung und Registrierung von Freigängern erschweren zudem das illegale Aussetzen von Hauskatzen. Dadurch schützt eine solche Verordnung auch die Europäische Wildkatze vor der Hybridisierung.

Das sechsjährige Projekt „Wildkatzenwälder von morgen“ wird im Bundesprogramm Biologische Vielfalt durch das Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit gefördert. Das Projekt setzen der BUND-Bundesverband, die BUNDjugend und die BUND-Landesverbände Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen um.

Mehr Informationen:

PM Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Baden-Württemberg

 

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