Deutsche Umwelthilfe zu neuen Zollregeln für Shein, Temu und Co.: „Drei Euro Aufschlag werden Ultra-Fast-Fashion nicht stoppen“

Mit einem Zollaufschlag von drei Euro für Warensendungen bis 150 Euro aus Drittstaaten ab dem 1. Juli 2027 will die EU die Flut von Billigimporten über Online-Plattformen wie Shein und Temu in den Griff bekommen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sieht darin ein wichtiges Signal für fairere Wettbewerbsbedingungen, warnt jedoch vor überzogenen Erwartungen. Um dem Ultra-Fast-Fashion-Geschäftsmodell tatsächlich wirkungsvoll entgegenzutreten, muss Umweltminister Schneider ein nationales Textilgesetz mit ambitionierten Umweltkriterien festlegen.

Dazu sagt Barbara Metz, DUH-Bundesgeschäftsführerin:

Drei Euro Zollaufschlag werden den Billigrausch mit Produkten von Shein und Temu nicht stoppen. Solange Unternehmen Milliarden kurzlebiger Kleidungsstücke ohne die Berücksichtigung ökologischer Folgekosten auf den europäischen Markt bringen können, bleibt der Wettbewerb zulasten von Umwelt und Klima verzerrt. Mit dem geplanten Textilgesetz hat Bundesumweltminister Schneider die einzigartige Chance, ein Anti-Fast-Fashion-Gesetz zu schaffen. Dafür müssen die Herstellerbeiträge konsequent an verbindliche Umweltkriterien gekoppelt werden. Wer giftige, kurzlebige und schwer recycelbare Textilien verkauft, muss massiv höhere Beiträge zahlen als Hersteller langlebiger, schadstoffarmer und kreislauffähiger Kleidung. Erst wenn Umweltkosten konsequent im Produktpreis berücksichtigt werden, verliert Ultra-Fast-Fashion ihren künstlichen Preisvorteil.“

PM Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH)

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