NABU: Im Frühling wird die Natur zum Kinderzimmer für Tiere / Bei Ausflügen, Sportaktivitäten und Spaziergängen mit Hunden Rücksicht nehmen

Der duftende Frühling ruft viele Menschen dieser Tage zu Aktivitäten nach draußen. Ob Wandern, Radfahren, Spaziergänge oder große Gassi-Runden mit dem Hund – die Natur bietet viele Möglichkeiten. Dabei gilt es, jetzt besonders auf Tiereltern und ihren Nachwuchs Rücksicht zu nehmen. „Der Frühling ist für viele Wildtiere eine sensible Phase. Am 1. April beginnt daher offiziell die Brut- und Setzzeit. Weil die Vegetationsperiode wegen der Klimakrise früher beginnt, verschiebt sich auch die Familienphase vieler Tiere nach vorne“, erläutert NABU-Artenschutzreferentin Alexandra Ickes.

Während sich Eichhörnchen als Frühstarter schon im Februar um den ersten Nachwuchs kümmern, haben Feldhase oder Wildschwein jetzt ihren Jungen. Andere Wildtiere sind hochträchtig. Am Boden brütende Vogelarten, wie Enten, Gänse, Rebhühner, Kiebitze und Feldlerchen, beginnen jetzt zu brüten. „Während dieser Zeit sind die Tiere besonders empfindlich gegenüber Störungen und Gefahren“, betont Ickes. Sie appelliert an alle, sich in der Natur mit Bedacht zu bewegen: „Bleiben Sie bitte auf den Wegen. Lassen Sie Hunde in Schutzgebieten, im Wald und auf Feldern und Wiesen an der Leine. Bedenken Sie, dass viele Tiere zudem deutlich lärmempfindlicher sind als wir Menschen.“

Der NABU Baden-Württemberg ruft dazu auf, die Natur zu achten und nicht zu zerstören, keine Tiere zu stören, keine geschützten und sensiblen Landschaften zu betreten und zu beschädigen, für die ein Betretungsverbot besteht, und keinen Müll zu hinterlassen. Aktuell wandern auch noch die Amphibien – hier gilt es, in Wäldern, an Laichgewässern und an Wanderstrecken besonders vorsichtig zu sein. Das bedeutet auch: Fuß vom Gas, den Kröten zuliebe!

Tipps zum Schutz von Vögeln während der Brut- und Setzzeit

Der NABU empfiehlt für einen umsichtigen und rücksichtsvollen Umgang in und mit der Natur allgemein folgende Verhaltensregeln:

  • Hunde an der Leine: Hunde werden von anderen Tieren immer als Bedrohung gesehen. In vielen Bundesländern sowie in manchen Kommunen in Baden-Württemberg gilt daher im Sommerhalbjahr Leinenzwang. Auch das Aufsammeln der Hinterlassenschaften sollte sich für verantwortungsvolle Hundehalter und -halterinnen von selbst verstehen. Tüten werden im Mülleimer entsorgt.
  • Nicht vom Weg abkommen: Wer im Offenland – als auch auf Äckern und Wiesen – auf den Wegen bleibt, minimiert Störungen in der Brut- und Setzzeit automatisch. In fast allen Naturschutzgebieten gilt ohnehin ein strenges Wegegebot. Dort sollte man unbedingt die ausgewiesenen Betreuungs- und Ruhezonen beachten. Das gilt auch für Flüsse und Seen.
  • Abstand halten: Unbedingt ausgewiesene Betreuungs- und Ruhezonen in Schutzgebieten beachten. Sie markieren Bereiche, in denen sensible Arten sich zurückziehen. Das gilt auch für Flüsse und Seen.
  • Rücksichtsvoll verhalten: Bitte nehmen Sie auch Rücksicht auf andere Naturfreundinnen und -freunde. So wird der Ausflug in die Natur für alle zum schönen Erlebnis. Bitte parken Sie auch nur auf den ausgewiesenen Flächen.
  • Ob Musik oder laute Stimmen: Lärm stört nicht nur andere Erholungssuchende, sondern vor allem viele Tiere. Diese sind meist deutlich lärmempfindlicher als wir Menschen.
  • Nichts hinterlassen: Abfall ist nicht immer zu vermeiden, ob Plastik oder Bananenschalen. In der Natur hat er nichts zu suchen. Bitte zuhause im Abfalleimer entsorgen.
  • Nicht zündeln: Rauchen, Grillen und offenes Feuer werden schnell zu einer großen Gefahr. Viele unterschätzen den Schaden, den achtlos weggeworfene Zigarettenstummel anrichten. Diese enthalten viele Schadstoffe und Plastik, die in unsere Natur gelangen und sich dort anreichern.
  • Hecken- und Baumbeschnitt vermeiden: Viele Vögel bauen ihre Nester in Hecken und Bäumen. Auch laut Bundesnaturschutzgesetz muss ab dem 1. März darauf verzichtet werden, diese während der Brut- und Setzzeit zu beschneiden, um den Vögeln einen ungestörten Lebensraum zu bieten.
  • Hunde- und Katzenhaar sollte nicht in der Natur ausgebracht werden. Dies wird zwar gerne als Nistbaumaterial von Vögeln angenommen, jedoch können Rückstände von Präparaten gegen Zecken und Läuse für Vogeljungtiere tödlich sein.

 

PM NABU (Naturschutzbund Deutschland), Landesverband Baden-Württemberg e. V.

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