Am 8. Juli 2017 wurde im Schluchsee ein toter Wolf gefunden. Wie nun das Umweltministerium Baden-Württemberg mitteilt, wurde der Rüde erschossen. Landesjägermeister Dr. Jörg Friedmann und sein Stellvertreter Wolf Riedl, gleichzeitig Kreisjägermeister im Hochschwarzwald, sind entsetzt. „Wir verurteilen diese Tat. Der Abschuss ist für unsere Bemühungen um einen sachlichen und zielorientierten Umgang mit Wolf und Luchs ein herber Rückschlag“, erklärte Dr. Friedmann. Als Interessensvertretung der Jägerinnen und Jäger im Land und als anerkannte Naturschutzorganisation fordert der LJV eine konsequente Strafverfolgung.
Der LJV ist über die Tat auch deshalb verärgert, weil er sich seit Langem in Sachen Wolf einsetzt: Wir haben – gemeinsam mit dem Naturschutzbund Deutschland – bereits 2008 die Erstellung eines Handlungsleitfadens initiiert. Darin geht es um den Umgang mit zuwandernden Wölfen und einen Entschädigungsfonds für Nutztierrisse. Außerdem unterstützt der LJV seit 2010 mit rund 30 speziell geschulten wolfskundigen Jägerinnen und Jägern das Monitoring von in Baden-Württemberg auftretenden Wölfen.
Hintergrund-Info
Der Wolf unterliegt nicht dem Jagdrecht, sondern ist eine streng geschützte Art nach EU-Recht (FFH-Richtlinie) und Bundesnaturschutzgesetz. Die Erlegung einer streng geschützten Art ist eine Straftat.
Bisher wurden vier Wölfe in Baden-Württemberg nachgewiesen. Zwei davon wurden überfahren, einer wurde lediglich einmal gesehen, der bisher letzte wurde illegal getötet. Die ersten zwei Wölfe stammten von einem Rudel aus dem Kanton Graubünden in der Schweiz (Calanda-Rudel), der tot im Schluchsee gefundene Wolf wurde als Jungtier aus Niedersachsen identifiziert. Das ist sehr bemerkenswert, weil Herkunftsgebiet und Fundort des toten Tieres rund 600 Kilometer auseinanderliegen. Dies zeigt die hohe Mobilität und den Expansionsdrang der Wölfe in Deutschland. Es ist deshalb damit zu rechnen, dass in Baden-Württemberg weitere Tiere auftauchen.
Der Landesjagdverband betrachtet natürlich zuwandernde Wölfe als Teil des heimischen Wildtierbestandes und nicht als Beutekonkurrent oder Art, deren Verbreitung mit Waffengewalt verhindert werden muss. Der Landesjagdverband warnt allerdings auch davor, Wölfe und ihr Einfluss auf Nutz- und Wildtiere zu verharmlosen oder auszublenden. „Willkommen Wolf – ja, aber nicht ohne realistische Einschätzung möglicher Konflikte“, ist unser Credo. Die Abstimmung betroffener Gruppen – Landwirte, Jäger, Artenschützer und Behördenvertreter – ist deshalb für ein praxisgerechtes Wolfsmanagement wichtig.
Diskutiert wird, den Wolf in Baden-Württemberg dem Jagd- und Wildtiermanagementgesetz zu unterstellen. Das hätte durchaus Vorteile:
Durch die Aufnahme ins Jagdrecht unterläge der Wolf der Hegeverpflichtung und wäre doppelt durch Jagd-und Naturschutzrecht geschützt.
PM