Dieser Tage gingen in Haushalten, vor allem im Rems-Murr-Kreis und Landkreis Schwäbisch Hall, wieder verstärkt Anrufe sogenannter Enkel-Trick-Betrüger ein. Dabei wenden sich die Anrufer zumeist an ältere Personen, geben sich als nahe Verwandte aus und täuschen eine finanzielle Notlage vor.
Dabei erbitten die Betrüger von ihren Opfern kurzfristig meist hohe Geldbeträge, um vorgegaukelte Geldforderungen, oftmals in Höhe von mehreren zehntausend Euro, nachkommen zu können. In die gleiche Richtung zielen auch sogenannte Schock-Anrufe ab, lediglich mit dem Unterschied, dass hierbei in der Regel Unglücksfälle im Ausland vorgetäuscht werden. Beide Betrugsarten verfolgen jedoch den gleichen Zweck, nämlich hilfsbereite und leichtgläubige Senioren um ihr Geld zu bringen.
So erhielten dieser Tage vermehrt Bürger im Rems-Murr-Kreis sowie des Landkreises Schwäbisch Hall solche Anrufe. Der Polizei wurden im Rems-Murr-Kreis bislang drei, im Landkreis Hall neun dieser Betrugsversuche bekannt. Während in den meisten Fällen die potenziellen Opfer die Geldforderungen ablehnten und einfach auflegten, hatten die Betrüger bei einer 90-jährigen Frau aus Schwäbisch Hall leider Erfolg. Der weiblichen Betrügerin gelang es am Telefon das Vertrauen der Seniorin zu erlangen und schließlich für den angeblichen Kauf einer Immobilie 13.000 Euro zu ergaunern. Bei der Abholerin des Geldes handelte es sich um eine etwa 20 Jahre alte Frau. Sie wird als etwa 1,60 Meter groß und sehr schlank beschrieben. Sie hatte schulterlange, dunkle Haare, war südländischen Typs und führte eine beige Handtasche bei sich.
Achtung, Betrüger geben sich auch als Polizeibeamte aus:
Auffallend bei den Anrufen war der Umstand, dass die Geschädigten vermehrt gleich mehrere Anrufe hintereinander erhielten. In einem zweiten oder auch dritten Anruf nach der ursprünglichen Geldforderung gaben sich die Betrüger als angebliche Polizeibeamte aus und baten um die Durchführung der Geldübergabe, um die Täter bei dieser festnehmen zu können.
Die Polizei rät auch in diesen Fällen misstrauisch zu sein, wenn möglich, die Anrufnummer zu notieren und umgehend einen Angehörigen sowie eine Polizeidienststelle zu verständigen. Klären sie auch ihre lebensälteren Angehörigen über die Existenz solcher Betrugsmaschen auf. Oftmals beeinflussen die Betrüger ihre Opfer in den Anrufen dahingehend, absolutes Stillschweigen über die Geldabhebungen und Geldübergaben zu halten. So auch im Fall der 90-jährigen Frau. Sie wurde von einer Bankangestellten bei der Geldabhebung angesprochen, schwieg aber „weisungsgemäß“ über die Verwendung des Geldes. Hätte die Seniorin zuvor zumindest Angehörige von dem Anruf unterrichtet, so hätte unter Umständen der Schaden abgewendet werden können.
PM Polizeipräsidium Aalen