Restaurant in Göppingen wegen eklatanter Hygienemängel vorläufig geschlossen

Am Nachmittag des 21.03.2019 hat das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landratsamtes ein Restaurant in Göppingen überprüft und infolge von gravierenden Hygieneverstößen einschließlich Schadnagerbefall umgehend geschlossen.  

Bei der Kontrolle durch Lebensmittelkontrolleure und Amtstierärzte wurden erhebliche Hygienemängel vorgefunden. So war das einzige Handwaschbecken in der Küche zugestellt und damit nicht benutzbar. Arbeitsgeräte mit Lebensmittelkontakt waren provisorisch mit verunreinigten offenporigen Holzbrettern fixiert. Die Kühlschränke in der Küche waren mit alten Lebensmittelresten krümelig verunreinigt. In sämlichen Betriebsräumen einschließlich Küche und Lagerräumen wurden teils erhebliche Kotansammlungen von Schadnagern vorgefunden. Insbesondere im Lebensmittellager im Keller mit einer offenen Verbindung zur Küche war ein deutlicher Uringeruch von Schadnagern gegeben.

Die Gaststätte wurde wegen der ekelerregenden Bedingungen und Kontaminationsrisiken für Lebensmittel auf mündliche Anordnung vor Ort umgehend geschlossen. Eine Wiedereröffnung kommt erst nach einer Mangelbehebung einschließlich Einsatz eines externen Schädlingsbekämpfers und eine Abnahme durch die Lebensmittelüberwachung wieder in Frage.

Die Verantworlichen haben zudem mit einer Strafanzeige zu rechnen. Der Betrieb ist erstmals derart auffällig geworden.

Ebenso wird das nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wieder geltende Verfahren zur Veröffentlichung von Verstößen eingeleitet, wonach bei der Feststellung von wiederholten und erheblichen Verstößen eine Veröffentlichung einschließlich einer Benennung des Lebensmittelbetriebs vorgesehen ist. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist die Bundesregierung bis Ende April 2019  aufgefordert, die vormals gerichtlich beanstandete Norm nachzubessern. Hierzu hat der der Bundestag vor wenigen Tagen eine Änderung der früheren Regelung beschlossen und eine ergänzende Entscheidung durch den Bundesrat steht am 25.03.2019 an.

Nach derzeitigem Stand ist mit einer Veröffentlichung der Verstöße unter Benennung des Lebensmittelbetriebes in ca. zwei Wochen zu rechnen, nachdem der Betrieb angehört wurde und die Möglichkeit zu Rechtsmitteln hatte.

 

PM Landratsamt Göppingen Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz

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