Region – Es wird wärmer: So sind Sie in der dunklen Jahreszeit als Radfahrer sicher unterwegs.

Rund 600 Fahrradfahrer verunglücken jedes Jahr im Durchschnitt in der Region, also etwa zwei am Tag. Das geht meist mit Verletzungen einher. Denn Radfahrer haben keine Knautschzone. Jetzt, zu Beginn der ersten warmen Tage, gibt die Polizei Radlern Tipps für ihre Sicherheit:

In der Dunkelheit ist für den Radler die richtige Kleidung das A und O. Um im Straßenverkehr gut sichtbar zu sein, eignet sich auffällig helle und leuchtende Kleidung. Die Farben gelb, orange oder hellrot tragen dazu bei, schnell von anderen Verkehrsteilnehmern gesehen zu werden. Noch besser ist es, wenn reflektierende Materialien eingearbeitet sein. Alternativ können auch Warnwesten und Reflektorenbänder getragen werden. So gehen Sie nicht zuletzt auch mit leuchtendem Beispiel voran und zeigen wie wichtig es ist, im Dunkeln schnell gesehen zu werden.

Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist die Fahrradbeleuchtung. Radfahren im Dunkeln ohne Beleuchtung ist lebensgefährlich. Ein Licht gehört spätestens dann ans Fahrrad, wenn es dämmerig wird. Um Unfälle zu vermeiden ist es wichtig, dass Sie deutlich im Verkehr auf zwei Rädern erkennbar sind.

Tragen Sie beim Radfahren immer einen Schutzhelm! Der Helm kann Ihnen im Ernstfall das Leben retten. Etwa ein Drittel aller verletzten Radler erleiden gefährliche Verletzungen im Kopfbereich.

Die Hälfte der getöteten Radfahrer stirbt an einer Kopfverletzung.

Noch ein Tipp: Als eine der wichtigsten Grundregeln mahnt die Straßenverkehrsordnung zu ständiger Vorsicht. Das gilt auch für Radfahrer. Sie müssen jederzeit aufmerksam sein und Ablenkungen jeglicher Art vermeiden. Jede Unaufmerksamkeit kann schwerwiegende Folgen haben. Diese und viele weitere Tipps gibt die Polizei in Broschüren auf jeder Polizeidienststelle oder im Internet unter www.gib-acht-im-verkehr.de.

Was gehört an ein verkehrssicheres Fahrrad?

– Frontscheinwerfer mit weißem Licht.

– Weißer Frontreflektor (darf im Scheinwerfer verbaut sein)

– Rotes Schlusslicht

– Roter Rückstrahler (darf mit dem Schlusslicht verbaut sein)

– Zwei gelbe Rückstrahler an jedem Pedal

– Je Laufrad zwei Speichenrückstrahler (gelb) oder reflektierendes  Material (weiß) an Speiche, Felge oder Reifen

– Zwei voneinander unabhängig wirkende Bremsen

– Klingel

– Bei batteriebetriebener Beleuchtung diese regelmäßig auf den Ladezustand überprüfen

Die Polizei wünscht Ihnen, dass Sie stets gut nach Hause kommen.

 

 

PM Polizeipräsidium Ulm

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