Der Unfall ereignete sich in der Holzheimer Straße. Die 32-Jährige verließ mit ihrem Opel den Kreisverkehr Albstraße / Holzheimer Straße.
Am dortigen Fußgängerüberweg standen zwei Fußgänger. Die wollten die Straße jedoch nicht überqueren und die Fahrerin des Opels fuhr langsam weiter. Zur selben Zeit fuhr ein 16-Jähriger mit seinem E-Scooter verbotswidrig vom Gehweg auf den Fußgängerüberweg. Dabei stießen die Fahrzeuge leicht zusammen und der 16-Jährige erlitt leichte Verletzungen. Die StVO sieht vor, dass E-Scooter bei vorhandenen Radwegen auf diesen unterwegs sein müssen. Ist kein Radweg vorhanden, muss auf die Straße ausgewichen werden. Verboten ist das Benutzen von Gehwegen.
PM Polizeipräsidium Ulm